Finanzielle Abgütung von nicht genommenen Jahresurlaub
Verfasst: 14. Apr 2011, 19:43
Guten Abend,
im Mai 2008 wurde ich als Bundesbeamter als dienstunfähg in die Zwangspensionierung geschickt.
Hiergegen habe ich sodann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, mit der Folge, das im Rahmen eines Mediationsverfahrens meine Zwangspensionierung auf den Juni 2009 "nach hinten verschoben" wurde.
Nun konnte ich jedoch in den Jahren 2007 und 2008, sowie bis 30.06.2009 (krankheitsbedingt) keinen Jahresurlaub nehmen.
Nun habe ich gelesen, das auch Beamten der europarechtliche Mindesurlaub von 4 Wochen zusteht, und im "Störfall" auch finanziell abgegolten werden muss.
Nun stellt sich für mich die Frage, inwieweit mir in meinem o. a. Fall, also etwaig auch noch eine finanzielle Abgeltung für die 2,5 Jahre Mindesturlaub von jeweils 4 Wochen pro Kalenderjahr zusteht ?
Ganz herzlichen Dank für Meinungen und Rückantworten.
Liebe Grüße
Fragero
im Mai 2008 wurde ich als Bundesbeamter als dienstunfähg in die Zwangspensionierung geschickt.
Hiergegen habe ich sodann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, mit der Folge, das im Rahmen eines Mediationsverfahrens meine Zwangspensionierung auf den Juni 2009 "nach hinten verschoben" wurde.
Nun konnte ich jedoch in den Jahren 2007 und 2008, sowie bis 30.06.2009 (krankheitsbedingt) keinen Jahresurlaub nehmen.
Nun habe ich gelesen, das auch Beamten der europarechtliche Mindesurlaub von 4 Wochen zusteht, und im "Störfall" auch finanziell abgegolten werden muss.
Nun stellt sich für mich die Frage, inwieweit mir in meinem o. a. Fall, also etwaig auch noch eine finanzielle Abgeltung für die 2,5 Jahre Mindesturlaub von jeweils 4 Wochen pro Kalenderjahr zusteht ?

Ganz herzlichen Dank für Meinungen und Rückantworten.
Liebe Grüße
Fragero