Einzelfallentscheidung Beihilfe?
Verfasst: 19. Feb 2012, 13:41
Hallo,
wir haben ein großes Problem. Meine Tochter (13) musste letztes Jahr wegen eines Tumors operiert werden. Wir haben uns für die Chefarztbehandlung entschieden, da wir der Meinung waren auch entsprechend abgesichert zu sein. Dem ist aber nicht so - Die Beihilfe meiner Frau (Landesbeamtin) zahlt für diese Rechnungen gar nichts, weil diese Leistung bei der Landesbeihilfe-Berlin irgendwann gestrichen wurden. Die DKV hat die 20% gezahlt und lehnt den Rest ab, weil der Beihilfeergänzungstarif BET hier nicht greift. Dieser hätte mit irgeneinen anderen Zusatztarif bei Änderung der Beihilfevorschriften nochmal ergänzt werden müssen was im übrigen auch gleich für die Zukunft abgelehnt wird, da ja nun eine Vorerkrankung vorliegt.
Würde ich ( Bundesbeamter) das Kind zugeordnet haben, wäre die Erstattung kein Problem. Wir haben uns aber 2009 aufgrund einer Rechtsänderung in der Beihilfe entscheiden müssen wem die Kinder zugeordnet werden. Da es seitens unserer Dienstherren keine Information über die Auswirkung bei der Erstattungsfähigeit von Leistungen gab haben wir uns eben für die Zuordnung zur Mutter entschieden. Dies lässt sich zukünftig ändern und wir werden es tun.
Ich habe bei meiner Beihilfestelle einen Antrag auf Erstattung im Einzelfall gestellt, da ich eine Verletzung der Aufklärungspflicht im Jahr 2009 sehe. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt mit dem Hinweis, ich hätte mich selbst informieren müssen (ggf. telefonisch).
Gibt es für uns hier irgendeine Chance oder müssen wir wirklich ein paar tausen Euro abschreiben?
wir haben ein großes Problem. Meine Tochter (13) musste letztes Jahr wegen eines Tumors operiert werden. Wir haben uns für die Chefarztbehandlung entschieden, da wir der Meinung waren auch entsprechend abgesichert zu sein. Dem ist aber nicht so - Die Beihilfe meiner Frau (Landesbeamtin) zahlt für diese Rechnungen gar nichts, weil diese Leistung bei der Landesbeihilfe-Berlin irgendwann gestrichen wurden. Die DKV hat die 20% gezahlt und lehnt den Rest ab, weil der Beihilfeergänzungstarif BET hier nicht greift. Dieser hätte mit irgeneinen anderen Zusatztarif bei Änderung der Beihilfevorschriften nochmal ergänzt werden müssen was im übrigen auch gleich für die Zukunft abgelehnt wird, da ja nun eine Vorerkrankung vorliegt.
Würde ich ( Bundesbeamter) das Kind zugeordnet haben, wäre die Erstattung kein Problem. Wir haben uns aber 2009 aufgrund einer Rechtsänderung in der Beihilfe entscheiden müssen wem die Kinder zugeordnet werden. Da es seitens unserer Dienstherren keine Information über die Auswirkung bei der Erstattungsfähigeit von Leistungen gab haben wir uns eben für die Zuordnung zur Mutter entschieden. Dies lässt sich zukünftig ändern und wir werden es tun.
Ich habe bei meiner Beihilfestelle einen Antrag auf Erstattung im Einzelfall gestellt, da ich eine Verletzung der Aufklärungspflicht im Jahr 2009 sehe. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt mit dem Hinweis, ich hätte mich selbst informieren müssen (ggf. telefonisch).
Gibt es für uns hier irgendeine Chance oder müssen wir wirklich ein paar tausen Euro abschreiben?