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Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.2011!

Verfasst: 29. Dez 2011, 16:16
von Mulder
Stichwort Altersdiskriminierung
folgende Information habe ich heute von anderen Kollegen
erhalten:

Nach aktueller Rechtsprechung war die bisherige Bemessung des Grundgehaltes
auf der Grundlage der bis zur Umstellung des Besoldungssystems bestehenden
Tabelle (Grundgehaltssätze) altersdiskriminierend.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.11.2011 (Az. 6 AZR 148/09)
der Klägerin Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe
zugesprochen.

Unter den Kolleginnen und Kollegen der Zollverwaltung kursieren inzwischen
diverse Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche. Für die
Fristwahrung ist aber entscheidend, dass schnellstmöglich ein WIDERSPRUCH
gegen die Besoldung eingelegt wird. Mir wurde anliegendes Musterschreiben
zur Verfügung gestellt, welches Ihnen hiermit weiterleite. Damit die
Besoldungsansprüche aus dem Jahr 2008 nicht verjähren, muss der Antrag auf
Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe bis zum 31.12.2012
gestellt werden. Fristwahrend reicht ein Fax vorab aus, welches bis zum
31.12.2011 bei Ihrer Besoldungsstelle eingegangen sein muss.
Muster-Widerspuch: http://www.file-upload.net/download-398 ... r.doc.html

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 17:36
von christian NRW
Frage mich auch ,ob das Urteil evt Einfluss auf die Pensionszahlungen für viele Beamte im Vorruhestand hat.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 17:48
von der Zug
Blöde Frage vielleicht, wie ist das mit Versorgungsempfängern? Die Versorgung wird doch aus der Besoldung errechnet, wenn nun die aktiven Kollegen plötzlich doch mehr Besoldung bekommen, müsste dann nicht auch die Versorgung entsprechend angehoben werden, wegen der Gleichbehandlung?

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 17:59
von Mulder
Für "frische" Versorgungsempfänger nach 2008 wird sicher auch noch was gehen. Das Problem ist die 3jährige Verjährungsfrist.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 18:04
von Beasti
christian NRW hat geschrieben:Frage mich auch ,ob das Urteil evt Einfluss auf die Pensionszahlungen für viele Beamte im Vorruhestand hat.
Wird das Urteil nicht, denn es bezieht sich nicht auf Beamte... Das Bundesarbeitsgericht hat dafür keine Kompetenz, geht jegendlich um Angestellte im öffentlichen Dienst, BAT. Für Beamte müssten die obersten Verwaltunggerichte entscheiden. Diese Anmerkung mit der Übertragbarkeit auf Beamte ist nicht ganz richtig... richtig ist aber, dass die EU Altersdiskriminierung verbietet... und somit die Länder mit ihren Beamten verpflichtet sind, auch die Alterseinstufung abzuschaffen, was auch schon einige Bundesländer getan haben. Andere werden folgen.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 18:09
von der Zug
OK, damit hatte ich auch gerechnet, ich fragte halt an, weil im sich öffnenden Link stand, daß das Urteil auch auf Beamte übertragbar wäre. Aber da falle ich dann eh raus, bin schon seit 2005 in Frühpension und habe dann die Besitzstandswahrung - nicht mehr, aber auch nicht weniger Pension.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 18:15
von Beasti
Hab oben nochmals etwas angefügt. Wie gesagt, das mit dem Übertragbar ist so eine Sache. Das wird zurzeit häufig verwendet, wie auch z.B. in NRW bei der letzten Besoldungserhöhung. Richtig ist aber, dass für Beamte das Verwaltungsgericht zuständig ist, nicht das Arbeitsgericht.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 18:19
von Beasti
der Zug hat geschrieben:OK, damit hatte ich auch gerechnet, ich fragte halt an, weil im sich öffnenden Link stand, daß das Urteil auch auf Beamte übertragbar wäre. Aber da falle ich dann eh raus, bin schon seit 2005 in Frühpension und habe dann die Besitzstandswahrung - nicht mehr, aber auch nicht weniger Pension.

Keine Sorge wir haben "Rechtssicherheit" es werden dann Übergangsfristen etc. geben. Und das was du einmal hast, monatlich als Grundbetrag, wird dir keiner mehr nehmen können.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 18:42
von sandra-b
Hallo,

ich habe die Mindestpension - d.h. 56% von A9 - betrifft es mich auch - würde ich mir ein Eigentor schießen, wenn ich das Schreiben an meine Verrentungsbehörde schicke, oder betrifft es nur arbeitende Beamte? Ich war 15 Jahre arbeiten und bin seit einigen Jahren krank und daher in der Mindestpension.

Gruß + Danke
Sandra

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 18:54
von der Zug
sandra-b hat geschrieben:Hallo,

ich habe die Mindestpension - d.h. 56% von A9 - betrifft es mich auch - würde ich mir ein Eigentor schießen, wenn ich das Schreiben an meine Verrentungsbehörde schicke, oder betrifft es nur arbeitende Beamte? Ich war 15 Jahre arbeiten und bin seit einigen Jahren krank und daher in der Mindestpension.

Gruß + Danke
Sandra
Dann sei mal froh mit Pension von A9, ich habe Mindestversorgung aus A7, also Endalter A4 und davon die Prozente, das ist ohne die Kinderzuschläge schon etwas knapp. Dennoch läßt es sich einigermaßen davon leben, wenn ich das mal mit Rentnern vergleiche.

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 19:11
von Greg0r
Hallo,
verstehe grade nicht den Zusammenhang.
Kann ich als Beamter auf Probe (vorher Soldat auf Zeit 12 Jahre mit Übergangsgebürnissen) nun Widerspruch bei der Wehrbereichsverwaltung einlegen oder gilt das Urteil wirklich nur für Beschäftigte?
Bin da jetzt etwas verwirrt, da es ja auch noch recht kurzfristig ist bis zum 31.12.11

Gruß

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 19:25
von abfallteil
hallo,

ichhabs nochimemr net begriffen. bin seit 01.01.2008 pensioniert. gild das nun auch für mich? istj a recht kurzfristig...

oder kann man sich dsa sparen?

danke

a-teil

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 19:34
von Admin
So wie ich es verstanden habe, wurde nach dem alten Besoldungsrecht bis Mitte 2009, den jungen Beamten zu wenig Gehalt bezahlt nur weil sie halt jünger waren. Ältere Kollegen haben aufgrund ihres Lebensalters mehr Geld bekommen, unabhängig wieviel Dienstjahre geleistet wurden. Und das stellt die Ungerechtigkeit dar.
Beispiel: ein 19jähriger und 32jähriger wurden zur selben Zeit mit der Ausbildung fertig.
Der 19jährige hatte ein deutlich niedrigeres Gehalt als der 32jährige, obwohl beide genauso lange beim Dienstherren "unter Vertrag sind".

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 19:39
von abfallteil
naja wirklich schlauer bin ich net, weil ich auch mindestpension beziehe. allerdings macht das nur so 50 -60 euro glaub aus....

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Verfasst: 29. Dez 2011, 19:49
von sandra-b
Also ich habe gerade mal 1357 Euro - davon wird noch die Krankenkasse von 190 Euro abgezogen - da bleibt meiner Meinung nach gerade mal Mindestpension - in einer Großstadt wie Frankfurt am Main - kann man davon kaum leben, denn jedes Loch kostet dort mind. 600 Euro - d.h. fast Hartz-4 - da wäre ich schon über jeden Euro dankbar. Hatte halt gerade mal 15 Dienstjahre... Ich glaube bis 20 Jahre Dienst ist das immer Mindestpension