Vorzeitige Beförderung aufgrund "besonderer Leistung&qu
Verfasst: 28. Sep 2011, 07:35
Hallo alle,
ich bin gerade auf Lebenszeit verbeamtet worden und würde gern so schnell wie möglich befördert werden, da ich eigentlich auf einer Stelle sitze, die höher bewertet ist als das Eingangsamt.
Laut Beamtengesetz von NRW § 20 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1) hat man nach Beendigung der Probezeit ein Jahr abzuwarten, bevor man befördert werden kann. Abweichend davon "kann der Beamte wegen besonderer Leistungen befördert werden".
Für mich stellt sich jetzt die Frage, was unter "besonderer Leistung" zu verstehen ist? Liegt die Bewertung im Ermessen des Vorgesetzten / der Dienststelle? Reicht also der Wille des Vorgesetzten / der Dienststelle aus oder ist das etwas, was nur durch höhere Stellen abgesegnet werden kann und deshalb eigentlich faktisch nie passiert?
Danke für Hinweise im Voraus und viele Grüße,
Helmut
ich bin gerade auf Lebenszeit verbeamtet worden und würde gern so schnell wie möglich befördert werden, da ich eigentlich auf einer Stelle sitze, die höher bewertet ist als das Eingangsamt.
Laut Beamtengesetz von NRW § 20 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1) hat man nach Beendigung der Probezeit ein Jahr abzuwarten, bevor man befördert werden kann. Abweichend davon "kann der Beamte wegen besonderer Leistungen befördert werden".
Für mich stellt sich jetzt die Frage, was unter "besonderer Leistung" zu verstehen ist? Liegt die Bewertung im Ermessen des Vorgesetzten / der Dienststelle? Reicht also der Wille des Vorgesetzten / der Dienststelle aus oder ist das etwas, was nur durch höhere Stellen abgesegnet werden kann und deshalb eigentlich faktisch nie passiert?
Danke für Hinweise im Voraus und viele Grüße,
Helmut