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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 4. Jan 2012, 19:05
von Blue Ice Ultra
Chriswie1984 hat geschrieben:Ich habe dazu mal eine Frage:

Seit dem 01.08.2003 bin ich Beamter und bis zum 14.03.2010 durchweg beim Land NRW beschäftigt gewesen. Am 15,03,2010 wurde ich in den Bundesdienst versetzt. Das Land NRW hatte zu dem Zeitpunkt noch Akltersstufen. Aufgrund meiner damaligen Altersstufe 4 beim Land NRW, wurde ich am 15.03.2010 aufgrund meiner anerkannten Vordienstzeiten beim Land NRW und meiner erreichten Altersstufe 4 in die Erfahrungsstufe 3 der Bundesbesoldung übergeleitet.

Ich war zwar nicht im Jahr 2008 beim Bund beschäftigt, jedoch Beamter in NRW. Hätte ich also ab 2008 vom Land NRW Besoldung aus der höchsten Altersstufe erhalten, wäre ich auch am 15.03.2010 in eine höhere Erfahrungstufe beim Bund übergeleitet worden.

Macht es Sinn, den Widerspruch dahingehend zu stellen, dass ich zumindest ab dem 15.03.2010 aus der höchsten Stufe besoldet werde?

Danke und Gruß
Nein, nicht wirklich. Momentan schätze ich die Erfolgsaussichten dieser (Gewerkschaftswerbe-)Aktion als äußerst dürftig ein. Sollte des BVerwG oder das BVerfG tatsächlich entscheiden, dass das bisherige BSDA-System seit Einführung des AGG rechtswidrig war, kannst Du immer noch einen Antrag stellen.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 5. Jan 2012, 09:30
von Gerda Schwäbel
Chriswie1984 hat geschrieben:... Aufgrund meiner damaligen Altersstufe 4 beim Land NRW, wurde ich am 15.03.2010 in die Erfahrungsstufe 3 der Bundesbesoldung übergeleitet. ... Hätte ich also ab 2008 vom Land NRW Besoldung aus der höchsten Altersstufe erhalten, wäre ich auch am 15.03.2010 in eine höhere Erfahrungstufe beim Bund übergeleitet worden. ...
Da irren Sie sich aber gewaltig! Die Stufenfestsetzung erfolgte alleine aufgrund der zu berücksichtigenden Vorzeiten. (Nach welcher Stufe der frühere Dienstherr gezahlt und wie er diese ermittelt hat, war dafür völlig ohne Bedeutung, spielt hier aber auch gar keine Rolle.)

Sie haben also von Ihrem aktuellen Dienstherrn - dem Bund - für keinen einzigen Tag Bezüge auf der Grundlage Ihres Alters bekommen. Wenn Sie jetzt gegenüber dem Bund trotzdem einen Verstoß gegen das AAG geltend machen, dann machen Sie

- sich lächerlich und
- der Bezügestelle unnötige Mehrarbeit.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 8. Jan 2012, 18:48
von arme Sau
Mikesch hat geschrieben: ... Mich persönlich tangiert das nicht, ich bin schon viele Jahre in der Endstufe...
Na Mike,

so alt siehste nun och wieder nich aus :lol:
Aber Bilder können ja Lügen :wink:


Wir werden so oder so (auch zukünftig) verar*** !
Deswegen hab ich Widerspruch eingelegt.
Zukünftig? Ja da sollen sich doch unsere Nachfolger überlegen wie sie sich verar***en lassen :twisted:

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 9. Jan 2012, 00:06
von Mikesch
arme Sau hat geschrieben:
Mikesch hat geschrieben: ... Mich persönlich tangiert das nicht, ich bin schon viele Jahre in der Endstufe...
Na Mike,

so alt siehste nun och wieder nich aus :lol:
Aber Bilder können ja Lügen :wink:
OT
Merci, meine "Mädels" halten mich fit ;-)
Aber wenn de die 60 kommen siehst, wird scho a wäng komisch... :roll:

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 9. Jan 2012, 11:27
von Theaterkritiker
In Deinem Alter ärgerst Du dich noch mit den Mädels rum. Ich hatte auch einmal eine Zeit lang mit drei weiblichen Geschöpfen zusammen in einem Büro gehockt, das ist schon stressig kann ich Dir sagen.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 11. Jan 2012, 13:09
von exilsachse
witzig ist ja, daß z.B. die BFD-Südwest im Intranet Ihren eigenen Musterbrief zum Widerspruch eingestellt hat, inkl. Zusatz wegen Widereinsetzung in den vorherigen Stand. Da kann man noch bis zum 14.01.2012 Widerspruch einlegen.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 12. Jan 2012, 17:50
von Knitte
Hallo Leute

Ich bin neu hier im Forum und wollte mal eine frage stellen und hoffe eine Antwort zu bekommen.
Ich habe jetzt schon im ganzen Internet gestöbert.

Mein Fall sieht so aus.

Ich bin bei dem Land Niedersachsen im Öffentlichen Dienst 12/2009 eingestellt worden und bin nun seit 02/2011 verbeamtet worden.

Wie schaut das jetzt in meinem Fall mit dem Wiederspruch aus?
Kann ich den auch jetzt noch stellen ? Und gibt es eine Art Muster dafür ?
Ich habe jetzt schon gelesen, das ich bis zum 14 zeit hab (also letzte Minute)

MfG Marcus

Widerspruch gegen Besoldung => entschieden !!!

Verfasst: 15. Mai 2012, 19:49
von maxg
Sodele, habe heute meinen Widerspruchsbescheid bekommen, natürlich ablehnend. Wei übrigens ca. 30 andere Kollegen in der Dienststelle ebenfalls.
Auf meinen Ruhensantrag wurde gar nicht eingegangen :-(

Muss mal kucken, was ich jetzt mache. Kann einer einen Tipp geben, mit welchen Kosten und Gebühren ich bei einer Vw-Gerichtsklage rechnen müsste ?
... mich jucktst nämlich schon, da weiterzumachen ...

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 18. Mai 2012, 10:49
von Bundesfreiwild
Mit keinen, falls der eigene REchtsschutz auch Arbeits- oder Verwaltungsrechtsfälle abdeckt.

Ich kann mittlerweile nur jedem BEamten raten, sich entsprechend zu versichern. Da wird noch so einiges auf uns zukommen.