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Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 5. Mär 2012, 05:21
von Frau Klock
Hallo ,

weis jemand von euch ob diese Regelung , Gratisfahrten fuer Beamte , bei der Deutschen Bahn zutreffen ?
Ist es nur in Uniform erlaubt oder auch als Kripo Beamter ?


Gruss Irene

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 5. Mär 2012, 06:14
von Roland64
Moin,

grundsätzlich nur für Polizeibeamte in Uniform (damit sie auch als solche erkennbar sind).

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 28. Mär 2012, 20:46
von arme Sau
Ist ja eigentlich auch logisch. Die UNIFORM soll die "vermeintliche" Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln erhöhen.

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 31. Mär 2012, 14:56
von Winni
Das heißt, als Polizist kann ich kostenlos in den Urlaub von Flensburg nach München fahren.
Muß nur die Uniform anziehen und mich als im Dienst betrachten ?

Das ganze ist ein Aprilscherz, oder ?

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 31. Mär 2012, 15:31
von egyptwoman
Winni hat geschrieben:Das heißt, als Polizist kann ich kostenlos in den Urlaub von Flensburg nach München fahren.
Muß nur die Uniform anziehen und mich als im Dienst betrachten ?
Na ganz sicher nicht, denn das wäre ein Missbrauch, auch dazu gibt es Regelungen. Man darf in Uniform von und zur Arbeit fahren, aber sicher nicht in den Urlaub. Uniform tragen ist zur Dienstzeit (dazu gehört auch der Arbeitsweg) gestattet, und natürlich auch bei Dienstreisen, sofern erforderlich, aber nicht um kostenlos von A nach B zu reisen

egyptwoman

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 1. Apr 2012, 21:43
von Winni
Völlig unverständlich.
Ein gutverdienender Polizeibeamter fährt kostenlos zur Arbeit, während der Feuerwehrmann, die Krankenschwester, die Kindergärtnerin, der Soldat und jeder andere zum Teil schwer arbeitende Bürger dafür zahlen muß.
Ich glaube weiterhin an einen Aprilscherz. :shock:
Wahrscheinlich kann er darüber hinaus, wie jeder andere Bürger auch noch jeden km zur Arbeitsstätte ohne Nachweis des Verkehrsmittels pauschal steuerlich geltend machen.
Wo leben wir eigentlich :?:

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 1. Apr 2012, 21:51
von Winni
egyptwoman hat geschrieben:Man darf in Uniform von und zur Arbeit fahren, aber sicher nicht in den Urlaub.
Ist das so ?
Ich war immer der Meinung, dass Uniformträger ihre Uniform im Innland ständig tragen dürfen.
Egal ob sie mit ihrer Liebsten am Jungfernstieg bummeln oder einen Besuch bei Hagenbecks Tierpark machen.
Zumindest gibt es bei Soldaten keine Einschränkung.
Warum auch ?

Und dennoch sind sie nicht zwangsläufig im Dienst, wenn sie ihre Uniform tragen.
Verwechselt hier vielleicht jemand die Kaiserzeit mit dem Jahr 2012 :D

Oder ist der Meinung, ein Polizist darf erst jemanden den Weg zur nächsten Polizeiwache erklären, wenn er seine Mütze aufgesetzt hat :wink:

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 1. Apr 2012, 23:09
von egyptwoman
Es gibt eine Dienstkleidungsverordnung da ist auch klar geregelt wann man die Dienstkleidung tragen darf und wann nicht. Wenn ich nicht im Dienst bin, dann bin ich zivil und eben nicht in Dienstkleidung, es ist schließlich auch nicht erlaubt seinen Dienstausweis für private Zwecke zu missbrauchen nur weil man sich davon Vorteile verspricht.

egyptwoman

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 6. Apr 2012, 14:51
von Winni
Wenns so für Polizeibeamte ist, wirds sicher stimmen.
Ich kenn die Dienstvorschrift nicht, kann mir aber schlecht vorstellen, dass ein Polizeibeamter, der zum Beispiel in Uniform an der Hochzeit eines Kollegen teilnimmt, auch noch nach Mitternacht, wenns zu einer fröhlichen Tanzveranstaltung "ausartet" und später auf dem Rückweg mit seiner Gattin "im Dienst" ist.
Aber unmöglichist ja nix.
Man lernt halt nie aus :D .
Aber ein freundliches Gesicht dürfen diese Leute doch sicher auch in Uniform machen oder hat sogar der Gesichtsausdruck der Würde des Tragens der Uniform Rechnung zu tragen ?

Gruß Winni
der seine sogenannte "Ausgehuniform" immer gern getragen hat und da keineswegs immer im Dienst befindlich war :wink: und auch nicht in Uniform umsonst Bahn fahren durfte.

Re: Gratisfahrten für Beamte

Verfasst: 7. Apr 2012, 19:54
von Thust
Dass Polizeibeamte in Uniform umsonst mit der Bahn fahren dürfen hat ganz einfache egoistische Interessen zugrundliegend - die der Bahn, nicht des Polizeibeamten!