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Nebenverdienst - Gibt es Höchstgrenzen
Verfasst: 21. Apr 2011, 19:02
von romeo92
Servus,
die Fünftel-Regelung ist mir bekannt.
Vater Staat hat ja schließlich ein Recht auf (fast) meine gesamte Aufmerksamkeit.
Also, mal angenommen, es gibt einen Arbeitgeber, der bereit ist für eine
Nebentätigkeit von 8 Stunden in der Woche ein monatliches Gehalt in Höhe von 2500.- Smörries zu zahlen. Vielleicht sogar noch mehr.
(Hallo, wo gibts den sowas...will ich auch!!

)
OK, dieser AG wünscht also nicht nur persönliches Engagement (was ja mit 8 Wochenstunden sehr übersichtlich ist und i.d.R. auch genehmigt wird), sondern auch die Beteiligung an seiner Firma (daher auch das zugegeben recht hohe Gehalt).
Ich habe BBG, NebentätigkeitVO durchstöbert und komme zu folgendem Schluss: "Es gibt keine Verdiensthöchstgrenzen!"

Wie seht ihr das? Ist das tatsächlich so, oder habe ich irgendwo etwas nicht gelesen? Kann ich im Nebenjob 'ne Ausbildung zum Millionär anfangen (8-Std-Woche) und monatlich praktisch unbegrenzt verdienen?
Ich kann es eigentlich nicht glauben, dass das so sein soll. Irgendwo muss ich was überlesen habe.
Bitte um eure Meinung.
Danke
Verfasst: 23. Apr 2011, 10:30
von Bundesfreiwild
1. Haben wir über dieses Thema schon ausführlich hier im Forum geredet, suchen hilft.
2. Muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen und falls die ihm nicht "passt" oder der Antragsteller über die Maßen so belastet wird, dass die Gefahr besteht, er könne seinen dienstlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, kann die Nebentätigkeit natürlich auch eingeschränkt werden, da er sich ja für seine Beamtentätigkeit fit und gesund halten muss und seine Amtsführung durch zuviel Arbeit für andere Dinge deutlich absacken könnte.
Ohne Genehmigung droht ein Diszi-Verfahren und Entlassung aus aus dem Dienst.
Kurz Genehmigung muss sein (und auch Benachrichtigung über das Einkommen), was man in der Nebentätigkeit verdient, interessiert nur das Finanzamt.
Verfasst: 26. Apr 2011, 09:42
von Conny
Bundesfreiwild hat geschrieben:Kurz Genehmigung muss sein
Also die Aussage ist generell so nicht haltbar. Ich kenne nun die Unterschiede zu den Landesbeamten nicht aber bei den Bundesbeamten gilt die BNV.
§ 5 Allgemeine Erteilung, Widerruf der Genehmigung
(1) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn die Nebenbeschäftigungen insgesamt geringen Umfang haben, außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden und kein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt. Der Umfang einer oder mehrerer Nebenbeschäftigungen ist als gering anzusehen, wenn die Vergütung hierfür insgesamt 100 Euro im Monat nicht übersteigt ...
usw.
Also in manchen Fällen reicht die Anzeige einer Nebentätigkeit völlig aus.
Gruß
Conny
Verfasst: 26. Apr 2011, 14:05
von Bundesfreiwild
Bei dem, was diverse Dienstherren alles so ausnutzen, um Beamte aus dem Dienst zu werfen, würde ICH mir auch nicht den Hauch einer Blöße geben und die Nebentätigkeit anzeigen UND sie mir auch ausdrücklich genehmigen lassen.
Diese Vorsicht ist leider z. B. bei der Telekom sehr angebracht, da die nur auf die Gelegenheit wartet, ihren Beamten ein Diszi-Verfahren ans Bein zu binden. Denn egal auf welchem Weg - jede Chance wird genutzt, um Beamte raus zu bekommen.
Verfasst: 26. Apr 2011, 19:38
von romeo92
Danke für die ersten Tipps.
Leider hilft die Suchfunktion nicht wirklich weiter.
Es gibt etliche Threads zum Thema NT - aber leider keine Antwort
auf meine Frage, ob es Höchstgrenzen bei einer NT gibt. (Dienstherr Bund)
Diese Vorsicht ist leider z. B. bei der Telekom sehr angebracht, da die nur auf die Gelegenheit wartet, ihren Beamten ein Diszi-Verfahren ans Bein zu binden. Denn egal auf welchem Weg - jede Chance wird genutzt, um Beamte raus zu bekommen.
Hmmmmmh, diese Aussage ist wohl mit ein wenig Vorsicht zu betrachten.
Ersttäter werden mit Sicherheit nicht aus dem Dienst entfernt.
Es gilt hier immer noch die Verhältnismäßigkeit.
Grüße
Verfasst: 27. Apr 2011, 09:48
von Conny
romeo92 hat geschrieben:Leider hilft die Suchfunktion nicht wirklich weiter.
Es gibt etliche Threads zum Thema NT - aber leider keine Antwort
auf meine Frage, ob es Höchstgrenzen bei einer NT gibt. (Dienstherr Bund)
Ist das wirklich so schwer für Dich?
google mal nach:
Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Bundesnebentätigkeitsverordnung - BNV)
Da steht alles drin, was Du wissen musst.
gruß
Verfasst: 27. Apr 2011, 20:20
von Bundesfreiwild
Romeo92 - da kennst du die Praxis bei der DTAG aber nicht.
Als Insider kann ich nur sagen - wer sich in irgendeiner Weise eine Blöße gibt, an der man Diszi-mässig ansetzen kann - die T wird sie nutzen!
Ich habe einige Fälle mitbekommen, wo man gnadenlos zugeschlagen hat.
Der Konzern will so viele Beamte wie möglich loswerden und da ist aber auch JEDES Mittel recht, das sich rechtlich (manchmal auch am Recht vorbei) machbar durchführen lässt.
Bloss keine Illusionen darüber, wie sich ein dividendengesteuertes Unternehmen von einer ungeliebten und mittlerweile fast schon verachteten Beamtenschaft trennen will.
Um nochmal auf das Grundanliegen zurück zu kommen:
Ich habe auch nirgendwo eine Höchstgrenze für Einkommen aus Nebentätigkeit (neben dem aktiven Dienst) gefunden.
Da der Dienstherr über jede gewerbliche Nebentätigkeit zumindest informiert werden muss (ihr könnt da sagen was ihr wollt - ich habe letztens noch einen Antrag auf 100 Euro im Monat vermutetes Einkommen gesehen), befindet der Dienstherr auch darüber, ob er sie zulässt und in welchem Umfang.
Würde jemand z.B. eine Nebentätigkeit bei Vodafone ins Auge fassen, könnte der Dienstherr auch verbieten, weil evtl. ein Informationsfluss an ein Konkurrenzunternehmen dadurch stattfinden würde.
Genehmigungsfrei sind prinzipiell künstlerische Tätigkeiten, Autorentätigkeit - also meist brotlose Künste. Selbst DIE habe ich mir ausdrücklich als genehmigungsfrei vom PST bescheiden lassen, da ab und zu halt doch mal paar Euro rausspringen. ICH lasse mir da nix ans Bein binden.
Verfasst: 28. Apr 2011, 13:12
von Conny
Mensch leute, ich will ja nicht unnett wirken aber was habt Ihr denn für ne bescheidene Ausbildung bei der ehemaligen Post erfahren.
1. gilt auch die Verordnung für Euch und da kann Euer Arbeitgeber machen was er will.
2. wenn ihr euch an die Vorschrift haltet, dann kann kein Dienstherr euch ans Bein pinkeln. Wenn er sich doch die Blöße geben will, dann freut sich jedes Verwaltungsgericht. Das ist dann wie ein 11-Meter ohne Torwart.
Und nochmal für Euch die Fakten:
Nebentätigkeiten bis zu 100€ im Monat und nicht mehr als ein 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind nur anzeigepflichtig und sind schon durch die Vorschrift genehmigt.
Zum Fall Nebenjob bei anderem Mobilfunkprovider:
Eine als genehmigt geltende Nebenbeschäftigung ist zu untersagen, wenn ihre Ausübung dienstliche Interessen beeinträchtigt.
(das ist aber auch in der Zivilwirtschaft so und dürfte auch für jeden nachvollziehbar sein)
Eine Verdiensthöchstgrenze bei zivilen Arbeitgebern (Nebenbeschäftigung) ist in der Vorschrift nicht festgelegt.
Gruß
Conny
Verfasst: 28. Apr 2011, 15:21
von romeo92
und da hat mir doch Jemand den § 99 BBG nahe gelegt.
Was haltet ihr davon?
Verfasst: 28. Apr 2011, 15:49
von Conny
Er meinte vielleicht, dass Du ein "Früchtchen" (Synonym für Schlitzohr, Schlingel) bist aber sonst sehe ich da keinen Sinn drinn.
Ich nehme mal an, der Typ wurde auch bei der Post ausgebildet. LOL
Verfasst: 28. Apr 2011, 17:08
von dove
Bundesfreiwild hat geschrieben:
. . .
die T wird sie nutzen!
Ich habe einige Fälle mitbekommen, wo man gnadenlos zugeschlagen hat.
Der Konzern will so viele Beamte wie möglich loswerden und da ist aber auch JEDES Mittel recht,
. . .
Mal ne andere Frage
Bundesfreiwild, warum wollt ihr T-ler nicht in Pense ?
Bei unserem (Zo**) Verein ist die Stimmung dermaßen mieß* dass diverse Kollegen sich freuen würden in Pense gehen zu dürfen
Pense und dann dazu verdienen in einem Job an dem man Spaß hat ?!
dove
* Ich darf das sagen, ich habe vor ein paar Tagen in diversen Sachgebieten Gespräche geführt und erfahren "Bei uns hat bereits jeder dritte innerlich gekündigt"
Jeder fünfte deutsche Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt http://www.welt.de/gesundheit/psycholog ... achen.html