Entlassung Folgen bzgl Krankenversicherung?
Verfasst: 6. Sep 2011, 12:49
Hallo zusammen,
ich versuche mal meine Angelegenheit möglichst übersichtlich zu schildern:
2007 habe ich bei einer Kommunalverwaltung als Beamtenanwärterin begonnen. 2010 wurde ich nach dem Abschluss des Studiums als Beamtin übernommen.
Seit 2007 war ich also privat 50% bei der Debeka versichert (50% Niedersächsische Versorgungskasse). Davor während der Schulzeit etc. gesetzlich über meine Mutter versichert.
Nach einem Jahr arbeiten in der Kommunalverwaltung habe ich nun gemerkt, dass ich gerne nochmal studieren möchte - in eine ganz andere Richtung. Ich habe einen Studienplatz in Australien bekommen.
Das Studium beginnt im Februar 2012.
Ich habe dann meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt.
Zum 31.10.2011, da ich vor Beginn des Studiums noch zwingend einen Vollzeitsprachkurs absolvieren muss.
Es sieht jetzt also so aus:
- Bis 31.10.2011 arbeite ich noch und bin wie bisher versichert.
- Dann wäre der Zeitraum von November-Februar quasi "offen".
- Danach stände dann ab Ende Februar für drei Jahre eine private Versicherung in Australien an (bereits geklärt).
Muss ich in der Zeit im Ausland weiter privat in Deutschland versichert bleiben?
Wenn ich dann zurück nach Deutschland komme, wie geht es dann weiter? Muss ich mich privat versichern lassen? Oder kann ich es irgendwie schaffen zurück in die gesetzliche zu kommen?
Wie sieht es aus, wenn ich mal zu "Besuch" nach Deutschland kommen möchte?
Die private Krankenversicherung kann ich mir nicht leisten. (Kosten für das Studium sind allerdings gesichert.)
Ich hoffe jemand weiß Rat... ? Vielleicht kann mir auch jemand einfach schildern, wie es bei ihm/ihr nach der Entlassung mit der Krankenversicherung weiterging? Vollversicherung in einer privaten notwendig oder Wechsel in die gesetzliche möglich unter welchen Voraussetzungen?
Danke!
ich versuche mal meine Angelegenheit möglichst übersichtlich zu schildern:
2007 habe ich bei einer Kommunalverwaltung als Beamtenanwärterin begonnen. 2010 wurde ich nach dem Abschluss des Studiums als Beamtin übernommen.
Seit 2007 war ich also privat 50% bei der Debeka versichert (50% Niedersächsische Versorgungskasse). Davor während der Schulzeit etc. gesetzlich über meine Mutter versichert.
Nach einem Jahr arbeiten in der Kommunalverwaltung habe ich nun gemerkt, dass ich gerne nochmal studieren möchte - in eine ganz andere Richtung. Ich habe einen Studienplatz in Australien bekommen.
Das Studium beginnt im Februar 2012.
Ich habe dann meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt.
Zum 31.10.2011, da ich vor Beginn des Studiums noch zwingend einen Vollzeitsprachkurs absolvieren muss.
Es sieht jetzt also so aus:
- Bis 31.10.2011 arbeite ich noch und bin wie bisher versichert.
- Dann wäre der Zeitraum von November-Februar quasi "offen".
- Danach stände dann ab Ende Februar für drei Jahre eine private Versicherung in Australien an (bereits geklärt).
Muss ich in der Zeit im Ausland weiter privat in Deutschland versichert bleiben?
Wenn ich dann zurück nach Deutschland komme, wie geht es dann weiter? Muss ich mich privat versichern lassen? Oder kann ich es irgendwie schaffen zurück in die gesetzliche zu kommen?
Wie sieht es aus, wenn ich mal zu "Besuch" nach Deutschland kommen möchte?
Die private Krankenversicherung kann ich mir nicht leisten. (Kosten für das Studium sind allerdings gesichert.)
Ich hoffe jemand weiß Rat... ? Vielleicht kann mir auch jemand einfach schildern, wie es bei ihm/ihr nach der Entlassung mit der Krankenversicherung weiterging? Vollversicherung in einer privaten notwendig oder Wechsel in die gesetzliche möglich unter welchen Voraussetzungen?
Danke!