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BTM

Verfasst: 5. Feb 2012, 17:46
von ZS-forever
Wenn eine psychische Krankheit festgestellt wird und deshalb ein Medikament verordnet wird, das dem BTMG unterliegt, muss das dem Dienstherr mitgeteilt werden? bzw. wann muss ich es dem Dienstherr mitteilen? Führen eines D-Kfz´s, Waffenträger.... ?

Wird bei der Untersuchung vom BAD ein Drogentest gemacht, in dem das BTM nachgwiesen werden kann?

Beim Drogen-Wischtest würde sich das Pad ja verfärben, da das Medikament amphetaminhaltig ist.

Re: BTM

Verfasst: 5. Feb 2012, 20:32
von egyptwoman
Ich würde es schon aus Sicherheitsgründen dem Dienstherrn mitteilen, davor würde ich aber den Arzt der dir das verschrieben hat fragen ob das Medikament Auswirkungen auf das Führen eines Dienst-KFZ (im übrigen auch eines Privat-KFZ) hat und wie sich das mit Schusswaffen verhält. Ist zu deiner eigenen Sicherheit. Wenn er sagt, das das keine negativen Auswirkungen hat, lass dir das mittels eines Gutachtens oder Schreibens des Arztes schriftlich geben und lege dies deinem Dienstherrn vor. Bevor du danach ewige Erklärungen abgeben musst, würde ich das mal als profilaktische Vorsorge so machen.
Viele Medikamente haben Inhaltsstoffe die bei einem Drogentest positiv ausschlagen würden.

egyptwoman

Re: BTM

Verfasst: 6. Feb 2012, 23:29
von Mikesch
Normalerweise ist man in einem solchen Fall krank geschrieben und die Problematik stellt sich nicht.

Wenn Du nicht krank geschrieben bist, empfiehlt sich IMHO schon aus "Eigensicherung" (s. egyptwoman) eine Anzeige.
Ich denke, als Waffenträger oder Führer eines Dkfz ergibt sich das schon aus der Vorschriftenlage = tabu!

LG Mikesch

Re: BTM

Verfasst: 12. Aug 2012, 13:49
von silversurfer
ich würde mich an die Schwerbehindertenvertretung wenden, da man mit einer solchen Erkrankung ja von einer Behinderung oder Einschränkung bedroht ist. Dann sind die schon zuständig für einen, ausserdem kennen die Gesetzeslage eindeutig und wissen das Verhalten der Verwaltung aus Erfahrung ein zu schätzen.