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Zwang zur stationären Behandlung und Laufbahnwechsel bei DU

Verfasst: 10. Mai 2011, 12:07
von rudibear
Hallo,
bin BaL in NRW. Polizeidienst.
ich bin seit 1.5 Jahren wegen Depressionen krank geschrieben. Durcheiner teilstationären Behandlung in der Psychatrie und seitdem durchgehender ambulanter psychotherapeutischer Behandlung gibt es nur kleine Verbesserungen aufgrund der Psychopharmaka. Habe immer meine Personalstelle über den Fortgang informiert.
Habe dann im Dezember einen eigenen ANtrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gestellt. Will und kann nicht mehr.
Im Februar dann die AÄ Untersuchung. Bin aufgrund einiger anderer körperlicher Probleme (Achillessehne, 2 Bandscheibenvorfälle HWS, Bluthochdruck und Schulterbruch) auf jeden Fall PDU. Für eine allgemeine AU soll ich jetzt zu einem stationären psychatrischen Klinkaufenthalt verpflichtet werden. Das will ich im Moment aber nicht, da ich gerade aufgrund des Abstandes zum Dienst und einem sehr harmonischem privaten Umfeld psychisch etwas stabiler bin. Ein Aufenthalt von 6-8 Wochen würde mich total fertig machen. Ich sehe derZeit mit Angst entgegen.
Danach soll dann ein allgemeiner Amtsarzt meine DU/AU erneut festellen.
Zudem soll nach dem LBG NRW auch ein Laufbahnwechsel angedacht werden. Ich will das nicht. Ich müsste mich als 2.Säule einem quasi Praktikum bei einem RP und anschließendem Personalgespräch stellen. Danach dann 2 Jahre erneut FHS mit Leistungsnachweisen.
Laut meinen Therapeuten wird sich bei einem Laufbahnwechsel meine Depression in alter Stärke wieder bemerkbar machen. Es wird davon abgeraten, da die Gründe meiner Depressionen aus jahrzehntealten seelischen Problemen herrühren, welche dann zu Kontrollzwang usw. geführt haben.

Nun also folgende Fragen:

1. kann ich eine Verpflichtung zu einer stationären Therapie ablehnen bzw. den Zeitpunkt selber bestimmen??
2. kann man mich zu einem Laufbahnwechsel zwingen??
3. was wird, wenn man den ANforderungen für einen Laufbahnwechsel nicht gewachsen ist?? Kommt dann die beantragte Zuruhesetzung??

Danke für Eure Hilfe.

Grüße
Rudi

NoGo

Verfasst: 20. Mai 2011, 22:02
von Jm010265
Man kann dich meiner Meinung nach zu gar nichts zwingen.
Maßgebilch ist deine behandelnde Fachärztin.
MfG Jm010265

Verfasst: 21. Mai 2011, 09:59
von Bundesfreiwild
Stimmt nur teilweise.
Natürlich kann man ihn nicht zwingen.
Aber der Dienstherr kann auch seine Konsequenzen daraus ziehen, wenn der Beamte nicht willig ist, seine Gesundheit durch eine stationäre Maßnahme wiederherstellen zu lassen. Als Beamter muss er ja alles dafür tun, seine Gesundheit zu behalten oder wieder zu erlangen.
Eine Weigerung kann dann zu der dauernden Dienstunfähigkeit führen.

Also Vorsicht.

Natürlich ist der behandelnde Arzt eine maßgebliche gutachterliche Größe, aber der Amtsarzt muss den Argumenten auch nicht in allen Einzelheiten folgen.

Stimmt schon..

Verfasst: 21. Mai 2011, 10:41
von Jm010265
.. das das zur DDU führt allerdings ist es das wo er hinwill oder muß um Gesund zu werden bzw. zu bleiben.
MfG Jm010265