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Untersuchung beim Amtsarzt vor Ausbildung im geh. Dienst

Verfasst: 26. Mär 2011, 21:03
von Nuci
Hallo,

im September diesen Jahres werde ich bei einer Kommune als Stadtinspektoranwärterin anfangen. Die Zusage hierfür habe ich bereits vor einigen Monaten erhalten, nun wurde mir zudem mitgeteilt, welche Unterlagen von mir noch benötigt werden und ich habe einen Termin zur amtsärztlichen Untersuchung bekommen.
Doch hierzu stellen sich mir einige Fragen. Ich soll alle vorhandenen Befunde, wie z.B. Röntgenbilder mitbringen und einen langen Bogen mit Fragen zu meiner Gesundheit ausfüllen.
Aber was genau muss ich alles mitbringen und angeben? In den letzten 2 Jahren war ich häufig beim Arzt, ich habe jedoch keine schwerwiegenden Krankheiten. Es handelte sich um Dinge wie wiederkehrende Blasenentzündungen, Borreliose(die erfolgreich behandelt wurde), Herzrhythmusstörungen(Herz ist aber gesund) usw.
Geröntgt wurde ich aufgrund einer Malratation der Niere(welche trotzdem voll funktionsfähig ist) und einer Wachstumsstörung am Knie.
Sind das alle Dinge, die ich angeben muss/soll und könnte mich davon irgendetwas daran hindern, auf Widerruf verbeamtet zu werden?
Muss ich wirklich bei allen Ärzten, bei welchen ich in der letzten Zeit war, Befunde anfordern und mitnehmen? Und wie viele Jahre soll ich hierbei zurückgehen?

Im voraus schon mal danke für eure Hilfe. :)

Verfasst: 27. Mär 2011, 15:01
von kreisverkehr
Wie du ja selbst schon schreibst: du sollst alle Befunde und Röntgenbilder usw. mitbringen.

Nun macht es wenig Sinn auf Befunde deiner Kindheit zurückzugreifen. Als einschränkend zu der Prämisse "alle" kann also eine zeitliche Begrenzung die Auswahl deiner zurückliegenden und aktuellen Krankheiten und Befunde sinnvoll sein.

Im Allgemeinen werden u. a. auch von Privatkrankenkassen Zeiträume zwischen 3-5 Jahren abgefragt. Sollten längere oder gar unbeschränkt in die Vergangenheit reichende Zeiträume bez. deines Gesundheitszustandes abgefragt werden, ist dies zumindest für ein evtl. später stattfindendes gerichtliches Verfahren problematisch.


Grundsätzlich gilt: alle Erkrankungen, die zu einer späteren Dienstunfähigkeit führen könnten sind anzeigepflichtig. Solltest du also Krankheiten verschweigen über die du derzeit und über den o. g. vergangenen Zeitraum Kenntnis gehabt haben könntest in deiner späteren Dienstzeit zu einer evtl. Dienstunfähigkeit führen, so könnte dies beamtenrechtliche/disziplinarische Folgen für dich haben, die bis zur Rückforderung von Beamtenbezügen usw. reichen können.

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Die von dir aufgezählten Krankheiten die du durchlitten hast und in denen du anscheinend trotz pathologischer Evidenz symptomfrei zu sein scheinst, stellen u. a. schwerere Erkrankungsformen dar. Eine Borreliose z. b. ist eine schwerwiegende Erkrankung mit hoher Persistenz aber durchaus mit Symptomfreiheit. Diese würde ich unter allen Ümständen mit einem Attest, welches die Symptomfreiheit und rezente Gesundung bestätigt, angeben. Für die Herzrythmusstörungen gilt gleiches.

Wichtig beim Besuch des Amtsarztes sollte immer ein Attest des behandelnden Arztes sein, welcher dir die Unbedenklichkeit und dauerhafte Ausheilung rezenter oder zurückliegender Krankheiten bestätigt.

Verfasst: 27. Mär 2011, 20:15
von Nuci
Hallo,

danke für die Antwort.
Ich habe nur Angst, dass die genannten Diagnosen für den Arzt Gründe sind, mich nicht zu verbeamten. Könnte das sein?