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Vorzeitiger Ruhestand (bei DU + Schwerbehinderung)
Verfasst: 8. Dez 2011, 13:50
von Retired2012
Hallo und Danke für´s Lesen!
Was kommt bei vorzeitigem Ruhestand im kommenden Jahr 2012 (Lebenszeitbeamter, Einstellungsjahr 1985) wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit und gleichzeitiger Schwerbehinderung (50%) auf einen zu?
1. Polizeizulage gänzlich bei den ruhegehaltsfähigen Dienstbezhüge herausgenommen??? Also nur Grundgehalt, Familienzuschlag, allgemeine
Stellenzulage???
2. 10,8 % Abzugsbetrag vom Ruhegehalt wegen vorzeitigem Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit??? Trotz Schwerbehinderung???
Viele Grüße
Paul
Re: Vorzeitiger Ruhestand (bei DU + Schwerbehinderung)
Verfasst: 15. Dez 2011, 10:37
von Bundesfreiwild
Um deinen persönlichen Pensionsanspruch zu klären, hilft im Allgemeinen, einen Antrag bei der Personal- oder Versorgungsstelle zu stellen, man möge dir deine Ansprüche für den Fall der Dienstunfähigkeit ausrechnen. Macht man dann auch.
Ich habe Anfang letzter Woche bei meiner den Antrag gestellt, mir die 55-er-Frühpension auszurechnen, zum gleichen Termin eine mögliche DDU und die reguläre Pension mit 63 plus x und schon eine Woche später hatte ich die in der Post. (Allerdings hatten die meine Grunddaten auch alle schon aus vorherigen Berechnungsläufen gespeichert).
Als Schwerbehinderter hast du evtl. auch ein geringeres reguläres Dienstalter (kommt auf den Jahrgang an), solltest du in deinem Antrag ausdrücklich betonen, das wird oft als Info von der Personalseite "verschlabbert".
Bei DDU werden übrigens die Jahre bis 60 zu 2/3 als Anrechnungsjahre mitberechnet, also nicht nur die bislang erreichten Dienstjahre.
Bitte am Ende nicht vergessen, einen Steuerrechner im Internet zu bemühen und abzuziehen, was an Einkommenssteuer, Sozi, Pflegeversicherung und Krankenkasse abgezogen werden muss. Ein Anruf bei der KKasse oder ein Blick ins Internet zur Beitragsstruktur lohnt sich, könnte sein, dass man als Ruhestandbeamter etwas günstiger wegkommt.
Re: Vorzeitiger Ruhestand (bei DU + Schwerbehinderung)
Verfasst: 27. Dez 2011, 09:00
von Retired2012
Hallo,
die Berechnung ist soweit klar. Aber meine Frage war / ist:
a) bewirkt die Anerkennung der Schwerbehinderung, dass die Kürzung (3,6 Prozent pro Jahr, max. 10.8 Prozent) entfällt???
b) wird die Polizeizulage bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus und vor gelassen???
Gruß
Paul
Re: Vorzeitiger Ruhestand (bei DU + Schwerbehinderung)
Verfasst: 28. Dez 2011, 15:45
von Bundesfreiwild
Die 10,8% werden bei Ruhestand wegen DU immer abgezogen (also maximal 3x3,6 Jahre), egal ob SchwB oder nicht.
Allerdings fängt die Anerkennung von 2/3 der Jahre bis 60 als Dienstzeit sehr viel davon wieder auf.
Re: Vorzeitiger Ruhestand (bei DU + Schwerbehinderung)
Verfasst: 6. Jan 2012, 14:10
von Retired2012
Hallo,
danke für´s Antworten und alles Gute im Neuen Jahr!
Es stellt sich noch die Frage, ob die Zurechnungszeit bis zum 60 oder 62 Lebensjahr gerechnet wird, wenn der reguläre "Ausstieg" erst nach 62 Lebensjahren möglich ist (z.B Rheinland-Pfalz).
Gruß
Re: Vorzeitiger Ruhestand (bei DU + Schwerbehinderung)
Verfasst: 12. Jan 2012, 12:05
von Bundesfreiwild
Nö. Die 60 ist die Zurechnungsgrenze.
Ich müsste ja eigentlich auch bis 65 und 11 Monate, als Schwb 63 und 11 Monate bringen.
Die Anrechnung erfolgt aber nur bis zum 60.