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Beamter auf Probe - Dienstherrenwechsel möglich?

Verfasst: 7. Jun 2011, 08:03
von Seppl87
Hallo zusammen,

ich brauche mal euren Rat! :)

Ich bin 24 Jahre alt und seit dem 01.09.2010 Beamter auf Probe bei der Stadt X.
Da ich mich in der jetztigen Abteilung nicht sehr wohl fühle und die Arbeit hier auch nicht wirklich meinen Vorstellungen entspricht (zudem noch 50 km vom Wohnort entfernt) wollte ich euch mal fragen, wenn man Beamter auf Probe ist ohne große Komplikationenen den Dienstherren wechseln kann!?

Ich habe schon mehrere Stellen (ebenfalls bei Städten und Bezirksregierung K.) gefunden auf die ich mich gerne Bewerben möchte, jedoch bin ich mir nicht sicher ob ein Wechsel bei meinem Beamtenstatus problemlos möglich ist!

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)

Gruß
Seppl87

Verfasst: 12. Jun 2011, 11:09
von tullindrivare
Klar, ein Wechsel ist möglich. Wenn Du Dich auf eine Stelle bei einem anderen Dienstherrn bewirbst und der Dich will, wird er (und Du) Deine Versetzung beantragen bzw. eine Abordnung (drei bis sechs Monate) mit dem Ziel der Versetzung.

Verfasst: 14. Jun 2011, 06:57
von Sanne
Mir geht es genauso wie seppl87!
Muss man wirklich seine Versetzung beantragen? Ich dachte man bekommt eine neue Ernnenungsurkunde und fertig. Was ist, wenn der alte Dienstherr der Versetzung nicht zu stimmt?

Verfasst: 14. Jun 2011, 13:02
von Conny
Sanne hat geschrieben:Ich dachte man bekommt eine neue Ernnenungsurkunde und fertig.
Rein theoretisch schon. Aber in der Praxis wird das - so wie ich es kenne - nicht gerne gesehen und daher vermieden. Man möchte sich nur ungern gegenseitig ärgern.
Sanne hat geschrieben:Was ist, wenn der alte Dienstherr der Versetzung nicht zu stimmt?
Wenn der neue dann nicht doch die Trumpfkarte zieht, wird das dann wohl nix.

Verfasst: 14. Jun 2011, 22:48
von Sanne
Hast du schon mal deinen Dienstherrn gewechselt?
Könnte man theoretisch seine Stelle mit nehmen und auf Posten gehen die für Angestellte ausgeschrieben sind?

Verfasst: 16. Jun 2011, 08:27
von Conny
Ich habe noch nicht gewechselt aber ich war schon vor Jahren mal Leiter der Personalabteilung auf Ortsebene.
Wenn Du den Dienstherren wechselst nimmst Du gar nichts mit und natürlich können auch ausgeschriebene Dienstposten für Angestellte von Beamten besetzt werden. Nur ob der neue Dienstherr das möchte und ob der Personalrat zustimmt, hängt von den Gegebenheiten dort ab. Möglich ist das natürlich.

Verfasst: 17. Jun 2011, 00:28
von Sanne
also, meinst du es lohnt sich, wenn ich mich auf e9 stellen bewerbe? ich schließe das im moment noch aus, weil ich gern den beamtenstatus behalten möchte.

Verfasst: 17. Jun 2011, 09:33
von Conny
Sich auf eine Angestelltenstelle bewerben heißt doch nicht, dass ich den Beamtenstatus verliere.
Diese Entscheidung würde ich mir mehr als überlegen. Ich ging davon aus, dass Du Dich als Beamter auf eine Angestelltenstelle bewirbst und die als Beamter in Deinem Status bekommst. Das geht nämlich durchaus, falls der neue Dienstherr das möchte.

Verfasst: 29. Jun 2011, 17:19
von Sanne
das hört sich doch gut an :) vllt habe ich ja Glück.

1 zu 1 mein Problem

Verfasst: 11. Nov 2011, 11:41
von Yvonnchen
Hallo zusammen,
hallo Sanne

ich habe genau das gleiche Problem wie du.
Ich bin seit Oktober 2010 BaP und habe mir das alles mehr als anders vorgestellt. Die Arbeit ist dermaßen chaotisch, anstatt Dinge zu ändern wurde uns erlaubt auch am WE zu arbeiten. Selbst die Regelung für Krankheitsbedingte Abwesenheiten ist - ja, nicht geregelt.
Jetzt habe ich meinen alten Personalratschef getroffen von der Behörde, bei der ich vor meiner Beamtenzeit ein Jahr beschäftigt war. Er hat mir von einer für mich absolut passenden Stelle erzählt (ich fahre heute täglich 50 km hin und zurück, 30 Stunden, 3 Kinder), die auch inhaltlich einfach mein "Thema" wäre.
Ich muss aber vorher, vor der Bewerbung, klären, ob mein jetztiger Dienstherr mich gehen lassen würde.... Vor dieser Klärung habe ich schon Bammel, weil ich das so sehe, dass meine Vorgesetzte durchaus "stinkig" werden könnte und mir so auch meine BaL, die eigentlich jederzeit kommen kann (PRobezeit vorbei), vermiesen könnte....

Hast du denn mittlerweile etwas erreicht???

:shock: