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Dienstunfähigkeitsversicherung

Verfasst: 4. Feb 2011, 11:15
von Antonia42
Hallo , ich bin neu in diesem Forum und möchte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Allerdings habe ich bereits gesundheitliche Einschränkungen, ist also schon von vornherein erschwert die ganze Sache.

Vielleicht kann mir jemand eine Empfehlung geben.

Kennt jemand oder hat jemand die Dienstunfähigkeitsversicherung der DANV?
Vielen Dank

Antonia

Verfasst: 4. Feb 2011, 13:46
von DeBeVau
Hallo Antonia,

da mir Deine gesundheitlichen Beschwerden nicht bekannt sind,
kann ich dazu keine Auskunft erteilen.

Wer sich unter der DANV verbirgt ist mir ebenfalls nicht bekannt.

Wenn Du eine gute Dienstunfähigkeitsabsicherung haben willst empfehle ich einmal die Internet-Seite vom Deutschen Beamten Bund (DBB).

http://www.dbb-vorsorgewerk.de/angebote ... /index.php

Viele Grüße!

Verfasst: 4. Feb 2011, 15:51
von Antonia42
Vielen Dank für Deine Antwort, die Webseite habe ich mir gerade angesehen und ich werde mich da jetzt beraten lassen.

Die DANV ist die Deutsche Anwalts- und Notarversicherung, vielleicht kennt die hier ja jemand.
Antonia

Verfasst: 5. Feb 2011, 09:10
von DeBeVau
Hallo Antonia42,

über das Internet habe ich herausgefunden, dass die DANV zum Unternehmen der ERGO gehört.

Als ich über das Suchfeld den Begriff Dienstunfähigkeit eingab gab es keinen Treffer.

Ich vermute, dass hier nur die Berufsunfähigkeit und nicht die für Dich wichtige Dienstunfähigkeitsabsicherung möglich ist.

Beachte bitte, dass eine Dienstunfähigkeitsabsicherung in den Bedingungen folgenden Text haben muss.

(1) Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung
liegt vor, wenn die versicherte Person als
Beamter ausschließlich wegen medizinisch festgestellter
allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den
Ruhestand versetzt wird. Die versicherte Leistung wird ab
dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in
den Ruhestand gezahlt.
Der in den Ruhestand versetzte Beamte erhält die versicherten
Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt
von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt)
nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist.

Im Gegensatz wird bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung nur geleistet wenn der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 % seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Bei einer Dienstunfähigkeitsabsicherung ist die Versetzungsurkunde des Dienstherrn in den Ruhestand maßgebend. Hier erfolgt keine weitere gesundheitlich Prüfung mehr. Also würde vergleichbar auch geleistet werden wenn die vergleichbare Berufsunfähigkeit nur 20 % betragen würde.

Weiterhin empfehle ich auch die Teildienstunfähigkeit mitzuversichern,
die zur Zeit bei vielen Behörden empfohlen wird.

Beste Grüße!

Verfasst: 5. Feb 2011, 13:17
von Antonia42
Hallo,
Danke für die Antwort, das hat mir schon mal weitergeholfen.
Ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen und auf diese Klausel achten.

Mir wurde seitens einer Versicherungsagentur gesagt, die DANV ist die einzige Versicherung, die diese echte Dienstunfähigkeitsklausel anbietet. Anscheinend ist es nicht so.

Was mir viel größere Sorgen macht, ist, das ich nicht mehr die jüngste bin und schon gesundheitliche Einschränkungen habe, vermutlich werde ich eh nicht mehr versichert, dann muß ich auch damit leben. Hätte mich halt früher kümmern müssen, als ich noch vollständig gesund war.Pech.
Viele Grüße
Antonia