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Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatten
Verfasst: 24. Nov 2011, 18:10
von dd-kampfkobold
Hallo,
bin Beamtin im mittleren Dienst, 3 Kinder unter 18 Jahren und zur Zeit in Elternzeit.
Mein Mann hat eine eigene Firma mit mehreren Beschäftigten und Azubi´s, welche auch gut läuft.
Leider ist er gesundheitlich nicht ganz auf dem Posten, worunter natürlich die Firmenführung leidet.
Seine Ärztin hat empfohlen, sich für einen längeren Zeitraum weitestgehend aus den Geschäften zurückzuziehen und zu erholen.
Nun ist in seiner Firma niemand, der die Führung übernehmen könnte und eine Geschäftsführung von außerhalb kommt für ihn nicht in Frage (und läßt sich auch nicht so auf die Schnelle finden und einarbeiten). Das heißt, wenn er die Empfehlung annimmt geht die Firma wahrscheinlich zeitnah den Bach runter. Alle Beschäftigten stehen auf der Straße und wir haben dann finanziell auch ein großes Problem. Nimmt er die Empfehlung nicht an, wird sich sein Gesundheitszustand immer mehr verschlechtern und er kann vielleicht bald garnicht mehr arbeiten, was dann auch nur zur Schließung der Firma und zu Finanzproblemen unsererseits führt.
Nun habe ich überlegt, mich für die Zeit bis er wieder fit ist ohne Bezüge beurlauben zu lassen und seinen Arbeitsplatz zu übernehmen. Uns fehlt dann aber das zweite Einkommen, daher müsste Arbeitslohn an mich fließen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das unter Nebentätigkeit fällt, da ich ja meinen Mann wahrscheinlich komplett ersetzen muss, also 40-Stunden-Woche. Bisher habe ich keinen Weg gefunden, wie das funktionieren könnte.
Und wenn es einen Weg gibt, wie läuft das mit der Krankenkasse, Beihilfe und den anderen Sozialabgaben?
Im Moment bin ich vollkommen verzweifelt. Ich grüble und grüble und finde keine Lösung. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee.
Schon mal vielen Dank vorab.
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 24. Nov 2011, 18:28
von Blue Ice Ultra
Also als Nebentätigkeit wirst Du das nicht laufenlassen können. Die Elternzeit in der Du bist, ist die mit oder ohne Teilzeitbeschäftigung?
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 24. Nov 2011, 19:15
von dd-kampfkobold
Hallo Blue Ice Ultra,
habe nur Genehmigung zur unentgeltlichen Nebentätigkeit als mithelfende Ehefrau, bin also ohne entgeltliche Nebenbeschäftigung in Elternzeit. Aufgrund der Genehmigung kann ich die derzeitigen Ausfälle meines Mannes gut abbiegen, was danach dann zeitlich gesehen nicht mehr gänge. Die Elternzeit läuft noch ca. 3 Monate und der Urlaub ohne Bezüge müsste dann gleich im Anschluß erfolgen.
Grüße, dd-kampfkobold
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 24. Nov 2011, 20:02
von Admin
Lass Dich doch ohne Bezüge beurlauben und arbeite in der Firma einfach.
Und Dein Mann bekommt weiterhin das Geld wie immer. Wen soll das jucken?
Wenn Du nichts verdienst, brauchst Du es beim Arbeitgeber doch auch nichts anmelden. Wenn Du Euren Haushalt schmeisst, die Kinder hütest, einkaufen gehst, unterstützt Du doch auch Deinen Mann, weil er ja keine Zeit dafür hat, wegen der Firma.
Wenn Dein Mann alleiniger Chef ist, braucht er sich ja auch nicht krankschreiben lassen. Du machst einfach seine Arbeit bekommst kein Geld sonder er und gut.
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 24. Nov 2011, 20:36
von dd-kampfkobold
Hallo Admin,
mein Mann soll ja sein Gehalt auch weiter bekommen. Wir brauchen aber zusätzlich das zweite Einkommen.
Grüße, dd-kampfkobold
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 24. Nov 2011, 21:18
von Admin
Und warum verdoppelt Dein Mann sein Gehalt nicht einfach? Dann müsste es doch wieder reichen, oder?
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 25. Nov 2011, 10:17
von dd-kampfkobold
Hallo Admin,
Grundidee ist gut, aber als GmbH-Geschäftsführer kann man nicht einfach soviel entnehmen wie man will. Das Gehalt muß der Verhältnissmäßigkeitsprüfung standhalten. Also sind ihm dahingehend die Hände gebunden.
Grüße, dd-kampfkobold
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 25. Nov 2011, 10:39
von Admin
Aber die paar Kröten, die es im mittleren Dienst zu verdienen gibt, sollten da nicht ins Gewicht gefallen. Ist doch ne Sache der Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrages. Dein Mann ist doch sicher alleiniger Gesellschafter. Soweit ich informiert bin, kann er den ganzen Gewinn sich auszahlen lassen. Sprich mal mit Eurem Steuerberater.
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 25. Nov 2011, 17:21
von arme Sau
Admin hat geschrieben:
Lass Dich doch ohne Bezüge beurlauben und arbeite in der Firma einfach.
. . .
Auch das ist, meines Wissens nach
SCHWARZARBEIT. Denn der Ehemann hat dadurch einen Geldwerten vorteil !
Aber, das kann sich geändert haben, dass müßte einer von der FKS beantworten

Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 25. Nov 2011, 17:54
von dd-kampfkobold
Hallo Admin,
der Steuerberater rechnet bereits auf Hochtouren. Einmalige Gewinnausschüttung ist nicht die Lösung. Andere eventuelle Möglichkeiten sucht er gerade noch.
Hallo arme Sau,
wenn ich als mithelfende Ehefrau unentgeltliche Nebentätigkeit genehmigt bekommen habe, kann das dann als Schwarzarbeit gelten?
Grüße, dd-kampfkobold
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 25. Nov 2011, 22:04
von arme Sau
dd-kampfkobold hat geschrieben:
Hallo arme Sau,
wenn ich als mithelfende Ehefrau unentgeltliche Nebentätigkeit genehmigt bekommen habe, kann das dann als Schwarzarbeit gelten?
Grüße, dd-kampfkobold
Also ich weiß von einer fks die mal in eine Kleingartenkolonie einrücken sollte weil dort einer "Unentgeltlich" auf einer Feier am Bierausschank stand und gezapft hat.
Er konnte ja umsonst mittrinken
Wikipedia sagt:
Als Sachbezug ... bezeichnet man im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht solche Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld bestehen.
Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer bereichert und der als Entgelt für das Erbringen der Arbeitskraft gewährt wird (Arbeitsentgelt). Ein Sachbezug wird auch als Sachleistung, Naturalleistung oder zusätzliche Leistung bezeichnet.
Ich denke, sobald dich dein Mann von dem dann höheren Einkommen einmal auf eine Pizza einlädt ...
In den Beispielen sagt Wikipedia:
- Überlassung eines Dienstwagens zum privaten Gebrauch
- kostenlose oder verbilligte Verpflegung oder Wohnung
- Waren oder Dienstleistungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses billiger oder unentgeltlich erhält; siehe Deputatlohn
- Die Differenz zwischen aktuellem Kurswert und Basiswert einer Aktie beim Ausüben von Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer gewährt wurden
- Benzingutscheine
- Kinogutscheine ohne Wertangabe
Aber gut,
a) bin ich nicht bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit,
b) wenn du schon beim Steuerberater bist der müsste das Wissen !
Und ob der Dienstherr dir "unendgeltliche" Arbeit genehmigt hat steht ja auf einem ganz anderen Blatt
Alfred
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 26. Nov 2011, 09:16
von Admin
dd-kampfkobold hat geschrieben:Einmalige Gewinnausschüttung ist nicht die Lösung. Andere eventuelle Möglichkeiten sucht er gerade noch.
Warum nicht? Wegen dem dann zu hohen Einkommenssteuersatzes Deines Mannes, bei einer Gewinnausschüttung?
Oder Du steigst als Gesellschafter in die GmbH mit ein und lässt Dir Gewinne ausschütten.
Das müsste beamtenrechtlich kein Problem sein, sich als Gesellschafter in einer Kapitalgesellschaft zu beteiligen. Sonst könnte auch kein Beamter Aktien kaufen, weil dann gehört ihm ja auch ein Teil des Unternehmens.
Als Gesellschafter übt man ja keine Tätigkeit aus und macht somit keine Nebentätigkeit, die anzeigepflichtig ist.
-Alle Angaben ohne Gewähr-
Re: Urlaub ohne Bezüge wegen Erhaltung der Firma des Ehegatt
Verfasst: 2. Dez 2011, 04:54
von RHW
Hallo,
wenn die Beamtentätigkeit nach der Elternzeit
nicht wieder aufgenommen wird, entfällt der Beihilfeanspruch.
Die private Krankenversicherung verteuert sich dann wegen des Wegfalls der Beihilfe:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
Wenn der Ehegatte in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kommt auch eine kostenlose Familienversicherung in Betracht. § 10 SGB V
Je nach Alter, Absicherung durch Versicherungen, Branchenentwicklung und Gesundheitsprognse kann auch ein Verkauf der Firma eine Option sein.
Gruß
RHW