Rücksendung der Beihilfe-Belege
Verfasst: 21. Dez 2011, 18:58
Liebe Kollegen,
seit Juni 2011 werden in Rheinland-Pfalz (OFD Koblenz, Beihilfestelle) die zur Beihilfe eingesandten Belege (Durchschriften, Duplikate, Kopien) nicht mehr an den Antragsteller zurückgesandt, sondern gescannt und vernichtet. Dieses Verfahren wird angeblich auch von ein paar anderen Bundesländern angewandt und ist natürlich gesetzlich untermauert. Mich regt es trotzdem auf. Ich erhalte im Normalfall neben dem Rechnungsoriginal nur 1 Kopie. Das Original behält die private Krankenkasse, die Kopie wird, wie gesagt, vernichtet. Für meine Unterlagen bleibt nichts, wenn ich nicht selbst eine Kopie anfertige (das können pro Rechnung viele Seiten sein). Z. Zt. bekomme ich fast jeden Tag eine Rechnung.
Um die Leistung der Krankenkasse überprüfen zu können, muss ich jetzt deren Bearbeitung abwarten, bevor ich die Duplikate an die Beihilfe einsenden kann. Das kann mehrere Wochen dauern. Oder:
Um die Leistung der Beihilfe überprüfen zu können, muss ich die Originale zurückhalten, bis die Beihilfe bearbeitet ist.
Ich kann natürlich meinerseits die Originale scannen, was mindestens so aufwendig wie Kopieren ist und sowieso nicht von mir erwartet werden kann.
Wenn die Bearbeitung bei Krankenkasse und Beihilfe abgeschlossen ist, ist der Fall für mich u.U. noch lange nicht erledigt. Ich muss vielleicht in späteren Fällen auf Vergangenes zurückgreifen können („Zurückblättern“). Es gibt ärztliche Verordnungen, deren Anwendungen sich über Wochen und Monate erstrecken (z.B. Physiotherapie), mit immer neuen Rechnungen. Ich muss also jedesmal eine neue Kopie der Verordnung beilegen. Es kann zu Streitfällen kommen, für die ich eine Ausfertigung der Rechnung unbedingt brauche.
Als ich meine Krankenkasse um Rückgabe der Originale bat, bekam ich noch nicht einmal eine Antwort.
Ich bin der Meinung, dass Original und Zweitschrift mein Eigentum sind, das nicht ohne mein Einverständnis vernichtet werden darf.
Ich bin der Meinung, dass auch Kopien Dokumente sind, die nicht ohne Einverständnis ihres Eigentümers vernichtet werden dürfen.
Nichts gegen Verwaltungsvereinfachung. Aber bitte nicht auf Kosten der Patienten!
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass das zugrundeliegende Gesetz in diesem Punkt anfechtbar ist und bitte andere Landesbeamte um ihre Meinung.
Alsdann. Klausi
PS: Der gesetzlich Krankenversicherte hat ja keine Ahnung, wie gold es ihm geht!
seit Juni 2011 werden in Rheinland-Pfalz (OFD Koblenz, Beihilfestelle) die zur Beihilfe eingesandten Belege (Durchschriften, Duplikate, Kopien) nicht mehr an den Antragsteller zurückgesandt, sondern gescannt und vernichtet. Dieses Verfahren wird angeblich auch von ein paar anderen Bundesländern angewandt und ist natürlich gesetzlich untermauert. Mich regt es trotzdem auf. Ich erhalte im Normalfall neben dem Rechnungsoriginal nur 1 Kopie. Das Original behält die private Krankenkasse, die Kopie wird, wie gesagt, vernichtet. Für meine Unterlagen bleibt nichts, wenn ich nicht selbst eine Kopie anfertige (das können pro Rechnung viele Seiten sein). Z. Zt. bekomme ich fast jeden Tag eine Rechnung.
Um die Leistung der Krankenkasse überprüfen zu können, muss ich jetzt deren Bearbeitung abwarten, bevor ich die Duplikate an die Beihilfe einsenden kann. Das kann mehrere Wochen dauern. Oder:
Um die Leistung der Beihilfe überprüfen zu können, muss ich die Originale zurückhalten, bis die Beihilfe bearbeitet ist.
Ich kann natürlich meinerseits die Originale scannen, was mindestens so aufwendig wie Kopieren ist und sowieso nicht von mir erwartet werden kann.
Wenn die Bearbeitung bei Krankenkasse und Beihilfe abgeschlossen ist, ist der Fall für mich u.U. noch lange nicht erledigt. Ich muss vielleicht in späteren Fällen auf Vergangenes zurückgreifen können („Zurückblättern“). Es gibt ärztliche Verordnungen, deren Anwendungen sich über Wochen und Monate erstrecken (z.B. Physiotherapie), mit immer neuen Rechnungen. Ich muss also jedesmal eine neue Kopie der Verordnung beilegen. Es kann zu Streitfällen kommen, für die ich eine Ausfertigung der Rechnung unbedingt brauche.
Als ich meine Krankenkasse um Rückgabe der Originale bat, bekam ich noch nicht einmal eine Antwort.
Ich bin der Meinung, dass Original und Zweitschrift mein Eigentum sind, das nicht ohne mein Einverständnis vernichtet werden darf.
Ich bin der Meinung, dass auch Kopien Dokumente sind, die nicht ohne Einverständnis ihres Eigentümers vernichtet werden dürfen.
Nichts gegen Verwaltungsvereinfachung. Aber bitte nicht auf Kosten der Patienten!
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass das zugrundeliegende Gesetz in diesem Punkt anfechtbar ist und bitte andere Landesbeamte um ihre Meinung.
Alsdann. Klausi
PS: Der gesetzlich Krankenversicherte hat ja keine Ahnung, wie gold es ihm geht!