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Verfasst: 4. Mai 2011, 23:07
von Gerda Schwäbel
Sie sind noch Beamter! Das Beamtenverhältnis endet (erst) mit Ablauf des 31.05.2011. Und eine neue Tätigkeit können Sie daneben sofort aufnehmen. Möglicherweise (ich habe mir das niedersächsische Landesrecht nicht angesehen) bräuchten Sie in der Theorie die Zustimmung des Dienstherrn. Es kann aber niemand ein Interesse daran haben, Sie zu sanktionieren, wenn Sie diese Zustimmung nicht einholen oder die Tätigkeit - trotz Ablehnung - aufnehmen. Und wenn doch, dann kann diese Sanktion allenfalls in Form einer Ermahnung oder eines Verweises erfolgen und sollte Sie nicht weiter beunruhigen.

Die Anwärterbezüge für Mai müssen Sie komplett zurückzahlen und einen Teil für April. Mehr sollte nicht mehr passieren.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Verfasst: 5. Mai 2011, 06:31
von Gerda Schwäbel
Nein, keine Angst.
Die Freibeträge dieser Lohnsteuerkarte werden ja von der OFD nur bis 19.04. in Anspruch genommen. Deshalb könnte sie ein neuer Arbeitgeber ab 20.04. berücksichtigen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Verfasst: 16. Jun 2011, 19:59
von Juli-chen
An wen hast du die Bitte um Entlassung geschickt?
LG Julia