Begleitperson bei Geburt des Sohnes - wer zahlt?
Verfasst: 23. Aug 2011, 23:26
Hallo,
nach der Geburt meines Sohnes hatten meine Frau und ich eine Woche ein Familienzimmer. Eine Begelitperson war "medizinisch notwendig" - ein entsprechendes Schreiben des Arztes liegt vor, Begründung:
- Frühgeburt ("Kind bedarf der wesentlich erweiterten Pflege")
- Multiple Sklerose der Mutter
- Kaiserschnitt
Ich frage mich nun, welche Beihilfe die Kosten für meine Rechnung über die Nutzung des Familienzimmers übernimmt?
Meine, weil ich als Patient auf der Rechnung stehe und die Leistung in Anspruch genommen habe?
Die meiner Frau, weil für Sie wegen der MS und des Kaiserschnitts die Begleitung medizinisch notwendig war?
Oder die meines Sohnes, weil er aufgrund seiner frühen Geburt der besonderen Pflege - auch von einer Begleitperson - bedurfte?
Gruß
Jooge
nach der Geburt meines Sohnes hatten meine Frau und ich eine Woche ein Familienzimmer. Eine Begelitperson war "medizinisch notwendig" - ein entsprechendes Schreiben des Arztes liegt vor, Begründung:
- Frühgeburt ("Kind bedarf der wesentlich erweiterten Pflege")
- Multiple Sklerose der Mutter
- Kaiserschnitt
Ich frage mich nun, welche Beihilfe die Kosten für meine Rechnung über die Nutzung des Familienzimmers übernimmt?
Meine, weil ich als Patient auf der Rechnung stehe und die Leistung in Anspruch genommen habe?
Die meiner Frau, weil für Sie wegen der MS und des Kaiserschnitts die Begleitung medizinisch notwendig war?
Oder die meines Sohnes, weil er aufgrund seiner frühen Geburt der besonderen Pflege - auch von einer Begleitperson - bedurfte?
Gruß
Jooge