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Bescheid: 30 % Behinderung

Verfasst: 17. Mär 2011, 15:20
von defraubeckham
Hallo Zusammen,

ich habe heute endlich Post vom Amt für soziale Angelegenheiten.

Meinen Antrag auf Schwerbehinderung wurde beantwortet.
Der Grad der Behinderung beträgt 30 %.

So wie gehe ich jetzt weiter vor. Möchte natürlich mich Gleichstellen lassen.

Informiere ich den AG jetzt schon????

LG
defraubeckham

Verfasst: 17. Mär 2011, 15:58
von Bundesfreiwild
Würde ARbeitgeber noch nicht informieren. Erstmal sehen, ob sich die 30% nicht erweitern lassen.

Auch bei mir wurde zunächst - rein auf Grund der Aktenlage - ein Grad von 30% festgestellt. Das reichte mir natürlich nicht und war nach dem Bestimmungsbüchlein des Versorgungsamtes auch viel zu wenig für meine Einschränkungen.
Ich rate diese Versorgungsbibel mal zu lesen.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... g-164.html insbesondere Punkt 7

Mit Hilfe dieser Beschreibungen fällt es evtl. leichter, einen Widerspruch gegen die 30% einzulegen und deutlich mehr zu erreichen.
Bei mir hat es zwei Widersprüche und einen zusätzlichen Besuch zur medizinischen Untersuchung gebraucht, um die 50% zu bekommen und dann sogar noch mit G, wegen meines verunfallten Knies.

30 % Behinderung

Verfasst: 18. Mär 2011, 09:55
von defraubeckham
@Bundesfreiwild:

tausend Dank für deine schelle Antwort.

Ich bin echt froh das ich die 30 % bekommen habe.
Die Fibel habe ich mir duchgelesen bis zu 40 % sind wohl drin aber .....

ich überlege noch deinen Rat anzunehmen um Einspruch einzulegen.

Ansonsten wie gehe ich weiter vor wenn ich keinen Einspruch einlege?

LG
defraubeckham

Verfasst: 18. Mär 2011, 12:49
von Bundesfreiwild
Gleichstellung

Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 können auf Antrag einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie wegen ihrer Funktionsbeeinträchtigung(en) ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung wird durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit ausgesprochen. Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des Anspruchs auf Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX) und des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Gleichgestellte behinderte Menschen haben auch keine Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.

Soweit ich das erkennen kann, also Antrag beim Arbeitsamt stellen.
Es kann sein, dass die meinen, als Beamter bräuchte man das nicht.
Gerade aber die BA weiss ja Bescheid, wie die Beamtenentfernungsaktionen bei der Telekom aussehen, weil sie ja selbst rund 4000 Telekomiker derzeit beschäftigt, die im T-Konzern als überflüssig gelten.

Die Begründung in dem Antrag sollte also sein, dass man Nachteile am derzeitigen Arbeitsplatz oder einem zu vermittelnden Neuen erwartet, wenn die Gleichstellung nicht erfolgt.

Ein Kollege hat letztens auf die Verlängerung seiner Gleichstellung klagen müssen und hat gewonnen.

Verfasst: 9. Apr 2011, 09:56
von dove
Bundesfreiwild hat geschrieben:
Gleichstellung

. . . Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des Anspruchs auf Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX) und des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Gleichgestellte behinderte Menschen haben auch keine Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.

. . .
Hi Bundesfreiwild,

nach deiner Aussage benötige ich dann doch keine Gleichstellung mehr!
Meinen Arbeitsplatz verliere ich eh nicht.

Wo steht das genau ?

dove

Gleichstellung

Verfasst: 9. Apr 2011, 20:54
von defraubeckham
mein Antrag auf Gleichstellung geht Montag raus.
Berichte dann ob er erfolgreich war. :)

Verfasst: 14. Apr 2011, 17:41
von Bundesfreiwild
Naja... frag mal paar 10000 Telekomiker, wie es mit dem Arbeitsplatz verlieren aussieht. Die machen ja einen Standort nach dem anderen zu und verlagern ihn so weit weg, dass die Beamten einen Zweithaushalt aufmachen müssen. Jeden Tag 4-6 Std Fahrzeit plus 8 Std Arbeit....
Man bleibt zwar Beamter, aber das dann evtl. 500 Km vom Wohnort und Familie entfernt. Und evtl. dann unter Arbeitsbedingungen (Callcenter), die die meisten nicht lange mitmachen können.

Da ist die Gleichstellung sehr wichtig. Und die erfolgt ja nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Gleichstellung

Verfasst: 1. Mai 2011, 11:29
von defraubeckham
so Antrag ist schon eine Zeit lang raus und gehört habe ich noch nichts, denke aber es kann dauern....

Habe ua meine Krankentage der letzten drei Jahre aufgeführt. Alleine 2010 waren es 73 Tage :-((
Es ist aber auch einfach nicht mehr auszuhalten.......
mir graust schon jetzt vor Montag.

Gruss

brauche Unterstützung

Verfasst: 13. Mai 2011, 12:58
von defraubeckham
Hallo Ihr Lieben,

heute kam die Antwort des Arbeitsamtes und ich muss noch einige Sachen nachreichen.

ua eine ausführliche Begründung warum mein Arbeitsblatt gefährdet ist und nochmals ein Begündung weil ich ja schon besonderen Kündigungsschutz habe.

Ich dachte ich habe hier schon ausführlich geschrieben aber NEIN das Arbeitsamt braucht noch mehr.

Weiterhin brauchen die von der Krankenkasse eine Bescheinigung meiner Fehlzeiten inkl Diagnosen?!
Das geht doch überhaupt nicht, oder? Bin doch Beamtin die Diagnosen gehen doch überhaupt nicht an die KK.

Das einzige was sich auf Anhieb lösen lässt ist ein Arztbericht. Das sollte kein Problem sein.

Kann mir jemand von Euch helfen? Denke da so an dich Bundesfreiwild du kennst dich doch so gut aus.

Schon mal tausend Dank im voraus

defraubeckham :(

Verfasst: 14. Mai 2011, 14:43
von Bundesfreiwild
Zuerst würde ich die Krankenkasse mal anrufen und nachfragen, wie solche Fälle bisher gehandhabt wurden und ein Schreiben folgen lassen, der BA doch bitte die angeforderten Belege zu liefern, bzw. zu erklären, warum dies nicht möglich sei.

Gleichzeitig würde ich einen Arztbericht anleiern.
Der müsste die Diagnosen ja parat haben und entsprechendes zum Gesundheitszustand schreiben können. Evtl. hat er auch einen Überblick über die Krankschreibungen der letzten Zeit und kann eine Aufstellung machen.

Welches Arbeitsamt ist eigentlich das bearbeitende?

Es ist doch der pure Hohn, das ausgerechnet das Arbeitsamt sooo blöd nachfragt, wo bundesweit ungefähr 3500 Telekombeamte wegen Wegfall ihrer Arbeitsplätze zur Bundesagentur selbst oder den ARGEn abgeordnet sind und noch einige mehr in den neuen Telefon-Abfangjäger-Jobcentern der BA eingesetzt werden.
Da noch doof nach Gründen zu fragen, finde ich entweder dreist willentlich blind oder von unsäglicher Blödheit geprägt.

Würde ich im Rückschreiben auch drauf hinweisen, auf die 3500 Telekomiker in Abordnung zur BA oder zu den Argen seien, WEIL sie keinen Job mehr im Konzern haben. Das dürfte zumindest mal ein in Zahlen ausdrückbares Argument sein.

Und dass die Telekom eindeutig die Absicht hat, möglichst viele Beamte aus dem Konzern heraus zu transportieren und insbesondere die, die nicht mehr voll belastbar sind, in die Dienstunfähigkeit zu zwingen.

Danke Bundesfreiwild

Verfasst: 14. Mai 2011, 18:09
von defraubeckham
danke für deine Hilfe.

Ich habe eine Aufstellung des PST aus denen meine Krankentage der letzten drei Jahre hervorgeht. Diese Krankentage habe ich auch auf dem Antrag vermerkt.
Versuche es jetzt erstmal so das ich den Beleg des PST beilege und schreibe das ich von seiten der PBeaKK keine Atteste aus denen die Diagnose hervorgeht vorlegen kann.
Geht ja auch wirklich nicht!

Dann werde ich auch auf die Standortschließungen hinweisen (auch wenn mein Standort momentan nicht betroffen ist).

Darf ich das Arbeitsamt hier nennen?

Danke!
LG

Verfasst: 15. Mai 2011, 11:02
von Bundesfreiwild
Ja sicher. Es ist öffentlich bekannt, dass die Telekom massiv eigenes Personal bei der BA und den Argen unterbringt. Wenn der bearbeitende Mitarbeiter der BAfA davon selbst nichts weiss, kann er zumindest mal bei seinem Amtsleiter informieren.

Wozu exitiert denn Vivento überhaupt? Das ist die Drehscheibe, um vor allem Beamte aus dem Konzern hinaus zu transportieren. Und es ist die einzige Aufgabe dieses DTAG-Konstruktes.

T-Zahlen Personal

Verfasst: 26. Mai 2011, 14:36
von Bundesfreiwild
Aus dem veröffentlichten Geschäftsbericht 2010

Die T hat 2010 Nettosaldo aus Einstellungen und Beamenraustransport und Tarifkräfteabfindungen 4500 Leute weniger in Beschäftigung in Deutschland.
Dabei wurden 3998 neue Mitarbeiter eingestellt.
Bedeutet, dass etwa 8000 Mitarbeiter (überwiegend Beamte) den Weg nach draußen nahmen, weil man sie als überflüssig bezeichnet.

Die T will bis 2012 10400 Nachwuchskräfte einstellen.
Da zeigt sich die Zahl der Kräfte, die in diesem Zeitraum auch gegangen werden sollen.

Die Arbeit bleibt zwar im KOnzern, aber die Arbeitsplätze werden so weit weg verlegt und/oder zentralisiert, dass kein normaler Mensch, evtl. auch noch mit Familie, ohne Umzug folgen könnte.

Es werden mit massiven Druck aus dem Vivento-Vertrieb "außerirdische" Arbeitsplätze für die Beamten gesucht (Bund, Land, Kommunen, etc.) wohin man die T-Beamten aus dem Konzern heraus transportieren kann.

Das ist die Argumente-Munition für den Gleichstellungsantrag.

Gerade Beamte will man aus dem Konzern raus schubsen. Und die BA weiss das auch, denn dort wird nach wie vor an immer neuen STandorten der Behörde auch nach Alterntiven für die Telekomiker gesucht.

Verfasst: 6. Jul 2011, 09:51
von Ratsuchender
Habe das gleiche "Problem"

Bin Landesbeamter und habe einen GdB von 30 % bekommen.

Für mich stellt sich auch die Frage;

Warum sollte ich eine gleichstellung beantragen?

Warum sollte ich meinen Dienstherren von den 30 % in Kenntnis setzen?

Als Beamter kann einem doch eigentlich nichts passieren, außer dass man
- in einen anderen Ort versetzt wird (was man nicht möchte)
- in vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit wegen längerer Krankheit geshcickt wird.

Würde es da nicht ausreichen, seinen dienstherren wenn es soweit ist davon in Kenntnis zu setzen?

Verfasst: 6. Jul 2011, 10:01
von Bundesfreiwild
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehi ... chstellung

Das würde ich mir mal gründlich durchlesen.

Ein wichtiger Abschnitt:
Fragerecht bei Einstellung – Offenbarung einer Schwerbehinderung

Ob eine anerkannte Schwerbehinderung bei einer Einstellung unaufgefordert zu offenbaren bzw. auf Nachfrage etwa in einem Personalbogen oder bei Vorstellungsgesprächen anzugeben ist, war früher umstritten.
Nach ganz überwiegender Auffassung in der neueren Fachliteratur sowie der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist aber jedenfalls seit der gesetzlichen Neuregelung des Antidiskriminierungsrechts durch § 81 Abs. 2 Satz 2 SGB IX n.F. in Verbindung mit dem AGG die „tätigkeitsneutrale“ Frage nach einer Schwerbehinderung (entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur alten Rechtslage vor dem 1. Juli 2001) unzulässig bzw. diskriminierend und darf daher, wenn sie gestellt wird (ähnlich wie die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft), ohne Rechtsfolgen auch dann verneint werden, wenn formell die Schwerbehinderteneigenschaft amtlich festgestellt ist. Zulässig bleiben aber weiterhin konkrete arbeitsplatzbezogene Fragen, die sich auf die gesundheitliche Eignung eines Stellenbewerbers für eine bestimmte Stelle und die damit ggf. verbundenen besonderen gesundheitlichen Anforderungen beziehen.

Da aber dann zukünftig ein Arbeitgeber nicht mehr erfahren würde, ob und wie viele schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen er beschäftigt und deshalb (bei jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen) verpflichtet bliebe, die gesetzliche Ausgleichsabgabe zu bezahlen, obwohl er die gesetzliche Beschäftigungsquote tatsächlich erfüllt, wird vereinzelt in der Fachliteratur eine Verpflichtung der Arbeitnehmer angenommen, die Tatsache ihrer anerkannten Schwerbehinderung jedenfalls nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, nach der der besondere Kündigungsschutz greift, dem Arbeitgeber zu offenbaren.


Beim Beamten spricht also eigentlich überhaupt nichts dagegen, sein anerkannte Schwerbehinderung auch anzugeben. Gerade bei ortsfernen Versetzungen spielt die Ermessenfrage eine Rolle (Kann nicht ein anderer Beamter durch eine Versetzung weniger belastet sein, als der Schwerbehinderte?) spielen und falls man sich überlegt, ob man seinen Arbeitsplatz nicht etwas anders ausstatten möchte (Steharbeitsplatzmöglichkeit, orthopädisch sinnvoller Stuhl, etc.), dann muss der Arbeitgeber ja auch darüber Bescheid wissen.

Muss man eben selbst entscheiden, je nach dem, was einem wichtig ist.