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Ausschreibung einer besetzten Stelle?

Verfasst: 11. Mär 2011, 07:47
von Sonnenschein
Hallo.

Eine Stelle ist mit einer Beamtin besetzt. Diese Beamtin ist nun schon was länger erkrankt. Jetzt soll die Stelle intern/extern ausgeschrieben werden. Geht das?

Ich habe irgendwas im Kopf, dass die Stelle erst frei sein muss, d.h. die Beamtin muss auf eine andere Stelle versetzt werden. Die dann freie Stelle kann ausgerschrieben werden.
Stimmt das so? Steht das irgendwo?

Danke.

Verfasst: 11. Mär 2011, 09:39
von Gerda Schwäbel
Verstehe ich den Sachverhalt richtig?

Ich habe in meinem Amt eine Beamtin, die schon "etwas länger" krank ist. Sie wird auch nicht nächste Woche oder nächsten Monat wieder dienstfähig sein und ich kann es dem Vertreter/der Vertreterin nicht länger zumuten, deren wichtige Aufgaben zusätzlich zum eigenen Geschäft zu erledigen. Also schaue ich mich nach Ersatz um.

Nein, es gibt keine Vorschrift, dass ich diese Beamtin erst versetzen bzw. förmlich umsetzen muss. Wohin soll ich sie denn "versetzen", ich kann sie doch im aktuellen Zustand nirgends verwenden. Also reicht es, wenn ich sie dann umsetze, wenn sie wieder zurück kommt.

Um eine neue Kraft einstellen zu können, brauche ich eine freie, besetzbare Planstelle. Das ist ein haushaltsrechtliches Problem. Es hindert mich nicht daran die Stelle auszuschreiben.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Verfasst: 11. Mär 2011, 10:01
von Sonnenschein
Ja, Sachverhalt ist so.

Das eine war mit klar. Wenn ich jemanden einstellen möchte, brauche ich die freie Stelle.

Ich dachte genau deswegen darf ich nicht ausschreiben. Weil ich im Moment der Ausschreibung keine freie Stelle habe.


Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Verfasst: 11. Mär 2011, 12:07
von Conny
Also bei uns ist es Praxis, dass absehbar dauerhaft erkrankte Person dann irgendwann außerhalb Dienstposten gesetzt/geführt werden, um die Nachbesetzung einzuleiten. Das ist ne reine Formsache.