Seite 1 von 1

Beamter mit Nebenerwerbslandwirtschaft

Verfasst: 10. Jul 2011, 09:08
von HubaBuba
Guten Tag,

ich bin Beamter im h.D. im Bereich Umwelt- und Naturschutz auf Landesebene und würde gerne nebenberuflich den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb weiterführen. Darf ich das?

Zur Argumentation:
1) Mehr als 8 Stunden werde ich dafür pro Woche schon nicht brauchen. Das Treckerfahren können auch andere machen.
2) Wie könnte diese Tätigkeit mit meiner Beamtentätigkeit in Konflikt stehen? Eigentlich doch gar nicht, oder? Schließlich bekomme ich keine Aufträge vom Amt, also ist Korruption doch gar nicht möglich.
3) Wie sieht das mit dem Zuverdienst aus? Gibt es da Regelungen?

Zur Anmerkung:
Ich möchte erst hier um Rat fragen und nicht beim Dienstherren, da ich da keine (noch) schlafenden Hunde wecken möchte.

Mit bestem Dank
Peter[/code]

Verfasst: 20. Nov 2011, 08:57
von Ratsuchender
Hallo,

vom Grundsatz steht die tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt, der tätigkeit als Beamter nicht entgegen.
Du schreibst selbst, dass due die genehmigungsfähigen Stunden nicht überschreiten wirst.
Wenn ich mich richtig erinnere, darf dein Stundenlohn als "Bauer" aber nicht deinem Stundenlohn als "Beamter" übersteigen.

Ansonsten wäre zu beachten, dass du dich beim zuständigen Landwirtschaftsamt anmelden musst. Dort werden dann entsprechende Voraussetzungen verlangt, dass man dich als "Bauer" anerkennt.
Z. B. landwirtschaftliche Ausbildung, jahrelange Tätigkeit in der Landwirtschaft. Wenn du jedoch einen Uni - Abschluss hast, h. D. = selbstverständlich, reicht das auch aus.

Verfasst: 20. Nov 2011, 12:53
von minet
Ich denke das fällt unter den Begriff "Verwaltung des eigenen Vermölgens"

Verfasst: 20. Nov 2011, 14:02
von Ratsuchender
minet hat geschrieben:Ich denke das fällt unter den Begriff "Verwaltung des eigenen Vermölgens"
Nein fällt es nicht, da ein Betrieb geführt wird und nicht nur der eigene Aktienbestand oder die eigene Ferienwohnung vermietet wird.

Verfasst: 20. Nov 2011, 22:48
von Bundesfreiwild
Hilft nichts: Beim Dienstherrn den Antrag stellen und beim Finanzamt VORHER nachfragen, wie das geregelt werden müsste.