Beihilfe nach Scheidung - wer muss zahlen?
Verfasst: 25. Jan 2012, 06:57
Ich bin Polizeibeamter in NRW und seit kurzem geschieden.
Während der Ehe war meine Frau die letzten zehn Jahre als geringfügig Beschäftigte/400-Euro-Kraft tätig.
Da sie nicht Mitglied einer GKV war, bestand für sie und unsere beiden Kinder ein Beihilfeanspruch.
Die „fehlenden“ Prozente bei der Beihilfe waren bzw. sind privat abgesichert.
Während der Trennungsphase nahm meine Frau in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf.
Sie ist seit diesem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert und hat die Kinder - 21 Jahre, Studentin, 17 Jahre, Schüler - über ihre Krankenversicherung mitversichert.
Durch die Scheidung ist meine Frau nun nicht mehr Beihilfe berechtigt.
Unsere Kinder sind aber nach wie vor solange Beihilfe berechtigt, wie für sie Kindergeld gezahlt wird.
Im Falle von Zahnersatz sowie stationärem Krankenhausaufhalt könnten sie demzufolge Zusatzleistungen wie z. B. Zweibettzimmer u. Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen.
Nach Abzug der Regelleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung meiner Exfrau könnte der Restbetrag bei der Beihilfestelle eingereicht werden.
Diese zahlt jedoch weiterhin nur 80 %.
Meine Frage: Wer ist für die Absicherung der offenen 20 % verantwortlich.
Während der Ehe war meine Frau die letzten zehn Jahre als geringfügig Beschäftigte/400-Euro-Kraft tätig.
Da sie nicht Mitglied einer GKV war, bestand für sie und unsere beiden Kinder ein Beihilfeanspruch.
Die „fehlenden“ Prozente bei der Beihilfe waren bzw. sind privat abgesichert.
Während der Trennungsphase nahm meine Frau in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf.
Sie ist seit diesem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert und hat die Kinder - 21 Jahre, Studentin, 17 Jahre, Schüler - über ihre Krankenversicherung mitversichert.
Durch die Scheidung ist meine Frau nun nicht mehr Beihilfe berechtigt.
Unsere Kinder sind aber nach wie vor solange Beihilfe berechtigt, wie für sie Kindergeld gezahlt wird.
Im Falle von Zahnersatz sowie stationärem Krankenhausaufhalt könnten sie demzufolge Zusatzleistungen wie z. B. Zweibettzimmer u. Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen.
Nach Abzug der Regelleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung meiner Exfrau könnte der Restbetrag bei der Beihilfestelle eingereicht werden.
Diese zahlt jedoch weiterhin nur 80 %.
Meine Frage: Wer ist für die Absicherung der offenen 20 % verantwortlich.