Frühpensionierung - unterschiedliche Handhabung
Verfasst: 3. Mai 2011, 14:02
Hallo,
in einer Behörde sind gegenwärtig sechs Beamte (zwisch. 45 und 59 Jahre alt) seit längerer Zeit erkrankt (z. Bsp. nach schwerem PKW-Unfall, aber auch wegen Krebs, Herzproblemen, Psyche, Mobbing usw.). Vorstellung beim Amtsarzt ist in den meisten Fällen bereits erfolgt, eine Nachuntersuchung in einigen Monaten wurde empfohlen. Einige dieser Kolleginnen und Kollegen wurden nun in den vergangenen Tagen von der Personalstelle angerufen und gebeten, man solle doch so freundlich sein und selbst einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen - ein kurzer "Zweizeiler" würde dabei völlig genügen. Zwei Kollegen hat man diesbezüglich aber nicht angesprochen, obwohl sie schon besonders lange im Krankenstand sind.
Bei einem anderen Kollegen wurde auf die vom Amtsarzt empfohlene Nachuntersuchung (sie hätte im November 2010 erfolgen sollen) komplett verzichtet - er geht nun im Juni in die Frühpensionierung.
In unserem Kollegenkreis läuft nun eine Diskussion darüber, ob man dem Wunsch des Dienstherrn hier nachgeben sollte. Uns ist dabei schon klar, dass dies evtl. zu einer Verkürzung des Verfahrens beitragen könnte und dies mit finanz, Einbußen verbunden wäre.
Was könnten die Gründe des Dienstherrn sein, hier so unterschiedlich zu entscheiden? Hat jemand ähnliche Vorgänge beobachtet oder ist sogar selbst Betroffener ?
Für Antworten danke ich
Gruß
Schäferhund
in einer Behörde sind gegenwärtig sechs Beamte (zwisch. 45 und 59 Jahre alt) seit längerer Zeit erkrankt (z. Bsp. nach schwerem PKW-Unfall, aber auch wegen Krebs, Herzproblemen, Psyche, Mobbing usw.). Vorstellung beim Amtsarzt ist in den meisten Fällen bereits erfolgt, eine Nachuntersuchung in einigen Monaten wurde empfohlen. Einige dieser Kolleginnen und Kollegen wurden nun in den vergangenen Tagen von der Personalstelle angerufen und gebeten, man solle doch so freundlich sein und selbst einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen - ein kurzer "Zweizeiler" würde dabei völlig genügen. Zwei Kollegen hat man diesbezüglich aber nicht angesprochen, obwohl sie schon besonders lange im Krankenstand sind.
Bei einem anderen Kollegen wurde auf die vom Amtsarzt empfohlene Nachuntersuchung (sie hätte im November 2010 erfolgen sollen) komplett verzichtet - er geht nun im Juni in die Frühpensionierung.
In unserem Kollegenkreis läuft nun eine Diskussion darüber, ob man dem Wunsch des Dienstherrn hier nachgeben sollte. Uns ist dabei schon klar, dass dies evtl. zu einer Verkürzung des Verfahrens beitragen könnte und dies mit finanz, Einbußen verbunden wäre.
Was könnten die Gründe des Dienstherrn sein, hier so unterschiedlich zu entscheiden? Hat jemand ähnliche Vorgänge beobachtet oder ist sogar selbst Betroffener ?
Für Antworten danke ich
Gruß
Schäferhund