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Unterhaltsgeplagte Eltern hier??

Verfasst: 19. Okt 2011, 20:55
von Luzie
Hi, ich hoffe, jemand von Euch hat Erfahrung oder kennt jemanden, der einen kennt, der Erfahrungen (gemacht) hat.

Problem: 20jährige macht eine schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin an einer privaten Schule mit staatlich anerkanntem Abschluss und beendet diese nächstes Jahr. Sie erhält keine Bezüge und bezieht Elternunterhalt, vorwiegend vom geschiedenen Kindsvater, bei dem sie auch familienversichert ist. Ihr Lebensmittelpunkt ist der mütterliche Haushalt, dem das volle Kindergeld ausgezahlt wird.

Nun meinte sie jüngst, so sie nicht direkt im Anschluss an das Ausbildungsende eine Stelle als Ergotherapeutin fände, stünde ihr kein ALG zu und sie wäre weiterhin unterhaltsberechtigt, da sie ALG erst ab dem 24. Lebensjahr beantragen könnte.

Habe sowas (um nicht "Schrott" zu sagen) noch nie gehört. Zwar kann man ihr m. E. ohne eigenes Einkommen bis zum vollendeten 25. Lj das Wohnen im Elternhaus vorschreiben und damit das Wohngeld verwehren, aber nach meiner Rechtsauffassung - die muss ja nicht zwingend identisch sein mit der Rechtssprechung - hat wer volljährig ist, vordergründig wirtschaftlich für sich selbst zu sorgen: also: sie ist ausgebildet, hat 8 Stunden am Tag Zeit und kann genauso gut "jeden Job" annehmen, wie jeder ALG-Empfänger auch.

Ob das so hinhaut weiß ich allerdings nicht. Daher meine 2 Fragen:

Weiß jemand, ob sie Anspruch hat auf ALG (vermutl. eher Hartz IV) nach der Ausbildung ohne Vergütung, und das vor dem 24.Lj?

Und wer ist in einem solchen Fall vorrangig in der Pflicht zu zahlen? Kann die ARGE sich gezahltes Geld wirklich von den Eltern holen? Und mit welcher Begründung? Einem vollen Einsatz der eigenen Arbeitskraft seitens des "Kindes" steht absolut nichts entgegen...

Bin dankbar für jede fundierte Auskunft

Re: Unterhaltsgeplagte Eltern hier??

Verfasst: 20. Okt 2011, 07:51
von Ossikind
Luzie hat geschrieben: Hi, ich hoffe, jemand von Euch hat Erfahrung oder kennt
Weiß jemand, ob sie Anspruch hat auf ALG (vermutl. eher Hartz IV) nach der Ausbildung ohne Vergütung, und das vor dem 24.Lj?

Und wer ist in einem solchen Fall vorrangig in der Pflicht zu zahlen? Kann die ARGE sich gezahltes Geld wirklich von den Eltern holen? Und mit welcher Begründung? Einem vollen Einsatz der eigenen Arbeitskraft seitens des "Kindes" steht absolut nichts entgegen...

Bin dankbar für jede fundierte Auskunft
Stelle mal die Fragen in der Jurath..
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Sehr sehr kompetente Antworten wirst du da bekommen !!!

Verfasst: 20. Okt 2011, 09:01
von Luzie
Danke für den Tipp. Werd ich machen.

Verfasst: 1. Nov 2011, 14:58
von Blue Ice Ultra
Einen Anspruch auf ALG-I hat sie mangels sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit nicht, bliebe nur ALG-II (Hartz-IV), da würdet ihr aber als Bedarfsgemeinschaft angesehen. -
Deine Tochter hat, solange sie in Ausbildung ist einen Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt auch dann wenn Sie nach der Ausbildung noch ein Studium anfangen sollte.