Seite 1 von 1

Hinzuverdienstgrenze bei Beamten im Vorruhestand rechtmäßig?

Verfasst: 5. Jan 2012, 23:39
von christian NRW
Meine Frage bezieht sich auf die Begrenzung des Hinzuverdienstes bei Beamten im Vorruhestand.
Ich denke,das prozentual gesehen ,die meisten Kollegen nicht freiwillig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden sind
(mal abgesehen von einigen,die das ganze als 6er im Lotto gesehen haben (-: )
Generell kann man sagen, das man bis zu einer bestimmten Anzahl von geleisteten Dienstjahren eine Grundversorgung
von ca 1340 Euro bekommt.(weiß,das dies natürlich individuell verschieden ist,beziehe mich aber mal auf diese
Grundversorgung)
Grob gerechnet darf man dieselbe Summe nochmal hinzuverdienen (brutto,es sei denn,man ich selbst.,dann wird als Summe des jährliche
Gewinns durch 12 Monate geteilt.)
Alles was brutto darüber verdient wird,wird netto von der Grundversorgung abgezogen(bis auf eine niedrigen Betrag,der sich an den
tatsächlichen geleisteten Dienstjahren orientiert)
Das heißt, man wird nie mehr als diesen Bruttobetrag hinzuverdienen können,ohne mit finanziell empflindlichen Einbußen
rechnen zu müßen.
Im letzten Jahr schilderte ich meine Betrachtungsweise einem Anwalt.
Eigentlich sollte es ja nach dem Berufsbeamtentum einen Gleichheitsgrundsatz geben,der für alle Behörden maßgeben ist.
Fakt ist jedoch,das Kollegen im Vorruhestand,die vor dem Jahr 1992 (92/93,bin mir jetzt nicht so sicher.kenne die Vo nicht genau)) eine Tätigkeit aufgenommen haben,
unbegrenzt hinzuverdienen dürfen.
Für den Beamten,der danach eine Tätigkeit begonnen hat,oder der die Bisherige Tätigkeit verloren hat,gelten wieder die Hinzuverdienstgrenzen nach neuem Recht.
Desweiteren wird die Hinzuverdienstgrenze bei bsp. Bundeswehrbeamten und der Bundespolizei ganz unterschiedlich gehandhabt.
Auch wird man durch die Frühpensionierung ja eh schon bestraft (krankheitsbedingt, mit erstmal gehörigen finanziellen Einbußen),dann kann es
meiner Meinung ja nicht sein,sollte man es überhaupt schaffen noch einen Job zu bekommen,das dann der Verdienste nochmal angerechnet und gekürzt wird.
Für Beamte,welche vor 1992 in d vorz. Ruhestand versetzt wurden, gab es ersteinmal einen Bestandsschutz,der dann später durch geänderte Verordnungen wieder
ausgehebelt worden ist.
Laut meinem Anwalt hätte eine Klage gegen die vorgehensweise der Behörde Aussicht auf Erfolg,allerdings würde es ein steiniger Weg werden.

Meine Frage: Hat jemand schon mal gegen die Kürzung der Hinzuverdienstmöglichkeit bei Beamten i. Vorruhestand geklagt ?

Re: Hinzuverdienstgrenze bei Beamten im Vorruhestand rechtmä

Verfasst: 14. Jan 2012, 09:49
von kuddel
Hallo

Ob da schon mal jemand geklagt hat kann ich ihnen nicht sagen, aber was ich ihnen sagen kann ist wenn sie klagen dauert dieses bis sie ein rechtskräftiges Urteil haben mit VG und OVG zwischen 3 bis 4 Jahre so lange sind die zeiten in NRW.

Vieleicht findes sie ja hier was.

http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php

Re: Hinzuverdienstgrenze bei Beamten im Vorruhestand rechtmä

Verfasst: 14. Jan 2012, 16:21
von Blue Ice Ultra
1. Der Bestandsschutz bezieht sich grundsätzlich nicht auf den Beamten sondern auf die Tätigkeit. Das ist aber eine grundsätzliche Eigenart von Übergangsregelungen und nichts neues. 2. Das die Hinzuverdienstgrenzen unterschiedlich festgelegt werden, kann nicht sein, da hier einheitlich § 53 BeamtVG zum Tragen kommt. Unterschiede ergeben sich lediglich aus dem Umstand, das seit der Föderalismusreform 17 unterschiedliche Besoldungsgesetze Anwendung finden. 3. Bei den Vorruheständlern gibt es nur eine Sonderregelung und die betrifft Fälle wegen DU. Wenn Du also in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurdest, greift deren Sonderregelung bei Dir nicht. 4. Anwälte unterstellen bei fast allen Klagebegehren irgendeine Erfolgsaussicht. Das bedeutet also rein gar nichts. 5. Sollte Dir Dein Anwalt eigentlich gesagt haben, das der Rentner dessen Alter unter der gesetzlichen Altersgrenze liegt auch nicht unbegrenzt hinzuverdienen darf.