Eigenanteil 80€ Vollkeramikkrone Beihilfe NRW
Verfasst: 18. Jul 2011, 10:21
Hallo,
meine Beihilfestelle hat mir einen Eigenanteil vom 80€ für eine Keramikkrone abgezogen. Ich kenne diese Regelung von Zähnen im nichtsichtbaren Bereich, also über Zahn 6 hinaus. Analog zu Verblendungen. Die Kürzung erfolgt jedoch lt. Beihilfestelle, weil eine Versorgung mit einer Keramikkrone nicht notwendig sei. Diese Regelung habe ich nirgens gefunden. Stimmt das oder verwechselt die Beihilfestelle dies ?
meine Beihilfestelle hat mir einen Eigenanteil vom 80€ für eine Keramikkrone abgezogen. Ich kenne diese Regelung von Zähnen im nichtsichtbaren Bereich, also über Zahn 6 hinaus. Analog zu Verblendungen. Die Kürzung erfolgt jedoch lt. Beihilfestelle, weil eine Versorgung mit einer Keramikkrone nicht notwendig sei. Diese Regelung habe ich nirgens gefunden. Stimmt das oder verwechselt die Beihilfestelle dies ?