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Pausenzeit

Verfasst: 4. Feb 2011, 12:02
von Kolbe
Ziffer 5.2 der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit legt fest:
„Nach den bestehenden gesetzlichen und tariflichen Regelungen ist die Arbeit durch Pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.“


Heißt das, dass nach 6 h 30 Minuten Pause gemacht werden müssen, EGAL WANN, oder muss man GENAU nach 6 h 30 Minuten Pause machen?

Entweder denke ich zu kompliziert oder ich muss tatsächlich nach 6 h Pause machen.

Verfasst: 4. Feb 2011, 20:11
von Thust
Weder noch.

Die Pause muss spätestens nachdem die Stechuhr 6 Stunden Arbeitszeit anzeigt, genommen werden. D.h. Pause von 06:00 bis 06:30. Sie kann aber auch eher genommen werden.

Sobald die Stechuhr 9 h Arbeitszeit erreicht, ist wieder eine Pause zu nehmen - oder vorher.

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Verfasst: 7. Feb 2011, 15:04
von Bundesfreiwild
Das geht soweit, dass einem die halbe Stunde Pausenzeit auf die Dienstzeit gerechnet wird, wenn man genau nach 6 Std. ausstempelt. Man geht also in Pause, ob man will oder nicht.

Verfasst: 7. Feb 2011, 17:20
von Ossikind
Bundesfreiwild hat geschrieben:Das geht soweit, dass einem die halbe Stunde Pausenzeit auf die Dienstzeit gerechnet wird, wenn man genau nach 6 Std geht
Nö, du solltest genau nach 6 Stunden gehen, damit dir nix abgezogen wird, z. B. am Freitag.
Gehst du nach 7 Stunden, dann ist eine halbe Stunde wech.
Daher gehe ich Freitags immer um 12 Uhr (bei 06:00 Uhr Dienstbeginn) oder ich bleib gleich bis 15:30 Uhr. :P :P

Verfasst: 24. Mär 2011, 13:26
von Jochen
Genau, also lass Dir Deine freie Zeit ordentlich bezahlen. Wir haben ja schließlich alle nicht so viel davon. :)