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Finanzielle Abgütung von nicht genommenen Jahresurlaub

Verfasst: 14. Apr 2011, 19:43
von Fragero
Guten Abend,

im Mai 2008 wurde ich als Bundesbeamter als dienstunfähg in die Zwangspensionierung geschickt.

Hiergegen habe ich sodann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, mit der Folge, das im Rahmen eines Mediationsverfahrens meine Zwangspensionierung auf den Juni 2009 "nach hinten verschoben" wurde.

Nun konnte ich jedoch in den Jahren 2007 und 2008, sowie bis 30.06.2009 (krankheitsbedingt) keinen Jahresurlaub nehmen.

Nun habe ich gelesen, das auch Beamten der europarechtliche Mindesurlaub von 4 Wochen zusteht, und im "Störfall" auch finanziell abgegolten werden muss.

Nun stellt sich für mich die Frage, inwieweit mir in meinem o. a. Fall, also etwaig auch noch eine finanzielle Abgeltung für die 2,5 Jahre Mindesturlaub von jeweils 4 Wochen pro Kalenderjahr zusteht ? :roll:

Ganz herzlichen Dank für Meinungen und Rückantworten.

Liebe Grüße

Fragero

Verfasst: 15. Apr 2011, 17:54
von dove
Rechtliche Auskünfte dürfen hier nicht erteilt werden.

Ausserdem ist dieser Fall ja sehr "speziell". Da solltest wohl doch direkt einen Fachanwalt aufsuchen!
Der kann dir dann auch gleich ein entsprechendes schreiben vor formulieren ... .

Gruß
der dove

Verfasst: 15. Apr 2011, 18:37
von Fragero
Vielen Dank Dove für Deine Rückmeldung,

mir geht es ja auch nicht um Rechtsauskünfte.

Ich dachte mir nur, das vielleicht schon jemand hat Erfahrungwerte sammeln können.

Ja, mein "Fall" ist schon sehr speziell....., :cry: das stimmt.

Liebe Grüße

Fragero

Re: Finanzielle Abgütung von nicht genommenem Jahresurlaub

Verfasst: 15. Apr 2011, 18:38
von Fragero
Fragero hat geschrieben:Guten Abend,

im Mai 2008 wurde ich als Bundesbeamter als dienstunfähg in die Zwangspensionierung geschickt.

Hiergegen habe ich sodann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, mit der Folge, das im Rahmen eines Mediationsverfahrens meine Zwangspensionierung auf den Juni 2009 "nach hinten verschoben" wurde.

Nun konnte ich jedoch in den Jahren 2007 und 2008, sowie bis 30.06.2009 (krankheitsbedingt) keinen Jahresurlaub nehmen.

Nun habe ich gelesen, das auch Beamten der europarechtliche Mindesurlaub von 4 Wochen zusteht, und im "Störfall" auch finanziell abgegolten werden muss.

Nun stellt sich für mich die Frage, inwieweit mir in meinem o. a. Fall, also etwaig auch noch eine finanzielle Abgeltung für die 2,5 Jahre Mindesturlaub von jeweils 4 Wochen pro Kalenderjahr zusteht ? :roll:

Ganz herzlichen Dank für Meinungen und Rückantworten.

Liebe Grüße

Fragero