Haupt- und Nebenwohnsitz als Landesbeamter
Verfasst: 8. Nov 2011, 09:22
Liebes Forum,
meine Frau und ich sind Polizeibeamte des Landes Berlin. Wir möchten mit unseren Kindern nach Niedersachsen ziehen, an die Nordsee.
Wir haben vor, dort unseren Hauptwohnsitz zu nehmen und nahe Berlin eine kleine Wohnung zu behalten. Da wir beide in Teilzeit arbeiten, würden wir meist abwechselnd nach Berlin fahren, dort unseren Dienst leisten und den überwiegenden Teil unserer Freizeit in Niedersachsen verbringen.
Meine Fragen:
1. Spricht grundsätzlich dienstrechtlich etwas dagegen?
2. Ist der Residenzpflicht mit dem Nebenwohnsitz genüge getan?
3. Darf der Hauptwohnsitz in Niedersachsen sein oder ist der Hauptwohnsitz zwingend in der Nähe von Berlin zu nehmen? (Die Kinder sollen in Niedersachsen zur Schule gehen, bzw. ihre Ausbildung beginnen.)
Ich habe in den Gesetzen nichts eindeutiges finden können.
Vielen Dank vorab.
Igor
meine Frau und ich sind Polizeibeamte des Landes Berlin. Wir möchten mit unseren Kindern nach Niedersachsen ziehen, an die Nordsee.
Wir haben vor, dort unseren Hauptwohnsitz zu nehmen und nahe Berlin eine kleine Wohnung zu behalten. Da wir beide in Teilzeit arbeiten, würden wir meist abwechselnd nach Berlin fahren, dort unseren Dienst leisten und den überwiegenden Teil unserer Freizeit in Niedersachsen verbringen.
Meine Fragen:
1. Spricht grundsätzlich dienstrechtlich etwas dagegen?
2. Ist der Residenzpflicht mit dem Nebenwohnsitz genüge getan?
3. Darf der Hauptwohnsitz in Niedersachsen sein oder ist der Hauptwohnsitz zwingend in der Nähe von Berlin zu nehmen? (Die Kinder sollen in Niedersachsen zur Schule gehen, bzw. ihre Ausbildung beginnen.)
Ich habe in den Gesetzen nichts eindeutiges finden können.
Vielen Dank vorab.
Igor