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Beurteilungsbeitrag

Verfasst: 31. Mär 2011, 05:40
von celina
Hat jemand eine Ahnung, ob dem Beamten ein Beurteilungsbeitrag zur Kenntnis vorgelegt werden muss?

Verfasst: 31. Mär 2011, 13:38
von Chriswie1984
Hallo,

das müsste doch in den Beurteilungsrichtlinien stehen. Die unterscheiden sich ja bei jedem Dienstherrn.

Ich kann dazu nur sagen, dass im Land NRW und beim Bund (Geschäftsbereich BMI) ein Beurteilungsbeitrag wie eine Beurteilung gehandhabt wird. Vorher ein Beurteilungsgespräch und wenn die Beurteilung bzw. der Beitrag fertig unterschrieben ist, wird diese/r dem zu Beurteilenden eröffnet.

LG

Verfasst: 31. Mär 2011, 13:44
von Bundesfreiwild
Beurteilung und Beurteilungsbeitrag werden zu den Personalakten genommen. Der Beamte oder die Beamtin erhält einen Abdruck.

Beurteilung und Beurteilungsbeitrag werden vertraulich behandelt; ihr Inhalt ist nurfür den Beamten oder die Beamtin, für Erst- und Zweitbeurteiler(in) sowie für die zuständigepersonalbearbeitende Stelle bestimmt.

Diese Erkenntnisse habe ich in verschiedenen Regelwerken diverser Behörden gefunden.

Ganz klar ist, dass ich den Beurteilungsbeitrag, den (bei einer evtl. Abordnung zu einer anderen Behörde) ein anderer als mein eigentlich zuständiger Beurteiler verfasst hat, lesen. Schließlich ist das dann die Hauptgrundlage für die schlussendliche Beurteilung, die meine "Heimat"behörde dann auf dieser Basis schreiben wird.

Da der Beurteilungsbeitrag ja auch in der Personalakte endet, auf die der Beamte jederzeit Einsicht nehmen darf, ist es doch auch logisch, dass man ihm auch vorher das Schriftstück zum lesen gibt.

Wenn Ihr Beurteiler sich sträubt, würde sich sofort das zuständige Personalressort antickern und von oben diktieren lassen, dass der Beurteilungsbeitrag dem Beamten ausgehändigt wird.

Verfasst: 1. Apr 2011, 05:40
von celina
Vielen Dank. Ich habe mir das schon gedacht.