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Was darf ein Beamter in der DDU?
Verfasst: 10. Nov 2011, 15:14
von Tesla
Liebe Kollegen,
ist es einem dauerhaft dienstunfähigen Beamten erlaubt ein Zweitstudium zu beginnen? Der Arzt des Beamten empfiehlt dies ausdrücklich!
Wenn ja, ist es in NRW eine zu genehmigende Nebentätigkeit oder nur eine mit Mitteilungspflicht?
Vielen Dank im voraus.
Tesla
Verfasst: 10. Nov 2011, 18:15
von Blue Ice Ultra
Ja, er darf soviel studieren wie er möchte und "nein" in NRW ist und war das nie überhaupt eine Nebentätigkeit.
Verfasst: 10. Nov 2011, 19:53
von Tesla
Das sind ja gute Nachrichten! Vielen Dank Blue Ice Ultra!
Tesla
Re: Was darf ein Beamter in der DDU?
Verfasst: 24. Jan 2012, 12:15
von sumsum
Ich war mal beim einem Land als Angestellte beschäftigt und wollte nebenbei studieren. Damals war die Regelung so, an einer Hochschule mit Präsenz musste ich mir das genehmigen lassen an einer Fernuni nicht.
Der Hintergrund war, dass ich ein Aufbaustudium machen wollte, auf einem höherwertigen Posten sass und mit dem Abschluß wohl Ansprüche auf eine bessere Bezahlung hätte stellen können.
Ich denke heute sieht das alles anders aus, und bei DDU kann ich nicht mehr vorstellen, dass man da was genehmigen lassen muss.
Danke!
Verfasst: 25. Jan 2012, 19:31
von Tesla
Danke sumsum!
Tesla