Psychotherapie (Klage)
Verfasst: 6. Nov 2011, 14:26
Hallo zusammen,
kennt sich jemand in dieser Angelegenheit aus oder hat schon ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Ich leide seit mehr als 1,5 Jahren an Angstdepressionen und Erschöpfungssyndromen. War im Jahre 2010 bereits 8 Monate dienstunfähig undatte bereits eine Psychotherapie, die mir geholfen hat, aber ich musste aufgrund persönlicher Differenzen mit der Therapeutin den Behandler wechseln.
Zwischenzeitlich hatte ich meinen Dienst wieder aufgenommen und als sich die Symptome wieder einstellten habe ich einen neuen Psychiater/Therapeut aufgesucht. Nun bin ich wieder seit 3 Monaten dienstunfähig.
Mein neuer Therapeut hat dann zusammen mit mir eine neue Psychotherapie beantragt. Diese wurde seitens der Beihilfestelle abgelehnt mit den Worten: "Es liegen zwar zweifelsfrei seelische Störungen vor, aber es ist fraglich ob eine Psychotherapie überhaupt zur Besserung führt".
Allein dieser Satz ist eine Frechheit, denn mir hat die Therapie geholfen und ich war kurzzeitig wieder dienstfähig.
Der Widerspruch wurde, wie soll man es anders erwarten auch mit den selben Worten abgelehnt, obwohl sowohl ich, als auch mein Therapeut auf den Erstbescheid eingingen und die lauf Bundesbeihilfeverordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen darlegten.
Hintergrund: zu den Depressionen kommt eine schwere chronische Erkrankung hinzu, die einschneidend lebensverändernd ist und somit alleine schon eine Therapie zur Linderung rechtfertigen würde.
Ich habe nun einen Anwalt konsultiert.
Macht es denn überhaupt Sinn dagegen zu klagen? So langsam bin ich ziemlich fertig, denn mir wird ja durch die Beihhilfestelle die Möglichkeit einer Heilung bzw. Linderung meiner Beschwerden, bzw. Depressionen verwehrt. Ich gehe davon aus, dass es sich nur um Kostengesichtspunkte handelt.
Dazu kommt ja nun auch, dass es eine meiner beamtenrechtlichen Pflichten ist, meine dienstfähigkeit wieder herzustellen. Und diese wird mir verweigert.
So langsam kommt mir nämlich der Verdacht, dass man mich einfach nur loswerden will. (Seitens meiner Personalstelle wurde mir schon die Frühpensionierung angedroht). Und da ein Amtsarzt ja ersteinmal eine Therapie vorschlagen würde, diese aber schon mangels Erfolgsaussichten abgelehnt wird, braucht er das ja nun nicht.
Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder weiss inwiefern eine Klage überhaupt etwas bringen würde.
Danke.
kennt sich jemand in dieser Angelegenheit aus oder hat schon ähnliche Erfahrungen gesammelt?
Ich leide seit mehr als 1,5 Jahren an Angstdepressionen und Erschöpfungssyndromen. War im Jahre 2010 bereits 8 Monate dienstunfähig undatte bereits eine Psychotherapie, die mir geholfen hat, aber ich musste aufgrund persönlicher Differenzen mit der Therapeutin den Behandler wechseln.
Zwischenzeitlich hatte ich meinen Dienst wieder aufgenommen und als sich die Symptome wieder einstellten habe ich einen neuen Psychiater/Therapeut aufgesucht. Nun bin ich wieder seit 3 Monaten dienstunfähig.
Mein neuer Therapeut hat dann zusammen mit mir eine neue Psychotherapie beantragt. Diese wurde seitens der Beihilfestelle abgelehnt mit den Worten: "Es liegen zwar zweifelsfrei seelische Störungen vor, aber es ist fraglich ob eine Psychotherapie überhaupt zur Besserung führt".
Allein dieser Satz ist eine Frechheit, denn mir hat die Therapie geholfen und ich war kurzzeitig wieder dienstfähig.
Der Widerspruch wurde, wie soll man es anders erwarten auch mit den selben Worten abgelehnt, obwohl sowohl ich, als auch mein Therapeut auf den Erstbescheid eingingen und die lauf Bundesbeihilfeverordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen darlegten.
Hintergrund: zu den Depressionen kommt eine schwere chronische Erkrankung hinzu, die einschneidend lebensverändernd ist und somit alleine schon eine Therapie zur Linderung rechtfertigen würde.
Ich habe nun einen Anwalt konsultiert.
Macht es denn überhaupt Sinn dagegen zu klagen? So langsam bin ich ziemlich fertig, denn mir wird ja durch die Beihhilfestelle die Möglichkeit einer Heilung bzw. Linderung meiner Beschwerden, bzw. Depressionen verwehrt. Ich gehe davon aus, dass es sich nur um Kostengesichtspunkte handelt.
Dazu kommt ja nun auch, dass es eine meiner beamtenrechtlichen Pflichten ist, meine dienstfähigkeit wieder herzustellen. Und diese wird mir verweigert.
So langsam kommt mir nämlich der Verdacht, dass man mich einfach nur loswerden will. (Seitens meiner Personalstelle wurde mir schon die Frühpensionierung angedroht). Und da ein Amtsarzt ja ersteinmal eine Therapie vorschlagen würde, diese aber schon mangels Erfolgsaussichten abgelehnt wird, braucht er das ja nun nicht.
Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder weiss inwiefern eine Klage überhaupt etwas bringen würde.
Danke.