Seite 1 von 1

Frühpensionierung - unterschiedliche Handhabung

Verfasst: 3. Mai 2011, 14:02
von schäferhund
Hallo,

in einer Behörde sind gegenwärtig sechs Beamte (zwisch. 45 und 59 Jahre alt) seit längerer Zeit erkrankt (z. Bsp. nach schwerem PKW-Unfall, aber auch wegen Krebs, Herzproblemen, Psyche, Mobbing usw.). Vorstellung beim Amtsarzt ist in den meisten Fällen bereits erfolgt, eine Nachuntersuchung in einigen Monaten wurde empfohlen. Einige dieser Kolleginnen und Kollegen wurden nun in den vergangenen Tagen von der Personalstelle angerufen und gebeten, man solle doch so freundlich sein und selbst einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen - ein kurzer "Zweizeiler" würde dabei völlig genügen. Zwei Kollegen hat man diesbezüglich aber nicht angesprochen, obwohl sie schon besonders lange im Krankenstand sind.
Bei einem anderen Kollegen wurde auf die vom Amtsarzt empfohlene Nachuntersuchung (sie hätte im November 2010 erfolgen sollen) komplett verzichtet - er geht nun im Juni in die Frühpensionierung.

In unserem Kollegenkreis läuft nun eine Diskussion darüber, ob man dem Wunsch des Dienstherrn hier nachgeben sollte. Uns ist dabei schon klar, dass dies evtl. zu einer Verkürzung des Verfahrens beitragen könnte und dies mit finanz, Einbußen verbunden wäre.

Was könnten die Gründe des Dienstherrn sein, hier so unterschiedlich zu entscheiden? Hat jemand ähnliche Vorgänge beobachtet oder ist sogar selbst Betroffener ?

Für Antworten danke ich

Gruß

Schäferhund

Verfasst: 3. Mai 2011, 16:54
von Bundesfreiwild
Auf Wunsch des Beamten... tzzz..
Eine Zurruhesetzung kann zwar auf Antrag erfolgen, falls der Dienstherr dem nachkommen will. Den Antrag würde ich aber nie selbst stellen.

Soll der Dienstherr mich doch zwingen - dann kann man wenigstens später nochmal auf Rückkehr pochen, wenn die Gesundheitslage sich evtl. gebessert hat - oder man merkt - wie wenig man tatsächlich zum Leben hat. (Unbedingt vor einer endgültigen Entscheidung die Pensionsansprüche offiziell ausrechnen lassen!!!!)

Ein Zurruhesetzung (zwangsweise) geht - so steht es in den Beamtenrechten - erst nach einem abschließenden Urteil/Gutachten durch einen Amtsarzt.

Die Untersuchung muss auch als eine Untersuchung auf Dienstunfähigkeit erkennbar sein. Ein Besuch, der evtl. schon ein Jahr her ist, kann meiner Ansicht nach nicht dazu heran gezogen werden.

Sagen Sie ihrem Dienstherren, er möchte - wenn er will - die Zwangszurruhesetzung von sich aus betreiben. Selbst den Antrag stellen wird man nicht.
Nur so erhält man sich die Möglichkeit des Widerspruches und auch späteren Klageweg, wenn man wieder ins aktive Beamtenverhältnis zurück will.

Bea soll selbst Antrag auf Zurruhesetzung wg. DDU stellen

Verfasst: 3. Mai 2011, 21:51
von t-onkel
... zunächst teile ich die Ansicht von Bundesfreiwild.

Dass der "Dienstherr" die Bea auffordert, selbst einen Antrag auf Zurruhesetzung wg. dauernder Dienstunfähigkeit zu stellen, soll die Rechtsposition dieser Bea schwächen - und zwar nicht nur bezüglich einer evtl. späteren Reaktivierung auf Antrag des Bea, sondern auch bzgl. des originären Zurruhesetzungsverfahrens: Ein Bea, der selbst die Zurruhesetzung wegen DDU bantragt, wird sich schwer tun, dagegen (erfolgreich) Widerspruch einzulegen. Der Dienstherr geht also damit rechtlichen Risiken aus dem Weg. Ein paar dieser Bea werden schon mitmachen ...

Bei den zwei Kollegen, die man diesbezüglich nicht angesprochen hat, obwohl sie schon besonders lange im Krankenstand sind, besteht für den Dienstherr dagegen - aufgrund der besonders langen Erkrankung - kein Risiko sie auch ohne deren eigenen Antrag in den Ruhestand wg. DDU zu schicken.

Verfasst: 11. Mai 2011, 22:19
von minet
Ich könnte mir durchaus vorstellen, den Wunsch des Dienstherrn nachzukommen. Es ist nämlich fast nicht zu ertragen, wenn man ständig verschiedene Meinungen DU und Arbeitsfähig anhören muss. Nach 6 Wochen Klinikaufenthalt wurde ich, mit der Empfehlung Versetzung in den Ruhestand wegen DU, entlassen. Der Heimtherapeut will mich erst krank schreiben, wenn ich weitere 40 Sitzungen mit dem Ziel der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit mit ihm vereinbare!

Verfasst: 12. Mai 2011, 13:12
von Bundesfreiwild
Der will aber schön verdienen....
Ich habe schon mal woanders geschrieben:
Wenn man die Grundsituation nicht ändert, bringt auch das Basteln an den Symptomen nichts.