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genügen für die Beihilfe auch kopien der Verordnungen

Verfasst: 27. Jan 2012, 17:00
von canettini
Hallo Leute,

langsam habe ich ein schlechtes Gewissen,
weil ich das Forum mit Threads zum immer gleichen Thema
zuballere.
sorry dafür.

einfache Frage:
Genügen der Beihilfestelle auch Kopien/Duplikate/Abschriften der
ärztlichen Verordnungen?

Schon, oder?

Ich seh glaub ich schön langsam weiße Mäuse ... :-)

danke für eure Antworten!

Grüße,
c.

Re: genügen für die Beihilfe auch kopien der Verordnungen

Verfasst: 27. Jan 2012, 17:57
von Ossikind
canettini hat geschrieben: Genügen der Beihilfestelle auch Kopien/Duplikate/Abschriften der
ärztlichen Verordnungen?
Ja genügt der Beihilfe !

Re: genügen für die Beihilfe auch kopien der Verordnungen

Verfasst: 27. Jan 2012, 18:09
von canettini
danke, weil es gibt auf dem Formular auf der ersten Seite einen
punkt, wo man ankreuzen kann, ob man die Rechnungsbelege - OHNE Arzneimttelverordnungen -
wieder zurück haben will.

da kommt man irgendwann ins Grübeln ... wenn man eeh schon unsicher ist.

Also besten
Dank für deine ANtwort!

grüße,
c.