Teilzeit und langfristige Erkrankung
Verfasst: 14. Dez 2011, 14:17
Hallo zusammen,
ich schreibe hier für eine Freundin und Kollegin, auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage, ob man einen Teilzeitantrag aufgrund langfristiger Erkrankung rückwirkend widerrufen kann.
Der Sachverhalt:
Meine Freundin leidet schon seit längerem unter Depressionen. Wie das meistens so ist, ging Sie mit Ihren Problemen nicht gleich zum Psychologen, sondern versuchte erst einmal selbst klar zu kommen. Anfang März 2011 entschied sie sich, Ihre Arbeitszeit auf 80% reduzieren zu lassen, weil sie darin einen Ausweg sah, ein freier Tag in der Woche sollte ihr gut tun.
Ihrem Antrag wurde zum 01.04.2011 stattgegeben, allerdings spitzte sich ihre gesundheitliche Situation noch vor diesem Datum so zu, dass Sie doch den Neurologen und Psychologen zu Rate gezogen hat. Seit Ende März ist sie arbeitsunfähig geschrieben, also noch vor Beginn der Teilzeitregelung.
Nun steht der Gedanke im Raum, ob Sie das Recht hat, die Teilzeit rückwirkend aufheben zu lassen. Zum einen weil die Teilzeitregelung im Zeitraum ihrer Erkrankung begonnen hat, sie also nicht einmal in den Genuss gekommen ist, die Teilzeit in Anspruch zu nehmen, zum anderen aber - und das finde ich viel gravierender - weil die Teilzeit aufgrund der Erkrankung beantragt wurde. Eigentlich hätte sie schon drei Wochen früher zum Arzt gehen sollen, dann wäre es nie zu diesem Antrag gekommen. Dass ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Antrag besteht ist ja alleine durch die zeitliche Nähe mehr als offensichtlich.
Man könnte jetzt natürlich sagen "Dumm gelaufen", aber falls es eine Möglichkeit gibt, die Besoldung für die neun Monate nachholen zu lassen, dann sollte sie diese ja auch wahrnehmen.
Jemand eine Idee, wie das rechtlich aussieht?
Dank vorab
Markus
ich schreibe hier für eine Freundin und Kollegin, auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage, ob man einen Teilzeitantrag aufgrund langfristiger Erkrankung rückwirkend widerrufen kann.
Der Sachverhalt:
Meine Freundin leidet schon seit längerem unter Depressionen. Wie das meistens so ist, ging Sie mit Ihren Problemen nicht gleich zum Psychologen, sondern versuchte erst einmal selbst klar zu kommen. Anfang März 2011 entschied sie sich, Ihre Arbeitszeit auf 80% reduzieren zu lassen, weil sie darin einen Ausweg sah, ein freier Tag in der Woche sollte ihr gut tun.
Ihrem Antrag wurde zum 01.04.2011 stattgegeben, allerdings spitzte sich ihre gesundheitliche Situation noch vor diesem Datum so zu, dass Sie doch den Neurologen und Psychologen zu Rate gezogen hat. Seit Ende März ist sie arbeitsunfähig geschrieben, also noch vor Beginn der Teilzeitregelung.
Nun steht der Gedanke im Raum, ob Sie das Recht hat, die Teilzeit rückwirkend aufheben zu lassen. Zum einen weil die Teilzeitregelung im Zeitraum ihrer Erkrankung begonnen hat, sie also nicht einmal in den Genuss gekommen ist, die Teilzeit in Anspruch zu nehmen, zum anderen aber - und das finde ich viel gravierender - weil die Teilzeit aufgrund der Erkrankung beantragt wurde. Eigentlich hätte sie schon drei Wochen früher zum Arzt gehen sollen, dann wäre es nie zu diesem Antrag gekommen. Dass ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Antrag besteht ist ja alleine durch die zeitliche Nähe mehr als offensichtlich.
Man könnte jetzt natürlich sagen "Dumm gelaufen", aber falls es eine Möglichkeit gibt, die Besoldung für die neun Monate nachholen zu lassen, dann sollte sie diese ja auch wahrnehmen.
Jemand eine Idee, wie das rechtlich aussieht?
Dank vorab
Markus