Gilt die Mindestversorgung auch für Teilzeitbeamte u.a.?
Verfasst: 26. Okt 2011, 15:06
Hallo,
ich habe da mal 2 Fragen, die letztens in einem Gespräch mit ehemaligen Kollegen aufgeworfen wurden.
Keiner wusste so recht die richtigen Antworten darauf....vieleicht kann jemand von Euch ja Licht in das Dunkel bringen?
Okay. Die erste Frage betrifft eine fiktive Kommunalbeamtin in NRW:
Nach ungefähr 13 Jahren Vollzeitbeschäftigung erfolgte eine Beurlaubung wegen Kindererziehung.
Vor ca. 5 Jahren wurde die Beschäftigung in Teilzeit mit 20 Stunden wieder aufgenommen.
Jetzt droht eine Dienstunfähigkeit aufgrund einer längeren Erkrankung....
Das amtsbezogene Ruhegehalt wird wahrscheinlich unter der Höhe der Mindestversorgung liegen.
Die Frage ist:
Greift in so einem Fall die normale Mndestversorgung dann überhaupt, oder werden wegen der Teilzeitbeschäftigung noch Abschläge gemacht?
Die 2 Frage betrifft ebenfalls eine Stelle in der Kommunalverwaltung:
Muss für jede im Stellenplan ausgewiesene (und auch besetzte Stelle) auch eine schriftliche Stellenbeschreibung im Fachamt oder in der Personalverwaltung existieren?
Hat ein Stelleninhaber ein Recht darauf, diese auch einzusehen?
Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich!!!!
ich habe da mal 2 Fragen, die letztens in einem Gespräch mit ehemaligen Kollegen aufgeworfen wurden.
Keiner wusste so recht die richtigen Antworten darauf....vieleicht kann jemand von Euch ja Licht in das Dunkel bringen?
Okay. Die erste Frage betrifft eine fiktive Kommunalbeamtin in NRW:
Nach ungefähr 13 Jahren Vollzeitbeschäftigung erfolgte eine Beurlaubung wegen Kindererziehung.
Vor ca. 5 Jahren wurde die Beschäftigung in Teilzeit mit 20 Stunden wieder aufgenommen.
Jetzt droht eine Dienstunfähigkeit aufgrund einer längeren Erkrankung....
Das amtsbezogene Ruhegehalt wird wahrscheinlich unter der Höhe der Mindestversorgung liegen.
Die Frage ist:
Greift in so einem Fall die normale Mndestversorgung dann überhaupt, oder werden wegen der Teilzeitbeschäftigung noch Abschläge gemacht?
Die 2 Frage betrifft ebenfalls eine Stelle in der Kommunalverwaltung:
Muss für jede im Stellenplan ausgewiesene (und auch besetzte Stelle) auch eine schriftliche Stellenbeschreibung im Fachamt oder in der Personalverwaltung existieren?
Hat ein Stelleninhaber ein Recht darauf, diese auch einzusehen?
Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich!!!!