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Beihilferecht Bayern

Verfasst: 24. Okt 2011, 14:05
von Juhu28
Hallo ich habe folgende Frage:
Wenn der Arme Beamte ein Augenleiden hat und brauch dazu eine Sonnenbrille, bzw. um Sachen wie Autofahren etc. auf die Reihe zu bekommen. Wie schimpft sich diese Augenkrankheit nochmal?
Die Beihilfe übernimmt ja solche Kosten?

Verfasst: 24. Okt 2011, 17:21
von Blue Ice Ultra
Also in NRW definitiv nein. Und bei euch in Bayern auch definitiv nein!
http://www.lff.bayern.de/download/neben ... 54ccdf.pdf

Verfasst: 26. Okt 2011, 08:32
von Klaus
Nach den Beihilfebestimmungen gelten ab dem 18. Lebensjahr Augenleiden nicht mehr als Krankheit oder Behinderung, es sei denn, man ist blind.

Dann bekommt man auch ein bißchen was dazu für eine "Sehhilfe". Ziemlich makaber, wie ich meine.

Ist jemand beispielsweise stark kurzsichtig und hat kein Geld für eine Brille, wie soll er denn da durchs Leben gehen? Er/ sie kann ja dann noch nichteinmal am Straßenverehr teilnehmen, geschweige denn auf dem Bau arbeiten oder am Schreibtisch, wo die Augen doch ebenfalls besonders gefordert werden (schreiben, lesen, Computer).

Aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen wurden Sehhilfen ebenfalls gestrichen. Das sind schon englische Verhältnisse.

Verfasst: 26. Okt 2011, 18:48
von Blue Ice Ultra
Klaus hat geschrieben:Nach den Beihilfebestimmungen gelten ab dem 18. Lebensjahr Augenleiden nicht mehr als Krankheit oder Behinderung, es sei denn, man ist blind.

Dann bekommt man auch ein bißchen was dazu für eine "Sehhilfe". Ziemlich makaber, wie ich meine.

Ist jemand beispielsweise stark kurzsichtig und hat kein Geld für eine Brille, wie soll er denn da durchs Leben gehen? Er/ sie kann ja dann noch nichteinmal am Straßenverehr teilnehmen, geschweige denn auf dem Bau arbeiten oder am Schreibtisch, wo die Augen doch ebenfalls besonders gefordert werden (schreiben, lesen, Computer).

Aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen wurden Sehhilfen ebenfalls gestrichen. Das sind schon englische Verhältnisse.
Letztlich haben die Bayern nur die GKV-Regelungen übernommen. Das ist aber im Beihilferecht mittlerweile üblich, siehe NRW mit der Medikamentenregelung seit 2007.