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Gutachten Amtsarzt
Verfasst: 6. Apr 2011, 15:00
von Lady
Hallo,
freue mich sehr Euer Board gefunden zu haben
Ich stecke nach langer AU Zeit gerade mitten im Verfahren auf Prüfung meiner Dienstfähigkeit.
Meine Untersuchung beim AA, besser gesagt
die Untersuchungen aufgrund meiner verschiedenen Erkrankungen bei drei AA`s der jeweiligen Fachrichtung, ist jetzt ca. 5 Wochen her.
Da wohl ein Gesamtgutachten für meinen Dienstherrn erstellt wird, haben sich die einzelnen AA`s mir gegenüber leider mit ihren Prognosen sehr bedeckt gehalten.
Meine Frage daher: Hat jemand Erfahrung, wieviel Zeit so ca. durchschnittlich für die Erstellung so eines Gutachten anzusetzen ist?
Beim Versorgungsamt sind im Rahmen von Schwerbehindertenangelegeneiten ja Bearbeitungszeiten von 3 Monaten normal.
Vorher lohnt eine Nachfrage schon mal gar nicht....
Würde mich freuen, wenn jemand mal seine eigenen Erfahrungen schildern würde.
Danke.
Verfasst: 6. Apr 2011, 15:39
von abfallteil
hi lady,
also du hast eh ein recht darauf eine kopie des gutachtens zu bekommen. also warum sollten die sich bedekt halten...
ich würde da direkt anrufen und fragen wa ssie reinschreiben. ich hab am ende der untersuchung direkt gefragt gehabt und auch auskunft bekommen.
soweit ich mich erinnere hat es nciht unendlich lange gedauert. denke 5 wochen sind noch im rahmen.
also beim versorgungsamt hat mein antrag etwa 6 monate gedauert und das war noch relativ schnell... da wa rich aber auch sehr entspannt. denn man kann widerspruch einlegen. und mir war klar das er durchgeht nur die % war ich mir nicht sicher...
also hörer in die hand und die aa´s anrufen..
viel erfolg
a-teil
Verfasst: 7. Apr 2011, 09:14
von Bundesfreiwild
Die machen es bei Lady aber gründlich!
Egal wie, die Gutachten werden auch in der Personalakte landen, also kann der Gutachter sie dem Untersuchten auch gleich aushändigen.
Bei all meinen amtsärztlichen Untersuchungen bekam ich entweder paar Minuten nach der Untersuchung das Ergebnis ausgehändigt oder - falls der Arzt etwas länger dazu brauchte - später eine Kopie zugeschickt.
Auf jeden Fall hat man ein Recht darauf, den Inhalt zu erfahren, da man auch amtsärztlichen Gutachten widersprechen und den Klageweg beschreiten kann.
Auf jeden Fall höflich und evtl. schriftlich darauf bestehen.
Selbst der Betriebsrat kann die Gutachten beim Arbeitgeber anfordern, wenn er bei einer ihm zugeleiteten, geplanten (Zwangs-)Zurruhesetzung seine Bedenken äußern will.
Verfasst: 7. Apr 2011, 21:04
von Annelie
Also, meine Amtsärztin hat das Gutachten noch am Untersuchungstag an meine Dienststelle geschickt. 10 Tage später erhielt ich eine schriftliche Mitteilung, dass ich das Gutachten in der Personalakte einsehen kann. Das tat ich und mir wurde auch eine Kopie ausgehändigt.
Verfasst: 8. Apr 2011, 13:12
von Bundesfreiwild
Ich habe noch einen schönen Hinweis im Willing/Ratgeber für Betriebsräte gefunden.
Der Arbeitnehmer/ich gehe davon aus, dann auch Beamte im Falle des Falles, haben ein Recht auf Mitteilung des Untersuchungsergebnisses nach ASiG §3 Absatz 2
Eigentlich gehören Aufzeichungen und Unterlagen des Betriebsarztes wegen der ärztlichen Schweigepflicht gar nicht zu den Personalakten, die dem AG zugänglich sein dürfen.
Deshalb ist auch bei jeder Untersuchung durch den Amtsarzt eine Unterschrift zu leisten, mit der man den Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber entbindet.
Ich kenne es nicht anders, habs mehrfach erlebt und das Gutachten hat in Kopie kurzfristig an den Untersuchten geleitet zu werden.
Verfasst: 9. Apr 2011, 11:39
von Lady
Hallo,
yup, Sie meinen es gaaanz genau mit mir!
Da ich vor Arztterminen immer extrem aufgeregt bin, war es deshalb auch wenig prickelnd für mich (seeehr nervös) in 4 Wochen 3 verschiedene Termine bei unterschiedlichen Ärzten wahrzunehmen!
Ich nehme mal an, da ein Gesamtgutachten erstellt wird, war jeder Mediziner für sich vielleicht ein wenig zugeknöpfter als üblich.
Ich bin in solchen Situationen aber leider auch kein großer Nachfrager.
War froh, dass ich es dann endlich hinter mir hatte....
Der Orthopäde nuschelte nur soetwas wie "Hmm, Sie sind ja eigentlich noch zu jung (46,hüstel)....vielleicht Teildienstfähigkeit... nuschel...
nuschel.."
Vielleicht wollte mir aber auch nur keiner eine schlechte Nachricht überbringen???
Ich hoffe doch, jetzt bald von meinem Dienstherrn zu hören und erst mal darauf, dass dieser Mitteilung dann auch eine Kopie des Gutachtens beiliegt.
Gut zu wissen, dass ich ansonsten auf jeden Fall Einsicht in die Personalakte nehmen kann!
LG, Lady
Re:
Verfasst: 7. Aug 2013, 19:50
von Ribatu
Hallo Bundesfreiwild,
habe folgende Frage an dich: Ist dir ein Gerichtsurteil o.ä. bekannt, welches die Herausgabe eines amtsärztlichen Gutachtens als Kopie (das Original werden die sicher nicht geben) bestätigt. Ich finde leider nichts für das Landesrecht NRW.
Vielen Dank.
Gruß
Ribatu
Bundesfreiwild hat geschrieben:Ich habe noch einen schönen Hinweis im Willing/Ratgeber für Betriebsräte gefunden.
Der Arbeitnehmer/ich gehe davon aus, dann auch Beamte im Falle des Falles, haben ein Recht auf Mitteilung des Untersuchungsergebnisses nach ASiG §3 Absatz 2
Eigentlich gehören Aufzeichungen und Unterlagen des Betriebsarztes wegen der ärztlichen Schweigepflicht gar nicht zu den Personalakten, die dem AG zugänglich sein dürfen.
Deshalb ist auch bei jeder Untersuchung durch den Amtsarzt eine Unterschrift zu leisten, mit der man den Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber entbindet.
Ich kenne es nicht anders, habs mehrfach erlebt und das Gutachten hat in Kopie kurzfristig an den Untersuchten geleitet zu werden.