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Besoldung in Hessen bei Aufstiegsbeamten

Verfasst: 22. Sep 2011, 16:18
von crazyhummer
Ein herzliches "Servus" ans Forum,

ich habe ein Problem bzw. eine Frage, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

Ich bin Beamter im mittleren Dienst bei einer Kommune in der nähe von Frankfurt am Main.

Ich möchte nun gerne den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst machen (als Aufstiegsbeamter).

Unser Ausbildungsleiter meinte zu mir, wenn ich das machen würde, würde ich nur die normale "Ausbildungsvergütung" für den gehobenen Dienst erhalten und meine jetzige Planstelle in der Abteilung samt der derzeitigen Bezüge verlieren.

Die Stelle wäre nicht so tragisch, meine Bezüge dafür schon, da ich verheiratet bin und einen 6 Woche alten Sohn habe und somit auch auf meine Bezüge angewiesen bin.

Damals im Jahre 2001 (Ausbildungsanfang meines mittleren Dienstes), hieß es, man kann den Aufstieg und Fortzahlung seiner bisherigen Bezüge ableisten. Das hätte sich laut Ausbildungsleiter bei den Beamten mittlerweile gravierend geändert.

Derzeit bin ich in A8 Stufe 4 eingruppiert.

Ich hoffe wirklich ihr könnt mir helfen.

Verfasst: 26. Sep 2011, 20:03
von Blue Ice Ultra
Also wenn Du den Aufstieg als sog. Aufstiegsbeamter machst, werden Deine Bezüge in bisheriger Höhe weitergezahlt, (Ausnahme: die Anteile die Stellen bezogen sind (z.B. spezielle Zulagen)) Deine Planstelle verlierst Du. Das ist aber nicht weiter tragisch da Du ja während des Aufstiegs bei der Personalabteilung geführt wirst und danach Beamter im g.D. bist und in eine andere Planstelle eingewiesen wirst. Anders sieht es aus wenn Du zum Anwärter g.D. ernannt wirst und eine neue Ernennungsurkunde entgegen nimmst. Dann ist es so wie das Dein Ausbildungsleiter gesagt hat.