Abordnung / Zuweisung
Verfasst: 9. Jul 2011, 10:12
Wie ist das wenn ein Beamter seinen Dienstherren wechseln möchte. Es liegt kein dienstliches Bedürfnis vor, Einvernehmen ist gegeben.
Wenn der neue Dienstherr den Beamten erst für 4 Monate "testen" will auf Probe, ergeht dann erst eine Versetzungsverfügung mit dem Zusatz "die ersten 4 Monate auf Probe" oder sowas wie "unter Vorbehalt" oder macht man für die Testzeit eine Abordnung (aber es fehlt ja das dienstliche Bedürfnis oder genügt das Testbedürfnis?) und wenn er sich bewährt erst die Versetzung?
Wenn der neue Dienstherr den Beamten erst für 4 Monate "testen" will auf Probe, ergeht dann erst eine Versetzungsverfügung mit dem Zusatz "die ersten 4 Monate auf Probe" oder sowas wie "unter Vorbehalt" oder macht man für die Testzeit eine Abordnung (aber es fehlt ja das dienstliche Bedürfnis oder genügt das Testbedürfnis?) und wenn er sich bewährt erst die Versetzung?