Anteilige Beihilfe bei Zahnersatz (Implantat) möglich?
Verfasst: 28. Feb 2011, 12:11
Hallo,
eine kleine, aber sehr spezielle Frage, bei der mir die Beihilfestelle nicht so recht weiterhelfen konnte:
Bevor ich beamtet wurde, habe ich zwei Implantate gesetzt bekommen (nur die Schrauben). Hierzu habe ich keine Leistung der Beihilfe bzw. aus einer öffentlichen Kasse erhalten. Jetzt (d.h. nach der Beamtung) wurde lediglich die Suprakonstruktion ergänzt, für die ich die Kosten anteilig bei der Beihilfe geltend machen möchte.
Im Landesbeamtengesetz heißt es:
Liegt keiner der in Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fälle vor, sind die Aufwendungen für höchstens zwei Implantate je Kiefer, einschließlich vorhandener Implantate, zu denen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden, beihilfefähig.“ Von Suprakonstruktionen ist in der Beihilfeverordnung (anders als in der Bundesbeihilfeverodnung § 15 keine Rede).
Ich hatte nun angefragt, ob es möglich sei, zu vermerken, dass zum Setzen der Implantate keine Kosten übernommen wurden, damit ich diese Kosten, falls ich irgendwann noch einmal Implantate benötigen sollte, dann geltend machen könnte und den Anspruch nicht verwirkt habe. Das wurde verneint mit der Antwort, wenn ich nun die Kosten für die Suprakonstruktion geltend machen würde, würde dies so behandelt, als ob die Beihilfe für das gesamte Implantat (d.h. auch die Schrauben) aufgekommen sei. - Wird dies allgemein so gehandhabt oder rentiert es sich evtl., hier noch einmal "nachzuhaken"?
Vielen Dank für Antworten und Anregungen im Voraus!
eine kleine, aber sehr spezielle Frage, bei der mir die Beihilfestelle nicht so recht weiterhelfen konnte:
Bevor ich beamtet wurde, habe ich zwei Implantate gesetzt bekommen (nur die Schrauben). Hierzu habe ich keine Leistung der Beihilfe bzw. aus einer öffentlichen Kasse erhalten. Jetzt (d.h. nach der Beamtung) wurde lediglich die Suprakonstruktion ergänzt, für die ich die Kosten anteilig bei der Beihilfe geltend machen möchte.
Im Landesbeamtengesetz heißt es:
Liegt keiner der in Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fälle vor, sind die Aufwendungen für höchstens zwei Implantate je Kiefer, einschließlich vorhandener Implantate, zu denen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden, beihilfefähig.“ Von Suprakonstruktionen ist in der Beihilfeverordnung (anders als in der Bundesbeihilfeverodnung § 15 keine Rede).
Ich hatte nun angefragt, ob es möglich sei, zu vermerken, dass zum Setzen der Implantate keine Kosten übernommen wurden, damit ich diese Kosten, falls ich irgendwann noch einmal Implantate benötigen sollte, dann geltend machen könnte und den Anspruch nicht verwirkt habe. Das wurde verneint mit der Antwort, wenn ich nun die Kosten für die Suprakonstruktion geltend machen würde, würde dies so behandelt, als ob die Beihilfe für das gesamte Implantat (d.h. auch die Schrauben) aufgekommen sei. - Wird dies allgemein so gehandhabt oder rentiert es sich evtl., hier noch einmal "nachzuhaken"?
Vielen Dank für Antworten und Anregungen im Voraus!