Seite 1 von 1

Wechsel von Bund zu Bund

Verfasst: 24. Aug 2011, 19:50
von Mr.Beamter
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich möchte von der Zollverwaltung (oberste Behörde BMF) an das Bundesamt für Migration (BMI) wechseln. Ich habe bereits erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen und zweimal eine mündliche Zusage erhalten.

Nun das Problem:
Das Bundesamt hat vor ca. 1,5 Monaten meine Personalakte vom Hauptzollamt angefordert. Da nichts voran ging habe ich den Personalrat eingeschaltet und von diesem erfahren, dass die Entscheidung ob ein Bundesbeamter die Behörde wechseln darf, das Ministerium treffen muss.

Vor ca. 2 Wochen habe ich dann eine schriftliche Absage des Bundesamtes erhalten, ohne weitere Begründung. Auf inoffiziellem Weg habe ich nun erfahren, dass das BMF (wohl nicht ohne Stellungnahme des Hauptzollamtes) es abgelehnt hat das ich wechsle. Muss ich mich damit abfinden?

Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass ich im Moment nicht gerade motiviert zur Arbeit gehe. Insbesondere stelle ich mir die Frage wie das mit Art. 12 GG vereinbar ist.

Hat jemand von euch da Erfahrung oder bereits ähnliches erlebt?

Bin für jeden Tipp dankbar!

Gruß

Verfasst: 25. Aug 2011, 07:30
von Roland64
Moin Mr.Beamter,

das Schreiben mit der "Absage" müsste ja einen offiziellen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung darstellen, gegen den man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erheben kann.

Ich würde im Vorfeld mal den Ersteller des Schreibens anrufen und nachfragen, warum konkret die Absage erfolgt ist, zumal schon mündliche Zusagen erteilt wurden.
Ebenfalls würde ich meinen Unmut kundtun und einen Widerspruch ankündigen.

Evtl. auch mal den Personalrat einschalten.

Verfasst: 25. Aug 2011, 18:17
von Bundesfreiwild
Würde ich auch nachhaken und eine Stellungnahme, Nennung der Gründe, einfordern. So gehts ja wohl nicht!

Verfasst: 29. Aug 2011, 12:38
von registerbeamter
Hallo,

warum sollte die Absage in Form eines Bescheides erfolgen ?

Rechtsgrundlage ???? - braucht man für einen VA.

Es geht hier um keine Versetzung innerhalb des Geschäftsbereichs.

Das ganze ist wie bei einem Arbeitgeberwechsel zu sehen.

Begründung kann muss aber nicht. Man hatzwar als Bewerber gewisse Auskunftsrechte, damit z.B. der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wurde.
Aber in der Praxis sich auf eine Stelle einzuklagen - toller Beginn oder ?

Leider keine gute Aussagsbasis für Bewerber

LG und weiter suchen