Pausenzeit
Verfasst: 4. Feb 2011, 12:02
Ziffer 5.2 der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit legt fest:
„Nach den bestehenden gesetzlichen und tariflichen Regelungen ist die Arbeit durch Pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.“
Heißt das, dass nach 6 h 30 Minuten Pause gemacht werden müssen, EGAL WANN, oder muss man GENAU nach 6 h 30 Minuten Pause machen?
Entweder denke ich zu kompliziert oder ich muss tatsächlich nach 6 h Pause machen.
„Nach den bestehenden gesetzlichen und tariflichen Regelungen ist die Arbeit durch Pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.“
Heißt das, dass nach 6 h 30 Minuten Pause gemacht werden müssen, EGAL WANN, oder muss man GENAU nach 6 h 30 Minuten Pause machen?
Entweder denke ich zu kompliziert oder ich muss tatsächlich nach 6 h Pause machen.