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Eigenanteil 80€ Vollkeramikkrone Beihilfe NRW

Verfasst: 18. Jul 2011, 10:21
von kommunalopfer
Hallo,
meine Beihilfestelle hat mir einen Eigenanteil vom 80€ für eine Keramikkrone abgezogen. Ich kenne diese Regelung von Zähnen im nichtsichtbaren Bereich, also über Zahn 6 hinaus. Analog zu Verblendungen. Die Kürzung erfolgt jedoch lt. Beihilfestelle, weil eine Versorgung mit einer Keramikkrone nicht notwendig sei. Diese Regelung habe ich nirgens gefunden. Stimmt das oder verwechselt die Beihilfestelle dies ?

Verfasst: 18. Jul 2011, 15:49
von Bundesfreiwild
Frag sie doch.
Lege einfach schriftlich Widerspruch gegen die Kürzung ein und verlange in dem Schreiben eine Erklärung der Ablehnung und auf welchen Beihilferechtsbasis sich die Ablehnung genau bezieht.

Wird dauern, aber anders bekommt man keine Antwort. Und nur ein Widerspruch und eine entsprechende Rechtsbehelfserklärung können zu weiteren Massnahmen gegen diese Kürzung führen.

Verfasst: 30. Sep 2011, 19:47
von Blue Ice Ultra
Ich weiß nicht ob es noch aktuell ist:

Die Beihilfestelle hätte Recht, sofern es sich um Zahn 7 handelt. Rechtsgrundlage für den Abzug wäre VV 3.2.8 zu § 3 Abs. 2 BVO NRW.
Bis einschließlich Zahn 6 ist kein Abzug vorzunehmen.