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Familienstufe 2 anteilsmäßig ???

Verfasst: 4. Okt 2011, 16:22
von Schanze
Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage vielleicht kann mich jemand aufklären bzw. sagen wo ich es genau nachlesen kann.
Ich habe, so lange meine Frau in Elternzeit war, die Familienstufe 2 bekommen. Kurz vor Ende der Elternzeit hat sich der Arbeitgeber meiner Frau geändert.
Der neue Arbeitgeber ist dem öffentlichen Dienst angegliedert.

Meine Frau erhält das Kindergeld. Von Ihrem neuen Arbeitgeber bekommt Sie, da sie nur 15Std/Woche arbeitet anteilsmäßig nur den sogenannten Kinderzuschlag.

Da ich es leider versäumt habe dies zu melden, muss ich den Kinderzuschlag zurückzahlen. :( Ist auch richtig, da ich ja keine Leistungen haben möchte, die mir nicht zustehen.
Jetzt habe ich aber Widerspruch eingelegt, da meine Frau ja nur anteilsmäßig den Kinderzuschlag bekommt und Ihr Arbeitgeber (Caritas) nicht den vollen Betrag zahlt.
Jetzt bin ich der Meinung, dass die LBV die Differenz zahlen müsste. Jetzt ist dies allmählig 10 Monate her, dass die LBV angefangen ist zu prüfen. Bis dato musste ich auch noch nicht zurückzahlen.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen??

Danke schon mal
Grüße
Schanze