Seite 1 von 1

Kostenübernahme einer Lasik durch Bundesbeihilfe

Verfasst: 7. Dez 2011, 11:02
von VS1500
Hallo,

in einigen Bundesländern werden Lasik OPs mittlerweile regelmäßig von den Beihilfestellen übernommen.
Ist jemanden bekannt, ob der Wandel auch schon bei der Bundesbeihilfe (Zefir Saarbrücken) Einzug gehalten hat oder ob zumindest nicht mehr so hohe Anforderungen an den Nachweis einer speziellen Notwendigkeit gestellt werden?

Viele Grüße,

vs1500

Re: Kostenübernahme einer Lasik durch Bundesbeihilfe

Verfasst: 9. Dez 2011, 16:27
von Silencium
Grundsätzlich nein, da es für die Beihilfe an der medizinischen Notwendigkeit mangeln wird.
Es gibt zwar einige Einzelfallurteile, auf die wirst du dich aber nicht berufen können, da diese keine Allgemeinverbindlichkeit entfalten.

Du wirst wohl erst mal auf den Kosten sitzen bleiben und dann wird sich nach dem (zu 99,9% erfolglosen) Widerspruchsverfahren zeigen,
ob der Richter anderer Meinung ist :wink:

Gruß von einem Beihilfesachbearbeiter (Bund)

Viel Glück. :wink:

PS: In welchen Bundesländern zahlt das denn die Beihilfe?

Re: Kostenübernahme einer Lasik durch Bundesbeihilfe

Verfasst: 13. Dez 2011, 13:11
von VS1500
Hallo und vielen Dank für deine Antwort!

Alle BL kann ich namentlich nicht nennen, von NRW weiß ich es aber, da wurden einer Bekannten die Kosten ohne Probleme übernommen.

Mein Problem ist folgendes:

Ich bin Zollbeamter in einer MKG. Kontaktlinsen (welcher Art auch immer) vertrage ich nicht.

Die Brille behindert mich stark im Dienst und stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
Abgesehen von eventuellen Verletzungen bei einem Schlag ins Gesicht stört die Brille insbesondere im Winter.
Sobald größere Temperaturwechsel stattfinden beschlägt die Brille mehrere Minuten lang so stark dass ich sie abnehmen muß.
Dies ist quasi bei jeder Kontrolle so, wenn ich z.b. in einen Reisebus oder ICE steige oder auch nur einen aufgeheizten PKW durchsuche.

Abgesehen davon, dass ich wenig sehe gibt es auch immer wieder Personen die schon bei unserem Anblick flüchten oder uns bei direkt nach der Ansprache angreifen.Was dies bei -3 Dioptren bedeutet brauche ich wohl nicht weiter erklären.

Im Sommer ist es nur geringfügig besser. Hier zahlt die Beihilfe leider nur normale "gerade" Sonnenbrillen und keine eng anliegenden Sportsonnenbrillen. Obwohl ich die größten Gläser mit sehr breiten Seitenbügeln habe werde ich bei tiefer Sonne noch oft genug beim Autofahren stark geblendet.

Aber dies sind wohl leider keine medizinischen Gründe, sprich vor Gericht würde mir das wohl auch nicht weiterhelfen !?

Viele Grüße,

VS1500

Re: Kostenübernahme einer Lasik durch Bundesbeihilfe

Verfasst: 13. Dez 2011, 18:24
von Blue Ice Ultra
Das Problem ist und bleibt bei LASIK die medizinische Notwendigkeit. Das Problem dabei ist, das ein im Prinzip gesundes Organ operiert wird. Die Beihilfevorschriften durchgängig bei der medizinischen Notwendigkeit aber darauf abstellen, das ein Organ behandelt wird das krank ist. LASIK sorgt dafür das Du keine Brille tragen musst, behebt im Grunde aber nicht den Grund Deiner Fehlsichtigkeit. Die Beihilfestellen die die Kosten für LASIK-OPs erstatten machen das vor dem Hintergrund das danach in der Regel keine Brille mehr notwendig ist und dafür Kosten gespart werden.
Die Gerichte haben sich bisher eigentlich nicht wirklich mit dem Thema LASIK auseinander gesetzt. Die Rechtsprechung die es dazu bisher gibt resultiert im wesentlichen daraus, das GKV / PKV mit den absurdesten Begründungen die Kostenübernahme abgelehnt, die Gerichte aber die Begründungen nicht anerkannt haben. So wurde die Kostenübernahme in einem Fall damit abgelehnt, das die OP ja gefährlicher sei als das Brille tragen und im übrigen müsse der Versicherte (es ging um einen Fall aus der PKV) immer die kostengünstigste Lösung wählen. Es ging also im wesentlichen um Versicherungsbestimmungen.

Re: Kostenübernahme einer Lasik durch Bundesbeihilfe

Verfasst: 31. Mai 2012, 18:50
von Lukas_H
Wie sicher ist Augen lasern?

Die Möglichkeit, sich die Augen lasern zu lassen, wird hierzulande eher selten wahrgenommen. Doch warum eigentlich? Schaut man sich die hohen Erfolgsquoten und die gewachsene Expertise an, spricht kaum etwas dagegen, eine Augenlaser Behandlung in Betracht zu ziehen.

Exzellente Quoten sprechen für *** Werbelink entfernt, MOD *** und Co.

Mittlerweile werden Laserverfahren zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten seit mehr als 20 Jahren eingesetzt. Dabei haben sich verschiedene Herangehensweisen etabliert, die sichere Methoden für unterschiedliche Zielsetzungen bieten. Verblüffend ist dabei die unglaubliche Präzision, mit der eine Augenlaser Behandlung durchgeführt werden kann. Selbst in Tausendstel Millimeter Bereichen kann präzise gearbeitet werden. Augen lasern ist eine der filigransten Operationsformen, die man sich vorstellen kann – und das sogar nahezu schmerzfrei.

Wichtig ist die richtige Vorsorge. Wie anspruchsvoll ist das Operationsziel? Wie ist der Zustand der Pupille? Wie dick ist die Hornhaut? Liegen chronische Erkrankungen vor, die es zu berücksichtigen gilt? Wie erfahren ist der Operateur? Gerade Letzteres, die Erfahrungswerte des behandelnden Operateurs, haben großen Einfluss auf die Sicherheit der Behandlung. So haben erfahrene Operateure in Langzeitstudien eine Komplikationsrate von unter einem Prozent unter Beweis gestellt! Moderne Verfahren, die gegenwärtig auf dem Vormarsch sind, sollen sogar noch weniger invasiv und schonender werden. So wird beispielsweise beim “FLEx-Verfahren“ die Hornhaut nur noch minimal verletzt, wodurch trockene Augen unwahrscheinlicher werden.

95 Prozent Erfolgsquote (gemessen am angestrebten Behandlungsergebnis) sprechen eine klare Sprache! Sich die *** Werbelink entfernt, MOD *** zu lassen, ist definitiv eine Option, wenn man Wert darauf legt, auch ohne Brille oder Kontaktlinsen ungetrübt sehen und lesen zu können.

Re: Kostenübernahme einer Lasik durch Bundesbeihilfe

Verfasst: 31. Mai 2012, 19:40
von Steinbock
Hallo,
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Das Problem ist und bleibt bei LASIK die medizinische Notwendigkeit. Das Problem dabei ist, das ein im Prinzip gesundes Organ operiert wird. Die Beihilfevorschriften durchgängig bei der medizinischen Notwendigkeit aber darauf abstellen, das ein Organ behandelt wird das krank ist. LASIK sorgt dafür das Du keine Brille tragen musst, behebt im Grunde aber nicht den Grund Deiner Fehlsichtigkeit. Die Beihilfestellen die die Kosten für LASIK-OPs erstatten machen das vor dem Hintergrund das danach in der Regel keine Brille mehr notwendig ist und dafür Kosten gespart werden.
Die Gerichte haben sich bisher eigentlich nicht wirklich mit dem Thema LASIK auseinander gesetzt. Die Rechtsprechung die es dazu bisher gibt resultiert im wesentlichen daraus, das GKV / PKV mit den absurdesten Begründungen die Kostenübernahme abgelehnt, die Gerichte aber die Begründungen nicht anerkannt haben. So wurde die Kostenübernahme in einem Fall damit abgelehnt, das die OP ja gefährlicher sei als das Brille tragen und im übrigen müsse der Versicherte (es ging um einen Fall aus der PKV) immer die kostengünstigste Lösung wählen. Es ging also im wesentlichen um Versicherungsbestimmungen.
In den letzten beiden Jahren haben einige Versicherer ihre Ansicht geändert.

Ein Beamtenversicherer macht folgendes Zugeständnis:
wenn der VN eine Verzichtserklärung auf Sehhilfen für die nachfolgenden 6 Jahre abgibt, beteiligt er sich an den Kosten (Kulanzleistung).
Mir ist hier eine pauschale Erstattung bis 3.000 € bekannt.

Mein Tipp: Auf jeden Fall Kontaktaufnahme mit der PKV vor der Behandlung.

Gruß vom Steinbock

Re: Kostenübernahme einer Lasik durch Bundesbeihilfe

Verfasst: 28. Aug 2013, 14:25
von LaraWerl
Man sollte dabei von Fall zu Fall unterscheiden. Ich glaube den besten Rat kann man noch von dem Arzt oder Klinik bekommen. Die zuständigen Leute haben dort jeden Tag mit solchen Fällen zu tun und können bestimmt beratend sein. Ich habe *** Werbelink entfernt, MOD *** auch eine Laser Behandlung gemacht und bin damit super zufrieden. Im Nachhinein würde ich auch immer wieder den vollen Betrag bezahlen. Einfach mal anrufen oder per mail melden und schon bekommt man Auskunft.