ausbildungskostenrückerstattung mittlerer dienst in bayern
Verfasst: 8. Aug 2011, 15:25
hallo werte kolleginnen und kollegen,
ich hab letztes jahr in bayern den mittleren nichttechnischen verwaltungsdienst in bayern abgelegt und bin seit 1.10.2010 beamtin auf probe.
da mich die freie wirtschaft allerdings schon intressieren würde, überlege ich, eine neue ausbildung zu beginnen (bitte keine kommentar; aber der job ist doch soooo sicher etc, denn ich hab schon eine genaue vorstellung meiner beruflichen zukunft).
fakt ist dass ich zum 01.09.2012 einen antrag auf entlassung stellen will.
ich habe allerdings schon öfter gehört, dass der dienstherr, bei dem man beschäftigt ist, ausbildungskosten (oder was auch immer) zurück fordert.
jetzt meine frage (da ich im gesetz rein gar nix dazu finde):
muss man wirklich was an den dienstherren zurückzahlen oder ist das nur ein gerücht meiner mit-anwärter?
wenn ich was erstatten muss, wie viel wäre es dann ca?
ich hoffe auf eine antwort und dass sich jmd evtl damit auskennt.
mfg
ich hab letztes jahr in bayern den mittleren nichttechnischen verwaltungsdienst in bayern abgelegt und bin seit 1.10.2010 beamtin auf probe.
da mich die freie wirtschaft allerdings schon intressieren würde, überlege ich, eine neue ausbildung zu beginnen (bitte keine kommentar; aber der job ist doch soooo sicher etc, denn ich hab schon eine genaue vorstellung meiner beruflichen zukunft).
fakt ist dass ich zum 01.09.2012 einen antrag auf entlassung stellen will.
ich habe allerdings schon öfter gehört, dass der dienstherr, bei dem man beschäftigt ist, ausbildungskosten (oder was auch immer) zurück fordert.
jetzt meine frage (da ich im gesetz rein gar nix dazu finde):
muss man wirklich was an den dienstherren zurückzahlen oder ist das nur ein gerücht meiner mit-anwärter?
wenn ich was erstatten muss, wie viel wäre es dann ca?
ich hoffe auf eine antwort und dass sich jmd evtl damit auskennt.
mfg