Wer zahlt Landedsbeihilfe oder Bundesbeihilfe????
Verfasst: 7. Mär 2011, 15:54
Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter beim [b]Land Hessen[/b], meine Frau beim Bund.Wir haben 2 Kinder.
Wir haben im Jahr der Geburt unseres ersten Kindes einen ( Wie wir nun wissen ) fatalen Fehler gemacht.
Ich habe nämlich den Familienzuschlag seit dieser Zeit bekommen. Die Arztkosten der Kinder wurden aber bei der Beihilfe des Bundes über meine Frau angerechnet. Bis gestern auch ohne Probleme.
Nun wurde aber festgestellt, dass meine Frau den Familienzuschlag hätte beantragen müssen. Daher erfolgte nun eine Rückforderung der erstatteten Beträge von immerhin 3000 Euro. Lapidar wurde gesagt, dass Geld könne ja rückwirkend von der Beihilfe des Landes über mich beantragt werden. Das wäre kein Problem.
- Denkste-
Meine Beihilfe teilte mir mit, dass die nun erfolgte Änderung nur für zukünftige Rechnungen Gültigkeit habe. Kann das sein????
Im Endeffekt will nun der Bund das Geld zurück und die Landesbeihilfe will nachträglich nicht zahlen.
Würde es ja verstehen, wenn wir irgendeinen Vorteil aus dieser Situation hätten. das ist aber nicht der Fall, da lediglich die Arztkosten bezahlt wurden!! Und auf die Erstattung hat man ja nunmal einen Anspruch.
Wie kann ich mich verhalten??
Habe die Rückzahlung natürlich bis jetzt noch nicht vorgenommen.
Falls keine andere Möglichkeit besteht, an welchen Anwalt muß ich mich wenden? Spezialist für Verwaltungsrecht oder welche Fachrichtung??
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe
habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter beim [b]Land Hessen[/b], meine Frau beim Bund.Wir haben 2 Kinder.
Wir haben im Jahr der Geburt unseres ersten Kindes einen ( Wie wir nun wissen ) fatalen Fehler gemacht.
Ich habe nämlich den Familienzuschlag seit dieser Zeit bekommen. Die Arztkosten der Kinder wurden aber bei der Beihilfe des Bundes über meine Frau angerechnet. Bis gestern auch ohne Probleme.
Nun wurde aber festgestellt, dass meine Frau den Familienzuschlag hätte beantragen müssen. Daher erfolgte nun eine Rückforderung der erstatteten Beträge von immerhin 3000 Euro. Lapidar wurde gesagt, dass Geld könne ja rückwirkend von der Beihilfe des Landes über mich beantragt werden. Das wäre kein Problem.
- Denkste-
Meine Beihilfe teilte mir mit, dass die nun erfolgte Änderung nur für zukünftige Rechnungen Gültigkeit habe. Kann das sein????
Im Endeffekt will nun der Bund das Geld zurück und die Landesbeihilfe will nachträglich nicht zahlen.
Würde es ja verstehen, wenn wir irgendeinen Vorteil aus dieser Situation hätten. das ist aber nicht der Fall, da lediglich die Arztkosten bezahlt wurden!! Und auf die Erstattung hat man ja nunmal einen Anspruch.
Wie kann ich mich verhalten??
Habe die Rückzahlung natürlich bis jetzt noch nicht vorgenommen.
Falls keine andere Möglichkeit besteht, an welchen Anwalt muß ich mich wenden? Spezialist für Verwaltungsrecht oder welche Fachrichtung??
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe