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Dienstunfähig mit 63 J.

Verfasst: 16. Mär 2011, 12:12
von minet
Gibt es hier auch den jährlichen Abzug von 3,6 %

Verfasst: 16. Mär 2011, 23:08
von Bundesfreiwild
Im Bundesbeamtengesetz heisst es:

Wer mit dem 63. Lebensjahr auch 40 Dienstjahre zusammen hat, dem wird nichts abgezogen.

Bei den Ländern (die ja auch gelegentlich feudal - ähm - förderalistisch) unterschiedliche Gesetze haben, muss man im landestypischen Beamtenrecht nachlesen.

Ich empfehle, zu googlen:
Zurruhesetzung Beamte (Bundesland)