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Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 13. Feb 2012, 11:09
von grummel2005
Ich komme mit der Berechnung der Kostendämpfungspauschale für 2011 und 2012 nicht klar - die RVK sagt, das ist alles korrekt, aber ich möchte das verständlicherweise gerne nachvollziehen:

Besoldungsgruppe A11
ein Kind mit Kindergeldanspruch
2011 Ruhegehaltssatz 68,14% und Versorgungsabschlag 10,8%
2012 Ruhegehaltssatz 65,19% und Versorgungsabschlag 10,8%

Re: Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 14. Feb 2012, 09:42
von Klaus
Diese Frage hast Du doch schon woanders gestellt. Die KDP richtet sich nach dem Ruhegehaltssatz. So ist das jedenfalls in Berlin.

Habt ihr in NRW eigentlich auch eine Praxisgebühr? Wir hier haben beides. KDP und Praxisgebühr. Letztere sogar in Höhe von 12,- Euro pro Quartal. Wenigstens da sind wir Spitze... :roll:

Re: Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 14. Feb 2012, 12:25
von grummel2005
öhm ... wo soll ich das denn schon mal geschrieben haben?

Ruhegehaltssatz ja o.k. aber ich komme nie auf den Betrag, den die RVK ausrechnet
und zählt zum Ruhegehaltssatz auch der Versorgungsabschlag?

deswegen hab ich ja die Infos beigeschrieben

Re: Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 14. Feb 2012, 15:08
von Klaus
Wer ist denn die RVK?

Der Versorgungsabschlag gehört nicht zum Ruhegehaltssatz.

Re: Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 14. Feb 2012, 16:01
von grummel2005
RVK ist die Rheinische Versorgungskasse, die bei mir die Versorgungsbezüege auszahlt

Re: Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 14. Feb 2012, 17:34
von Blue Ice Ultra
KDP nach § 12 a BVO NRW: Besoldungsgruppe A 11 = 150,00 Euro x Ruhegehaltssatz 68,14 % = 102,21 €, Abrundung auf volle 5 Euro (VV 12a.6.1 zu § 12 a BVO NRW) = 100,00 € abzgl. einem berücksichtigungsfähigen Kind (§ 12 a Abs. 5 BVO NRW) = 40,00 €.

Re: Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 14. Feb 2012, 19:36
von grummel2005
siehste - mal kommt bei denen 45 Euro und ein anderes mal dann 35 Euro raus - beides für mich nicht nachvollziehbar

Re: Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 15. Feb 2012, 08:18
von Klaus
Aber grummel 2005, Du schreibst doch selbst, dass die Deinen Ruhegehaltssatz geändert haben. 35 Euro wären es dann analog nach der Berechnung von Blue Ice Ultra beim Ruhegehaltssatz 65,19.

150 x 68,14 sind bei mir und meinem Taschenrechner übrigens 10.221... :wink:

Re: Berechnung Kostendämpfungspauschale NRW für Pensionäre

Verfasst: 15. Feb 2012, 18:00
von Blue Ice Ultra
grummel2005 hat geschrieben:siehste - mal kommt bei denen 45 Euro und ein anderes mal dann 35 Euro raus - beides für mich nicht nachvollziehbar
45 Euro wären nach der alten Berechnungsweise korrekt. Damals wurde auf volle 5 Euro aufgerundet.