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Vorzeitige Beförderung aufgrund "besonderer Leistung&qu

Verfasst: 28. Sep 2011, 07:35
von derhelmut
Hallo alle,

ich bin gerade auf Lebenszeit verbeamtet worden und würde gern so schnell wie möglich befördert werden, da ich eigentlich auf einer Stelle sitze, die höher bewertet ist als das Eingangsamt.

Laut Beamtengesetz von NRW § 20 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1) hat man nach Beendigung der Probezeit ein Jahr abzuwarten, bevor man befördert werden kann. Abweichend davon "kann der Beamte wegen besonderer Leistungen befördert werden".

Für mich stellt sich jetzt die Frage, was unter "besonderer Leistung" zu verstehen ist? Liegt die Bewertung im Ermessen des Vorgesetzten / der Dienststelle? Reicht also der Wille des Vorgesetzten / der Dienststelle aus oder ist das etwas, was nur durch höhere Stellen abgesegnet werden kann und deshalb eigentlich faktisch nie passiert?

Danke für Hinweise im Voraus und viele Grüße,
Helmut

Re: Vorzeitige Beförderung aufgrund "besonderer Leistun

Verfasst: 28. Sep 2011, 08:17
von Ossikind
derhelmut hat geschrieben: würde gern so schnell wie möglich befördert werden
Ach was.
Würden wir das nicht alle gerne..... :lol:

Re: Vorzeitige Beförderung aufgrund "besonderer Leistun

Verfasst: 28. Sep 2011, 08:47
von derhelmut
Ossikind hat geschrieben:
derhelmut hat geschrieben: würde gern so schnell wie möglich befördert werden
Ach was.
Würden wir das nicht alle gerne..... :lol:
Sehr hilfreich. :wink:

Wenn man halt schon seit Jahren die Arbeit der höher bewerteten Stelle verrichtet ...

Verfasst: 28. Sep 2011, 09:25
von schäferhund
Hallo Helmut,

mit den Beförderungen ist das so eine Sache. Es kommt darauf an in welchem Bundesland man beschäftigt ist, in welchem Resort, in welcher Dienststelle und welche Gönner & Förderer man hat. Es ist häufig zu beobachten, dass jemand auf einer Stelle sitzt, die höher bewertet ist als das entsprechende Eingangsamt. Es sind mir Fälle bekannt, in denen man sogar Beamte von höherbewerteten Posten wieder abgezogen und durch Angestellte besetzt hat, um sich so eine Beförderung des Beamten ersparen zu können. Wie es dann mit der Motivation der Betroffenen aussieht können wir uns alle denken. Und was sind "besondere Leistungen" ? Dies ist doch ein sehr ungenauer, dehnbarer Begriff. Jeder Vorgesetzte bzw. Personalchef hat eine andere Auffassung, wie Leistung aussehen sollte. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht meines Wissens nicht und so gibt es eben Kolleginnen & Kollegen, deren letzte Beförderung vor 15 oder 20 Jahren war. Allerdings kenne ich auch Beamte, die innerhalb von 15 Jahren von A5 zu A9 aufgestiegen sind.

Meine Erfahrung: Alles hängt zum größten Teil von den dich beurteilenden Vorgesetzten und deinem Amtsleiter ab. Wenn sie dich mögen, kannst du dich über einen tollen Aufstieg freuen. Mögen sie dich aber nicht, dann "guckst du in die Röhre".

Trotzdem: Ich wünsche dir viel Erfolg in deinem Beruf !


Gruß
Schäferhund