Kommissarische Tätigkeitsübertraung
Verfasst: 26. Jan 2012, 09:23
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer kommissarischen Tätigkeitsübertragung.
Es existieren 3 Stellen.
1 Stelle Leitung Fachbereich
1 Stelle Leitung Abteilung/ stellv. Fachbereichsleiter
1 Stelle stellv. Leitung Abteilung (ich) Beamter NRW
Der Fachbereichsleiter wird nun innerhalb der Stadtverwaltung versetzt, seine Stelle als Leiter muss also neu vergeben werden. Diese soll/ wird ohne Ausschreibung auf den Abteilungsleiter vergeben werden, da dieser die Stellvertretung bereits seit 8 Jahren mit erfolgreich wahrnimmt.
Die Stelle der Abteilungsleitung soll nun grundsätzlich auf mich übertragen werden, aber dies zunächst kommissarisch. Auch hier soll die Stelle nicht ausgeschrieben werden. Da ich die Stellvertretung erst seit 3 Jahren wahrnehme, kann die Stelle zunächst aber nur kommissarisch auf mich übertragen werden. Vielleicht will man sich auch ein Hintertürchen aufhalten, um erst zu testen, ob ich den Aufgaben der Abteilungsleitung überhaupt gewachsen bin? Aber kann dies der offizielle Grund für die kommissarische Tätigkeit (angedacht sind 3 Jahre) sein? Unter welchen Vorrausetzungen kann eine Tätigkeit kommissarisch übertragen werden? Müsste dies nicht über die normale Probezeit im neuen Amt geregelt werden?
Bin für jede Art der Hilfestellung dankbar und kann auch gerne noch Rückfragen beantworten.
Viele Grüße
Maxi
ich habe eine Frage zu einer kommissarischen Tätigkeitsübertragung.
Es existieren 3 Stellen.
1 Stelle Leitung Fachbereich
1 Stelle Leitung Abteilung/ stellv. Fachbereichsleiter
1 Stelle stellv. Leitung Abteilung (ich) Beamter NRW
Der Fachbereichsleiter wird nun innerhalb der Stadtverwaltung versetzt, seine Stelle als Leiter muss also neu vergeben werden. Diese soll/ wird ohne Ausschreibung auf den Abteilungsleiter vergeben werden, da dieser die Stellvertretung bereits seit 8 Jahren mit erfolgreich wahrnimmt.
Die Stelle der Abteilungsleitung soll nun grundsätzlich auf mich übertragen werden, aber dies zunächst kommissarisch. Auch hier soll die Stelle nicht ausgeschrieben werden. Da ich die Stellvertretung erst seit 3 Jahren wahrnehme, kann die Stelle zunächst aber nur kommissarisch auf mich übertragen werden. Vielleicht will man sich auch ein Hintertürchen aufhalten, um erst zu testen, ob ich den Aufgaben der Abteilungsleitung überhaupt gewachsen bin? Aber kann dies der offizielle Grund für die kommissarische Tätigkeit (angedacht sind 3 Jahre) sein? Unter welchen Vorrausetzungen kann eine Tätigkeit kommissarisch übertragen werden? Müsste dies nicht über die normale Probezeit im neuen Amt geregelt werden?
Bin für jede Art der Hilfestellung dankbar und kann auch gerne noch Rückfragen beantworten.
Viele Grüße
Maxi