Baden-Württemberg: Urlaubsanspruch
Verfasst: 4. Okt 2011, 12:23
Hallo,
ich hab gerade ein kleines Problem mit der Berechnung meines Urlaubsanspruch. Ich bin seit dem 01.10.2011 wieder aktiv im Dienst - mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Jedoch arbeite ich nur 3 Tage in der Woche.
Wieviele Tage Urlaubsanspruch habe ich dann noch für das Jahr 2011 und wie wird dieser berechnet? Leider kapiere ich den Absatz 3 der AzUVO nicht wirklich.
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
ich hab gerade ein kleines Problem mit der Berechnung meines Urlaubsanspruch. Ich bin seit dem 01.10.2011 wieder aktiv im Dienst - mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Jedoch arbeite ich nur 3 Tage in der Woche.
Wieviele Tage Urlaubsanspruch habe ich dann noch für das Jahr 2011 und wie wird dieser berechnet? Leider kapiere ich den Absatz 3 der AzUVO nicht wirklich.
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
§ 21
Dauer des Jahresurlaubs
(...)
(3) Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Erholungsurlaub für jeden zusätzlichen Arbeitstag oder arbeitsfreien Tag im Kalenderjahr um ein Zweihundertsechzigstel des Jahresurlaubs. Ändert sich die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit während des Kalenderjahres, ist bei der Urlaubsberechnung die Zahl der Arbeitstage zu Grunde zu legen, die sich ergeben würde, wenn die für die Zeit des Erholungsurlaubs maßgebende Verteilung der Arbeitszeit für das ganze Jahr gelten würde. Noch nicht genommener Erholungsurlaub aus Vorjahren erhöht oder vermindert sich in gleicher Weise.