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Umsetzung trotz Planstelle?
Verfasst: 3. Feb 2011, 10:55
von Kolbe
Hallo,
kann man, wenn man öfters krank ist und eine Planstelle hat, trotzdem einfach versetzt werden?
Verfasst: 13. Feb 2011, 12:29
von Früchtchen
Eine
Versetzung ist so ohne weiteres nicht möglich, wohl aber eine
Umsetzung.
Wenn man dich irgendwo im Bereich deines HZA umsetzt, weil dies personalbedarfstechnisch oder mit einem momentan akuten Personalengpaß begründet wird und es darüber hinaus für dich keine übermäßige Härte bzw. eine Verwendung weit unter Qualifikation darstellt, brauchst du schon seeeehr gute Argumente, um aus der Nummer rauszukommen.
Wahlweise - und das dann im ganzen schönen großen BFD-Bereich - wird man dann auch mal ewig lange zur Beschäftsaushilfe abgeordnet - natürlich immer nur "erstmal" für drei Monate, damit der Personalrat nicht mit drin hängt.
Ich hab keine Rechtsgrundlagen dafür. Aber bei uns am Amt wirds genau so gehandhabt.
Daß "öfters krank" sein die Ursache ist, wird so nie jemand sagen

und du müßtest erstmal beweisen, daß das der Grund ist. Dürfte schwierig werden...
Genauso schwierig ist es in der Regel, seinem Vorgesetzten nachzuweisen, daß er dich wegen persönlichem Nasenfaktor auf einen Arschlosposten abschiebt.
Und in deinem Falle würde man vermutlich eine salbungsvolle Begründung finden, daß man wegen deiner angeschlagenen/empfindlichen/nicht belastbaren Gesundheit einen ruhigeren/geeigneteren Posten für dich gesucht und nun auch gefunden hat. 8) Die wollen doch alle nur dein Bestes...
LG Früchtchen
Verfasst: 14. Feb 2011, 10:52
von Bundesfreiwild
Wenn der ARbeitgeber evtl. bei Nachfrage mit gesundheitlichen Gründen argumentiert, müsste er aber erstmal einen Vertrauensarzt eingebunden haben und/oder ein Präventivgespräch geführt haben, in dem geklärt wird, wo die Ursachen für die längere oder öfteren Erkrankungen liegen.
DANN kann der ARbeitgeber entscheiden, ob eine angepasste ARbeitsplatzeinrichtung oder sogar ein anderer ARbeitsplatz notwendig sein könnte, um die volle Leistungsfähigkeit ohne dauernde Krankheitsfälle wieder zu erreichen.
Alles erklärt im "betrieblichen Eingliederungsverfahren", das der Arbeitgeber seit neuestem Durchziehen MUSS - früher konnte er es, war aber dazu nicht verpflichtet. Jetzt ist er es.