Rückforderung Anwärterbezüge
Verfasst: 20. Jan 2012, 13:36
Hallo liebe Gemeinde,
ich (26) stehe vor einem merkwürdigen Chaos und hoffe, dass mir jemand mit Ahnung von Besoldungsrecht/Bezügen eine Auskunft geben kann.
Ich war ab 2009 1,25 Jahre lang Anwärter für den gehobenen Dienst bei einer hessischen Kommune. Danach habe ich mich dort entlassen lassen, um an einer Hochschule für eine andere Laufbahn ein Studium zu beginnen. Dies hat soweit auch funktioniert. Nur leider habe ich dann im Oktober 2011 erfahren, dass ich meinen Anspruch auf BAföG verwirkt habe und habe mich seitdem mit einem Gleitzonenjob (Lohn ca. 450 € netto pro Monat inkl. KV) über Wasser gehalten und versucht nebenbei weiter zu studieren. Leider ist es nun amtlich, dass ich aufgrund des Zeitmangels nicht sinnvoll zum Studieren komme und stehe nun vor einem Problem bzgl. meiner Zukunft. Mir wurde zunächst die Rückforderung erlassen mit dem Hinweis auf die VV zum BBesG. Dieser Punkt fällt nun bald weg, aber...
Ich habe mich in der Studienzeit aktiv, nachdem mir klar wurde, dass das Studium auf die Weise zu keinem Erfolg führen wird, um eine Ausbildung im öffentlichen Dienst bemüht und bekam nun auch die Zusage für eine Ausbildungsstelle als VFA. Grundsätzlich ist das mein letzter Rettungsanker, um nicht später als Hartz IV-Empfänger in der Bedeutungslosigkeit zu landen. Und sehr möchte ich diese Ausbildung auch durchziehen, gerade weil mir sehr gute Übernahmechancen und evtl. die Fortbildung als Verwaltungsfachwirt bevorstehen. Nun hat der Versuch, das Studium irgendwie durchzuziehen bisher meine restlichen Ersparnisse aufgefressen. Was mir bleibt ist noch ein Sparbuch mit ca. 1000 EUR, die ich aber zum Umzug/für die Kaution einer Wohnung benötige, um die Ausbildung als VFA antreten zu können.
Ich möchte vor der Rückzahlung auch nicht unbedingt weglaufen, denn ich bin ja selbst für Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verantwortlich, aber dennoch möchte ich meine Aussichten und Möglichkeiten kennen. Dazu habe ich mehrere Fragen:
1. Die VV zum BBesG sagen auch, dass ich im Falle des Antritts einer Ausbildung im öffentlichen Dienst von der Rückzahlung befreit bin. Ist dies auch so, wenn ich zuvor eigentlich den Weg des Studiums gesucht habe und dieser nicht funktioniert hat? Hier ist ja der Unverzüglichkeitsbegriff wichtig, den ich aber als eingehalten sehe, weil ich sofort als mir bewusst wurde, dass ich kein BAföG bekomme und damit das Studium (Medizin - 7 Jahre) auf Dauer unmöglich sein wird, ohne schnuldhaftes Zögern eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gesucht und trotz der schwierigen Einstellungstests auch gefunden habe. Wie sieht das evtl. ein Experte auf dem Gebiet?
2. Wenn ich tatsächlich gute Chancen darauf haben sollte, dass ich Rückzahlung wegen des Antritts der Ausbildung nicht leisten muss, stellt sich für mich eine andere schwierige Frage. Kann der neue Arbeitgeber/Ausbilder, der sich in Sachsen-Anhalt befindet, für die Ausbildungskosten in Hessen zur Rechenschaft gezogen werden? Ich sehe das so, dass dies nicht geht, schon gar nicht finaziell. Erstens weil ich das Studium in Hessen nie beendet habe und ich in der VFA-Ausbildung erneut von 0 an ausgebildet werde und zweitens sehe ich keine gesetzliche Regelung, die es einem hessischen Dientsherren erlauben würde von einem aus Sachsen-Anhalt Kosten zurückzufordern. Gibt es dafür doch eine Rechtsgrundlage, die ich nicht kenne?
(Die Frage ist besonders wichtig für mich, da der neue Arbeitgeber bereits signalisiert hat, dass es bei Ärger mit dem alten Dienstherren dazu kommen wird, dass der Ausbildungsvertrag mit mir aufgelöst wird bzw. ich in der Probezeit gekündigt werde. Daher ist für mich auch die Frage wichtig, ob der alte Dienstherr überhaupt schriftliche Korrespondenz mit dem neuen Ausbilder suchen darf/wird und ob es dann nur bei Schriftverkehr bleibt. Ich möchte ja nicht den Ausbildungsplatz verlieren, weil mich der alte Dienstherr aus dem Ausbildungsvertrag ekeln will, um so an das Geld heran zu kommen.)
3. Wenn es keine Chance gibt die Rückforderung beizulegen, dann würde ich gern wissen, wie dir Rückzahlung i.d.R. abläuft. D.h. wird auf meine Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen? Ich verdiene bis Ausbildungbeginn ca. 450 (oft sogar weniger) netto pro Monat und kann froh sein, krankenversichert zu sein. In der Ausbildung verdiene ich je nach Lehrjahr ca. 570 - 620 € netto. Ich würde dem alten Dienstherr sehr gern ca. 50 € pro Monat anbieten, habe aber damals bei Entlassung gesagt bekommen, dass ich damit rechnen muss, dass denen "nur" 100 € im Monat nicht reichen werden. Fakt ist aber, dass ich keine 100 € pro Monat leisten kann, was man auch daran sieht, dass ich unter der Pfändungsgrenze verdiene. Ist der alte Dientsherr also verpflichtet mir die Rückzahlung sinnvoll und schaffbar zu ermöglichen oder dürfen diese mich durch Vollstreckung, Pfändungsbeschluss usw. in Schulden bringen, obwohl ich bereit bin zu zahlen, wozu ich in der Lage bin?
4. Meine Oma hat signalisiert, dass sie mir ca. 3000 € zur Verfügung stellen würde, wenn sich der alte Dienstherr auf diese Summe einlassen würde. Sonst wird sie leider nichts besteuern. Sie könnte diese Zahlung dann mit einem Mal leisten. Macht es Sinn, auf meine wirtschaftliche Situation hinzuweisen und es als Härtefall zu bezeichnen, wenn ich nun während der Ausbildung ständig den Studienaustritt abbezahlen müsste ohne hierfür eigentlich Geld zu haben, und dann 3000 € als Einmalzahlung anzubieten? Der Dienstherr darf die Summe nach Ermessen ja frei bestimmen und ich persönlich finde, dass meine finanzielle Situation durchaus die Ermessensentscheidung beeinflussen sollte.
5. Ist es sogar zulässig, wenn ich an der Gesamtsumme von 9600 € gar nichts ändern lässt, während der Ausbildung wegen des geringen Verdienstes um eine vollständige Stundung zu bitten? Ich würde die Summe dann natürlich im Falle der Übernahme nach der Ausbildung abbezahlen.
Ich hoffe, dass es Experten oder Menschen mit praktischen Erfahrungen gibt, die mir sagen können, was ich in der Zukunft machen soll. Für mich gilt, dass ich die Ausbildung zum VFA auf jeden Fall machen möchte, da sie meine Rettung vor der Arbeitslosigkeit ist. Wichtig ist dabei aber, dass ich den neuen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nicht überstrapaziere, weil er mich sonst kündigen wird.
Ich hoffe auf Antworten, die mir weiterhelfen können. Wie gesgat, ich suche nicht unbedingt nach der Lösung, die die Rückzahlung ganz ausschließt, sondern vielmehr nach der Möglichkeit den Ausbildungsplatz zu behalten und später mal sinnvolles Geld zu verdienen.
ich (26) stehe vor einem merkwürdigen Chaos und hoffe, dass mir jemand mit Ahnung von Besoldungsrecht/Bezügen eine Auskunft geben kann.
Ich war ab 2009 1,25 Jahre lang Anwärter für den gehobenen Dienst bei einer hessischen Kommune. Danach habe ich mich dort entlassen lassen, um an einer Hochschule für eine andere Laufbahn ein Studium zu beginnen. Dies hat soweit auch funktioniert. Nur leider habe ich dann im Oktober 2011 erfahren, dass ich meinen Anspruch auf BAföG verwirkt habe und habe mich seitdem mit einem Gleitzonenjob (Lohn ca. 450 € netto pro Monat inkl. KV) über Wasser gehalten und versucht nebenbei weiter zu studieren. Leider ist es nun amtlich, dass ich aufgrund des Zeitmangels nicht sinnvoll zum Studieren komme und stehe nun vor einem Problem bzgl. meiner Zukunft. Mir wurde zunächst die Rückforderung erlassen mit dem Hinweis auf die VV zum BBesG. Dieser Punkt fällt nun bald weg, aber...
Ich habe mich in der Studienzeit aktiv, nachdem mir klar wurde, dass das Studium auf die Weise zu keinem Erfolg führen wird, um eine Ausbildung im öffentlichen Dienst bemüht und bekam nun auch die Zusage für eine Ausbildungsstelle als VFA. Grundsätzlich ist das mein letzter Rettungsanker, um nicht später als Hartz IV-Empfänger in der Bedeutungslosigkeit zu landen. Und sehr möchte ich diese Ausbildung auch durchziehen, gerade weil mir sehr gute Übernahmechancen und evtl. die Fortbildung als Verwaltungsfachwirt bevorstehen. Nun hat der Versuch, das Studium irgendwie durchzuziehen bisher meine restlichen Ersparnisse aufgefressen. Was mir bleibt ist noch ein Sparbuch mit ca. 1000 EUR, die ich aber zum Umzug/für die Kaution einer Wohnung benötige, um die Ausbildung als VFA antreten zu können.
Ich möchte vor der Rückzahlung auch nicht unbedingt weglaufen, denn ich bin ja selbst für Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verantwortlich, aber dennoch möchte ich meine Aussichten und Möglichkeiten kennen. Dazu habe ich mehrere Fragen:
1. Die VV zum BBesG sagen auch, dass ich im Falle des Antritts einer Ausbildung im öffentlichen Dienst von der Rückzahlung befreit bin. Ist dies auch so, wenn ich zuvor eigentlich den Weg des Studiums gesucht habe und dieser nicht funktioniert hat? Hier ist ja der Unverzüglichkeitsbegriff wichtig, den ich aber als eingehalten sehe, weil ich sofort als mir bewusst wurde, dass ich kein BAföG bekomme und damit das Studium (Medizin - 7 Jahre) auf Dauer unmöglich sein wird, ohne schnuldhaftes Zögern eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gesucht und trotz der schwierigen Einstellungstests auch gefunden habe. Wie sieht das evtl. ein Experte auf dem Gebiet?
2. Wenn ich tatsächlich gute Chancen darauf haben sollte, dass ich Rückzahlung wegen des Antritts der Ausbildung nicht leisten muss, stellt sich für mich eine andere schwierige Frage. Kann der neue Arbeitgeber/Ausbilder, der sich in Sachsen-Anhalt befindet, für die Ausbildungskosten in Hessen zur Rechenschaft gezogen werden? Ich sehe das so, dass dies nicht geht, schon gar nicht finaziell. Erstens weil ich das Studium in Hessen nie beendet habe und ich in der VFA-Ausbildung erneut von 0 an ausgebildet werde und zweitens sehe ich keine gesetzliche Regelung, die es einem hessischen Dientsherren erlauben würde von einem aus Sachsen-Anhalt Kosten zurückzufordern. Gibt es dafür doch eine Rechtsgrundlage, die ich nicht kenne?
(Die Frage ist besonders wichtig für mich, da der neue Arbeitgeber bereits signalisiert hat, dass es bei Ärger mit dem alten Dienstherren dazu kommen wird, dass der Ausbildungsvertrag mit mir aufgelöst wird bzw. ich in der Probezeit gekündigt werde. Daher ist für mich auch die Frage wichtig, ob der alte Dienstherr überhaupt schriftliche Korrespondenz mit dem neuen Ausbilder suchen darf/wird und ob es dann nur bei Schriftverkehr bleibt. Ich möchte ja nicht den Ausbildungsplatz verlieren, weil mich der alte Dienstherr aus dem Ausbildungsvertrag ekeln will, um so an das Geld heran zu kommen.)
3. Wenn es keine Chance gibt die Rückforderung beizulegen, dann würde ich gern wissen, wie dir Rückzahlung i.d.R. abläuft. D.h. wird auf meine Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen? Ich verdiene bis Ausbildungbeginn ca. 450 (oft sogar weniger) netto pro Monat und kann froh sein, krankenversichert zu sein. In der Ausbildung verdiene ich je nach Lehrjahr ca. 570 - 620 € netto. Ich würde dem alten Dienstherr sehr gern ca. 50 € pro Monat anbieten, habe aber damals bei Entlassung gesagt bekommen, dass ich damit rechnen muss, dass denen "nur" 100 € im Monat nicht reichen werden. Fakt ist aber, dass ich keine 100 € pro Monat leisten kann, was man auch daran sieht, dass ich unter der Pfändungsgrenze verdiene. Ist der alte Dientsherr also verpflichtet mir die Rückzahlung sinnvoll und schaffbar zu ermöglichen oder dürfen diese mich durch Vollstreckung, Pfändungsbeschluss usw. in Schulden bringen, obwohl ich bereit bin zu zahlen, wozu ich in der Lage bin?
4. Meine Oma hat signalisiert, dass sie mir ca. 3000 € zur Verfügung stellen würde, wenn sich der alte Dienstherr auf diese Summe einlassen würde. Sonst wird sie leider nichts besteuern. Sie könnte diese Zahlung dann mit einem Mal leisten. Macht es Sinn, auf meine wirtschaftliche Situation hinzuweisen und es als Härtefall zu bezeichnen, wenn ich nun während der Ausbildung ständig den Studienaustritt abbezahlen müsste ohne hierfür eigentlich Geld zu haben, und dann 3000 € als Einmalzahlung anzubieten? Der Dienstherr darf die Summe nach Ermessen ja frei bestimmen und ich persönlich finde, dass meine finanzielle Situation durchaus die Ermessensentscheidung beeinflussen sollte.
5. Ist es sogar zulässig, wenn ich an der Gesamtsumme von 9600 € gar nichts ändern lässt, während der Ausbildung wegen des geringen Verdienstes um eine vollständige Stundung zu bitten? Ich würde die Summe dann natürlich im Falle der Übernahme nach der Ausbildung abbezahlen.
Ich hoffe, dass es Experten oder Menschen mit praktischen Erfahrungen gibt, die mir sagen können, was ich in der Zukunft machen soll. Für mich gilt, dass ich die Ausbildung zum VFA auf jeden Fall machen möchte, da sie meine Rettung vor der Arbeitslosigkeit ist. Wichtig ist dabei aber, dass ich den neuen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nicht überstrapaziere, weil er mich sonst kündigen wird.
Ich hoffe auf Antworten, die mir weiterhelfen können. Wie gesgat, ich suche nicht unbedingt nach der Lösung, die die Rückzahlung ganz ausschließt, sondern vielmehr nach der Möglichkeit den Ausbildungsplatz zu behalten und später mal sinnvolles Geld zu verdienen.